Sanierung durch Forderungsverzicht
Sanierung durch Forderungsverzicht
Bei der Sanierung durch Forderungsverzicht Dritter verbessert sich die Vermögenslage der Gesellschaft. Es handelt sich um eine echte Sanierung. Der Vorgang ist erfolgswirksam. Die Unternehmung erzielt einen steuerbaren Kapitalgewinn. Dieser Gewinn kann mit allfälligen Verlusten aus früheren Jahren verrechnet werden. Auch Forderungsverzichte von Anteilsinhabern im Rahmen einer Sanierung bewirken einen echten Sanierungsgewinn. Unechter Sanierungsgewinn - und damit kein steuerbarer Ertrag - ist gegeben bei Forderungsverzichten auf Darlehen, die Beteiligte der Gesellschaft in einem Zeitpunkt gewährt haben, in dem unabhängige Dritte wegen schlechten Geschäftsganges keine Darlehen mehr gewährt hätten, oder das Darlehen steuerlich bereits als verdecktes Eigenkapital qualifiziert wurde (Kreisschreiben ESTV Nr. 32 vom 23. Dezember 2010).