Mieterabzug

Mieterabzug

Vom Reineinkommen können gemäss § 33 Abs. 1 Zff. 5 StG als Mieterabzug für die selbst bewohnte Wohnung der steuerpflichtigen Person an ihrem Wohnsitz im Kanton Zug 30% der Wohnungsmiete (exkl. Nebenkosten) abgezogen werden (gemäss untenstehender Tabelle).

Kanton Zug

StP 2024

StP 2025

StP 2026

max. Fr. 10'600.-

max. Fr. 10'800.-

max. Fr. 10'800.-