Besteuerungsrecht für die einzelnen Einkommens- und Vermögensteile

Besteuerungsrecht für die einzelnen Einkommens- und Vermögensteile

Die nachstehenden Zuteilungsnormen definieren, welches Recht zur Besteuerung der einzelnen Einkommens- und Vermögensbestandteile welchen Kantonen bei kollidierenden Besteuerungsansprüchen zusteht. Wie die Aufteilung der Einkommens- und Vermögensbestandteile zu erfolgen hat, wird durch die Normen über die Steuerausscheidung definiert. (Siehe Pkt. 5.3 )