Zuständigkeit
Zuständigkeit
Auskünfte und Akteneditionen (in Kopie) werden soweit als möglich durch die Kanzlei, die/den jeweilige/n Bücher- oder Einschätzungsexperten/in oder das Gemeindesteueramt erteilt. Bei Unsicherheiten betreffend Erteilung von Auskünften aus den Steuerakten steht die Rechtsabteilung für weitere Informationen zur Verfügung. Die Edition von Originalakten erfolgt durch die Rechtsabteilung.