Umsetzung des Fusionsgesetztes

Umsetzung des Fusionsgesetztes

Das Bundesgesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung (Fusionsgesetz, FusG; SR 221.301) regelt als Querschnittsgesetz die Anpassung der rechtlichen Strukturen von Kapitalgesellschaften, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften, Genossenschaften, Vereinen, Stiftungen und Einzelfirmen bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und Vermögensübertragungen und enthält sowohl handelsrechtliche wie auch steuerrechtliche Bestimmungen.

Inhaltlich entspricht § 62 StG dem Art. 61 DBG.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat ihre Praxis im Kreisschreiben ESTV Nr. 5 «Umstrukturierungen» vom 1.6.2004 ausführlich erläutert. Die kantonale Praxis orientiert sich weitestgehend daran.