Auskünfte an die zugerischen Gemeinden
Auskünfte an die zugerischen Gemeinden
Die Kantonale Steuerverwaltung veranlagt und erhebt auch die direkten Steuern der Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden. Die Gemeinden sind bezüglich der Gemeindesteuern Inhaber der entsprechenden Steuerhoheit. Den gemeindlichen Steuerämtern stehen somit alle notwendigen Auskünfte bezüglich ihrer Steuerpflichtigen zu. Für die Wahrung des Steuergeheimnisses innerhalb der Gemeinde sind die Steuerämter verantwortlich, die ebenfalls dem Steuergeheimnis von § 108 StG unterstehen.