Nachweis Zahlungen Unterstützungsleistungen

Nachweis Zahlungen Unterstützungsleistungen

Bei Geldzahlungen ins Ausland sind die Unterstützungsleistungen grundsätzlich durch Post- oder Bankbeleg nachzuweisen. Quittungen über Barzahlungen genügen nicht. Auf den Belegen muss sowohl der Leistende als auch der Empfänger klar ersichtlich sein.
Die Erwerbsunfähigkeit oder beschränkte Erwerbsfähigkeit der unterstützten Personen muss unter Umständen mit Arztzeugnissen, IV-Verfügungen, etc. nachgewiesen werden.