Kosten

Kosten

Für das Erstellen eines persönlichen Steuerausweises oder das Kopieren von Steuererklärungen zuhanden berechtigter Privater (gemäss 55.2.1 und 55.2.2) werden die geltenden Gebühren in Rechnung gestellt.

Auskünfte an inner- und ausserkantonale Amtsstellen erfolgen grundsätzlich kostenlos. Bei besonders arbeitsintensiven Auskünften können die Kosten in Rechnung gestellt werden, wenn die anfragende Amtsstelle diese Kosten einem Dritten weiterbelasten kann.

Kopien, die im Rahmen des Datenschutzgesetzes verlangt werden, sind in der Regel nicht kostenpflichtig.