Gesuche um Gewährung von Steuererleichterungen

Gesuche um Gewährung von Steuererleichterungen

Gesuche um Gewährung von Steuererleichterungen sind schriftlich an die Staatskanzlei des Kantons Zug (Postfach, 6301 Zug) zu richten, welche das Gesuch zur Antragstellung an die Finanzdirektion weiterleitet. Der Entscheid über die Gewährung von Steuererleichterungen obliegt dem Regierungsrat nach Anhörung der betreffenden Gemeinden (§ 54 StG).

Das Gesuch hat folgende Angaben zu enthalten:

  1. Angaben zum Gesuchsteller (Rechtsform, Firmenzweck, Tätigkeit, Bilanz- und Erfolgsrechnung, Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse);

  2. Business Plan für das neu aufzubauende Unternehmen (insbesondere Struktur, Führung, Produkte, Technologie, Märkte, Konkurrenzsituation, Planerfolgsrechnung auf 5 Jahre, Finanzierungsplan) mit Angaben zu den Lehrverhältnissen sowie zum Bedarf an Produktions-, Büro- und Gewerberäumen;

  3. Angaben zum vorgesehenen Betriebsstandort und Zeitpunkt der Betriebsaufnahme;

  4. Angaben der zur Betriebsführung benötigten Zahl von Ausländerbewilligungen;

  5. Referenzen der Hausbank, sowie von wichtigen Kunden und Lieferanten;

  6. Weitere Unterlagen nach Bedarf.

Weitere Auskünfte erteilt die Volkswirtschaftdirektion und das Amt für Wirtschaft und Arbeit.