Grundsätzliches zu erfolgsneutralen Vorgängen
Grundsätzliches zu erfolgsneutralen Vorgängen
Kein steuerbarer Reingewinn entsteht durch Kapitaleinlagen von Mitgliedern von Kapitalgesellschaften, einschliesslich Aufgelder und Leistungen à fonds perdu. À fonds perdu-Leistungen werden in der Regel im Zusammenhang mit Sanierungen geleistet. Bei Sanierungen ist zu unterscheiden zwischen:
Sanierung durch Forderungsverzicht
Sanierung durch Kapitalherabsetzung
Zuschüssen der Geschäftsinhaber bzw. Aktionäre (Kapitaleinlagen, à fonds perdu-Beiträge)