Grundsätzliches zu erfolgsneutralen Vorgängen

Grundsätzliches zu erfolgsneutralen Vorgängen

Kein steuerbarer Reingewinn entsteht durch Kapitaleinlagen von Mitgliedern von Kapitalgesellschaften, einschliesslich Aufgelder und Leistungen à fonds perdu. À fonds perdu-Leistungen werden in der Regel im Zusammenhang mit Sanierungen geleistet. Bei Sanierungen ist zu unterscheiden zwischen:

  • Sanierung durch Forderungsverzicht

  • Sanierung durch Kapitalherabsetzung

  • Zuschüssen der Geschäftsinhaber bzw. Aktionäre (Kapitaleinlagen, à fonds perdu-Beiträge)