Zeugenaussage

Zeugenaussage

Werden Mitarbeitende der Steuerverwaltung in einem Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren als Zeugen vorgeladen, so bedürfen sie in allen Fällen einer ausdrücklichen Ermächtigung der Finanzdirektion zur Zeugenaussage. Die Rechtsabteilung bereitet die entsprechenden Ermächtigungen vor und übernimmt den Kontakt mit der Finanzdirektion.