Einkommen der Kollektiv- und Kommanditgesellschafter

Einkommen der Kollektiv- und Kommanditgesellschafter

Das Einkommen der Kollektiv- und Kommanditgesellschaft setzt sich aus den Anteilen von Gewinn, Kapitalzins und Arbeitsentgelt zusammen. Das Arbeitsentgelt wird dem Wohnsitzkanton zugeteilt. Das Sondereinkommen (Gewinn und Kapitalzins) wird gemäss den Regeln für interkantonale Unternehmungen und Unternehmungsliegenschaften auf den Geschäftsort, die Betriebstätte und Geschäftsliegenschaft aufgeteilt. Das anteilige Sondereinkommen des Gesellschafters wird anteilsmässig in die Steuerausscheidung eingesetzt.