4.4-1
Verordnung über Berufsbildungs- und Weiterbildungsangebote der Stadt Winterthur
vom 27.06.2022 (Stand 22.08.2022)
Die Verordnung über Berufsbildungs- und Weiterbildungsangebote der Stadt Winterthur wird gemäss Beilage neu erlassen.
1 Grundlagen
Art. 1 Grundlagen
Diese Verordnung regelt die Grundzüge der Organisation der Schule für Berufsvorbereitung und der Mechatronik Schule Winterthur sowie die Angebote der Erwachsenenbildung.
2 Schule Berufsvorbereitung Winterthur (BVW)
Art. 2 Zweck
Die Schule Berufsvorbereitung Winterthur unterstützt jugendliche Personen mit individuellen Bildungsdefiziten oder Bildungsbedürfnissen am Ende der obligatorischen Schulzeit dabei, eine Anschlusslösung zu finden und bereitet sie auf die berufliche Grundbildung vor.
Art. 3 Angebote der Schule Berufsvorbereitung Winterthur
Der Stadtrat legt das Angebot der Schule Berufsvorbereitung Winterthur im Rahmen der kantonalen Vorgaben fest.
Der Stadtrat entscheidet über die Beteiligung an Pilotprojekten des Kantons.
Er kann der Schule weitere geeignete Aufgaben zuweisen, insbesondere auch im integrativen Bereich.
3 Mechatronik Schule Winterthur (MSW)
Art. 4 Zweck
Die Mechatronik Schule Winterthur ist eine Lehrwerkstätte mit angegliederter Berufsfachschule, die Ausbildungen für anspruchsvolle Berufe auf dem Gebiet der Mechatronik in Theorie und Praxis anbietet.
Art. 5 Angebote
Die angebotenen Berufsfelder werden vom Stadtrat festgelegt.
4 Gemeinsame Bestimmungen für die Schule Berufsvorbereitung Winterthur und die Mechatronik Schule Winterthur
Art. 6 Kommissionen
Die beiden Kommissionen üben die Aufsicht über die Schulen aus. Sie unterstehen dem Stadtrat.
Die Kommissionen verfügen über ein Antragsrecht an den Stadtrat in ihrem Zuständigkeitsbereich. Die Anträge sind über das zuständige Departement einzureichen.
An den jeweiligen Sitzungen nimmt die Schulleitung sowie eine Vertretung der entsprechenden Schulkonferenz mit beratender Stimme teil.
Art. 7 Schulleitung
Die Schulen werden von einer Schulleitung geleitet.
Die Schulleitungen sind in das zuständige Departement eingegliedert.
Art. 8 Schulkonferenzen
Alle Lehrpersonen und die Schulleitung bilden zusammen mit den von der Schulleitung bezeichneten übrigen Mitarbeitenden der Schulen Berufsvorbereitung bzw. der Mechatronik Schule Winterthur die Schulkonferenzen.
Die Schulkonferenzen dienen der Mitwirkung in der Schule, der Koordination innerhalb der jeweiligen Schule und dem Informationsaustausch.
Jede Schulkonferenz bezeichnet ihre Vertretung in der entsprechenden Kommission und verfügt über ein Antragsrecht an diese Kommission.
Art. 9 Weitere Regelungen
Der Stadtrat regelt das Nähere, insbesondere den Schulbetrieb, eingeschlossen der Mitwirkung der Lernenden und der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten in je einem Reglement.
Art. 10 Schulgelder und Kostenbeiträge
Der Stadtrat legt das Schulgeld, die Kostenbeiträge und allfällige Anmeldegebühren fest, wobei betreffend Schulgeld für die Schule Berufsvorbereitung Winterthur der vom Kanton festgelegte Höchstbetrag als Obergrenze gilt. Er regelt den Erlass bei begründetem Abbruch sowie in Härtefällen.
Das zuständige Departement bezeichnet die Stelle, die im Zusammenhang mit der Berechnung des Schulgelderlasses Einsicht in die notwendigen Personendaten der betroffenen Erziehungsberechtigten nehmen kann.
Steueramt, Einwohnerkontrolle und Zivilstandsamt sind ermächtigt, die notwendigen Personendaten und besonderen Personendaten im Rahmen der Einsichtnahme gemäss Abs. 2 bekannt zu geben.
5 Weitere Angebote
Art. 11 Angebote für fremdsprachige Jugendliche
An Angebote von Dritten für fremdsprachige Jugendliche können städtische Beiträge ausgerichtet werden, wenn:
die Stadt Winterthur für die Beschulung des oder der Jugendlichen zuständig ist,
der oder die Jugendliche an der Schule Berufsvorbereitung für ein Ausbildungsjahr angemeldet ist,
aufgrund einer Sprachstanderhebung eine Teilnahme an einem Angebot als angezeigt erscheint und
zwischen dem Anbieter oder der Anbieterin und dem Departement Schule und Sport eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen wurde.
Der Anteil der Stadt Winterthur an den Kosten der Deutschkurse darf Fr. 13'000.– pro Jahr, bezogen auf eine Schülerin oder einen Schüler nicht überschreiten.
Der Stadtrat wird einen Kostenbeitrag der Schülerinnen und Schüler oder deren Erziehungsberechtigten vorsehen, auch wenn der Höchstbetrag gemäss Abs. 2 nicht ausgeschöpft wird.
Eine Leistungsvereinbarung kann mit einem Anbieter oder einer Anbieterin abgeschlossen werden, wenn dieser oder diese die vom Stadtrat festzulegenden Qualitätskriterien erfüllt.
Der Stadtrat erlässt Ausführungsbestimmungen und regelt die Rückforderung von Beiträgen bei Abbruch des Angebots oder Nichtantritt der Beschulung in der Schule Berufsvorbereitung.
Art. 12 Weiterbildung
Die Stadt Winterthur unterstützt Weiterbildungsangebote, welche die Bevölkerung zur selbständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung befähigen. Dazu gehören insbesondere Kurse in deutscher Sprache und Kurse in Erziehungs-, Familien- und Gesundheitsfragen.
Die zuständigen Departemente schliessen mit geeigneten privaten Anbietenden Leistungsvereinbarungen ab.
6 Übergangs- und Schlussbestimmungen
Art. 13 Aufhebung bisherigen Rechts
Die Verordnung über Berufsbildungs- und Weiterbildungsangebote der Stadt Winterthur vom 3. Mai 2010 wird mit Inkrafttreten dieser Verordnung aufgehoben.
Der Beschluss des Grossen Gemeinderates vom 30. Juni 1997 betr. Schulgelderhöhung an der MSW-Winterthur wird mit Inkrafttreten dieser Verordnung aufgehoben.
2022-14