Aufteilung des Sondervermögens
Aufteilung des Sondervermögens
Das Sondervermögen und -einkommen ist gemäss den Regeln für interkantonale Unternehmungen und Unternehmungsliegenschaften auf den Geschäftsort, deren Betriebstätten und Liegenschaftsorte aufzuteilen. Die Geschäftsaktiven ausserhalb des Sitzkantons werden nach den allgemeinen Regeln über die Zuweisung der Aktiven interkantonalen Unternehmungen verlegt. Die Passiven werden proportional nach den Aktiven verteilt. Danach erfolgt die Aufteilung des Vermögens der Kollektiv- und Kommanditgesellschaft anteilsmässig auf die verschiedenen Steuerdomiziele der Gesellschaft.
Der Kapitalanteil des Gesellschafters wird netto in die Steuerausscheidung eingesetzt. Das übrige Vermögen (Privat oder Geschäft) wird bei der Aufteilung der Kollektive- und Kommanditgesellschaft nicht berücksichtigt.