Abschreibungen auf überbauten Grundstücken
Abschreibungen auf überbauten Grundstücken
Werden Gebäude und Land in einer einzigen Bilanzposition aktiviert, kann die Abschreibung nur bis auf den Wert des Landes steuerlich anerkannt werden. Bei getrennter Aktivierung können Abschreibungen auf Wohn- und Geschäftshäusern nicht akzeptiert werden, wenn die Entwertung der Gebäude durch eine dauernde und verhältnismässig bedeutende Wertsteigerung des Landes kompensiert wird.