Zinsen auf verdecktem Eigenkapital

Zinsen auf verdecktem Eigenkapital

Fremdkapital, dem zufolge Unterkapitalisierung wirtschaftlich Eigenkapitalcharakter zukommt, unterliegt gemäss § 73 StG und § 28 VStG der Kapitalsteuer. Bei Immobiliengesellschaften wird in der Regel mindestens ein Fünftel, bei den übrigen Kapitalgesellschaften mindestens ein Siebtel des Steuerbuchwertes der Gesamtaktiven als Eigenkapital besteuert.

Ist das Eigenkapital geringer und das verzinste Fremdkapital somit grösser, wird nur das maximal zulässige Fremdkapital zur Verzinsung zugelassen. Verdecktes Eigenkapital, welches verzinst wird, wird als Eigenkapital betrachtet. Der darauf entrichtete Zins wird zum steuerbaren Reingewinn hinzugerechnet.