Grundsätzliches zum Exkurs Pflegekinder
Grundsätzliches zum Exkurs Pflegekinder
Pflegeeltern erbringen für Pflegekinder folgende wirtschaftliche Leistungen: Kost und Logis, Besorgung von Kleidern und Schuhen, allenfalls bezahlen sie ein Taschengeld an das Pflegekind und kommen für Kleinauslagen auf, welche üblicherweise auch leibliche Kinder verursachen, wie zum Beispiel Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke, Freizeit und erbringen ausserdem auch Transportleistungen.
Grundsätzlich ist die Pflegevereinbarung zwischen leiblichen und Pflegeeltern beizuziehen.