Sanierung durch Zuschüsse von Beteiligten

Sanierung durch Zuschüsse von Beteiligten

Zuschüsse von am Unternehmen Beteiligten gelten als erfolgsneutrale Vorgänge. Es handelt sich aus der Sicht der Gesellschaft um Kapitaleinlagen der Beteiligten. Diese bewirken keinen steuerbaren Ertrag (unechter Sanierungsgewinn).

Eine Kapitalgesellschaft, welche einen echten Sanierungsbeitrag an eine Not leidende Unternehmung leistet, kann diesen erfolgswirksam buchen. Eine Sanierung kann jedoch nicht an eine Schwestergesellschaft der Not leidenden Gesellschaft delegiert werden. Sie ist ausschliesslich Sache der jeweiligen Beteiligten der Not leidenden Gesellschaft.