7.2.2-12

In Wannen

Exem lar der Gemeinde

KANTON ZÜRICH

STADT WINTERTHUR

PRIVATER GESTALTUNGSPLAN IN WANNEN, 8406 WINTERTHUR MIT ZUSTIMMUNG DES STADTRATES WINTERTHUR

INHALT: - ÜBERSICHTSPLAN (NICHT BESTANDTEIL GESTALTUNGSPLAN)

- BAUVORSCHRIFTEN (ART. 1 BIS 15)

- PLÄNE 9684 - 11 I - 12 I - 13 I - 14

ZUSTIMMUNG DES STADTRATES WINTERTHUR VOM 7. DEZEMBER 1994 :

DER STADTSCHREIBER :

IM AMTSBLATI AUSGESCHRIEBEN AM : 1 6. Dez. 1004 VOM REGIERUNGSRAT DES KANTONS ZÜRICH AM 2 4. Sep. 1997 MIT BESCHLUSS NR. 2., 0 S 2 GENEHMIGT.

VOR DEM REGIERUNGSRAT, DER STAATSSCHREIBER :

GRUNDEIGENTÜMER : MASCHINENFABRIK RIETER AG RIETER IMMOBILIEN KLOSTERSTRASSE 20 SCHILLERSTRASSE 2 8406 WINTERTHUR 406 WINTERTHUR EL. 052 I 208 70 68

P r i v a t e r G e s t a 1 t u n g s p 1 a n "IN WANNEN"

B A U V 0 R S C H R I F T E N *****************************

Art. 1 Geltungsbereich

Das Gebiet des Gestaltungsplanes " In Wannen" ist im Plan Nr. 9684-11 (Geltungsbereich) vom 3.3.1992, revidiert 11.10.1993, abgegrenzt .

Art. 2 Bestandteile

Der Gestaltungsplan " In Wannen" setzt sich zusammen aus diesen Bauvorschriften sowie den folgenden Plänen ( alle Mst. 1:500):

  • 9684-11: Geltungsbereich/Erschliessung

  • 9684-12 : Baubereiche/Umgebung

  • 9684-13 : Parkierung

  • 9684-14: Bachgestaltung

Art. 3 Ergänzendes Recht

Soweit die nachstehenden Vorschriften nichts Abweichendes bestimmen , gelten im Gestaltungsplanbereich das kantonale Planungs- und Baugesetz sowie die kommunale Bau- und Zonenordnung (Stichtag 1.2.1992).

2

Art. 4 Ueberbauung

überirdische Gebäude dürfen nur innerhalb der im Plan " Baubereiche" ausgeschiedenen Flächen erstell t werden. Die Anzahl der zul ässigen Vollgeschosse ist im Baubereichsplan festgelegt . Für die Baubereiche nordöstlich der Spielstrasse sind die im Plan "Geltungsbereich " eingetragenen Erdgeschoss- Koten verbindlich. Die Dachformen r i chten sich nach Art . 5 der Bauvorschriften.

Gegenüber Grundstücken ausserhalb des Geltungsbereiches des Gesta l tungsplanes sind stets die ordentlichen Abstände gemäss der kommunalen Bau- und Zonenordnung einzuhalten.

Art. 5 Dachformen

Alle Trauf- und Firstlinien müssen waagrecht verlaufen. Abstufungen der Dächer haben der Hangneigung zu folgen. Im übrigen gelten für die Dächer der verschiedenen im Plan " Baubereiche " festgehaltenen Gebäudetypen folgende Vorschriften:

Typen A und B Die zweigeschoss i gen Gebäudeteile sind mit Flachdächern zu decken. Die dreigeschossigen Gebäudteile sind mit gegen die nordostseitige Grenze geneigten Pultdächern zu decken (Neigung maximal 20°).

Typ C Alle Gebäude sind mit Flachdächern oder mit flachgeneigten Dächern (Neigung maximal 10°) zu decken .

Typ D Die dreigeschossigen Gebäude sind mit Pult- oder Flachdächern zu decken. Für die Zwischenbauten sind Flachdächer vorgeschrieben.

Art . 6 Besondere Gebäude In den im Plan " Baubereiche " dafür ausgeschiedenen Gebieten können "Besondere Gebäude" mit einer Maximal - höhe von 3m über dem gestalteten Terrain erstellt werden (beispielsweise als Geräte- oder Veloräume und dgl.) Die einzelnen Baubereiche zwischen den Haustypen C dürfen bis zu einem Drittel, die einzelnen Baubereiche längs der Spielstrasse bis zu zwei Dritteln ihrer jeweiligen Fläche mit Besonderen Gebäuden überstellt werden.

Die Besonderen Gebäude sind etappenweise (vgl. Art. 16) nach einem einheitlichen Gestaltungsprinzip zu realisieren, wobei Flach- oder Pultdächer zulässig sind.

Art. 7 Nutzung und Lärmempfindlichkeitsstufe

Im Geltungsbereich dieses Gestaltungsplanes sind Wohnungen und nicht störende Gewerbe zulässig.

Im Gestaltungsplangebiet gilt gemäss § 43 LSV die Empfindlichkeitsstufe II .

Art. 8 Ausnützung

Die im Plan "Baubereiche " angegebenen Bruttogeschossflächen sind Richtwerte . Insgesamt darf für das Gestaltungsplangebiet die Ausnützung für die Regel-

bauweise zusätzlich Arealüberbauungszuschlag nicht überschritten werden . In terne Verschiebungen sind im Rahmen der vorgegebenen Baukuben zulässig.

Art. 9 Erschliessung

Die Erschliessung des Gestaltungsplangebietes erfolgt einerseits über die Stichstrasse '' In Wannen" , andererseits über die Rainstrasse.

Im übrigen ist das in den Plänen " Erschliessung " und " Parkierung" dargestellte Erschliessungskonzept verbindlich. Soweit nichts anderes festgelegt ist (Notzufahrten), bleibt das Wegnetz den Fussgängern vorbehalten.

Art. 10 Parkierung

Die Pflichtabstellplätze sind g e mäss Plan " Parkierung " in den beiden Tiefgaragen anzulegen . Die Besucherparkplätze sind in den bezeichneten Bereichen an der Strasse " In Wannen " und an der Rainstrasse zu realisieren.

Abstellplätze für Velos , Mofas und Kinderwagen sind in ausreichender Anzahl in den in den P länen ang egebenen Bereichen anzuordnen.

Art. 11 Auss tattungen

Auf dem im Plan " Baubereiche/Umgebung " als "Spielbereich " bezeichneten Gebiet ist ein Kinderspielplatz mit zweckmässiger Ausstattung einzurichten. Analoges gilt für die " Spielstrasse". Die Realisierung dieser Ausstattungen richtet sich nach der Etappierung der Ueberbauung.

Im Baubereich , welcher östlich an den Spielbereich anschliesst , darf nur eine Nichtwohnnutzung realisiert werden {beispielsweise Atelier, Laden, Gemeinschaftsraum) .

Art. 12 Energieversorgung

Für die jewei l igen Bauetappen sind gemeinschaftl iche , dem Stand der Technik entsprechende Heizanlagen zu realisieren.

Art . 13 Oeffentliches Gewässer Das teilweise eingedolte öffentliche Gewässer im nordwestlichen Bereich des Gestaltungsplanes ist unter Rücksichtnahme auf die neu projektierte öffentliche Kanalisation der Stadt Winterthur gemäss den Anordnungen des vorliegenden Gestaltungsplanes umzulegen {Plan "Bachgestaltung ").

Art. 14 Gestaltung

Die nach dem vorliegenden Gestaltungsplan erstellten Bauten und deren Umschwung müssen gut gestaltet sein und sich gut in ihre Umgebung einordnen.

Art. 15 Etappierung

Bauten und Anlagen nach diesem Gestaltungsplan können in Etappen realisiert werden . Gebäude der Typen A {Reihenhäuser) und B {Etagenwohnungen) sind dabei untereinander vollständig auswechselbar. Die jeweiligen Etappen und die zugehörigen Erschliessungsanlagen sind aufeinander abzustimmen.

- - - - - -- - - Exemplar der Gemeinde 9684 -11 GESTALTUNGSPLAN ÜBERBAUUNG IN WANNEN WTHUR-DÄTTNAU GELTUNGSBEREICH / ERSCHLIESSUNG MASSSTAB 1 : 500 RUEDI LATTMANN cJ 0 aAUtERRSCHAFT PLANGROSSE 84/60 ARCHITEKT ETH 1 S1A AIETER IMMOBILIEN AG GEZEICHNET schl 'TOssTALsmASSE 14 SCHILLERSTRASSE 2 DATIJM 03.03.1992 8400 Wlrm:RTHUR 8406 WINTERTHUR REVIDIERT 19.05.1992 hu TEL. 062 I 2139061 TEL 062 J 208 70 B8 REVIDIERT 11 .10.1993tw . FAX. 062 1 2139381

Maschinenfabrik Rieter A.G. R#ER IMMOBILIEN AG DIE GRUNDEIGENTÜMER lf?;

l 7. Dez. 1994 Der Stadtschreiber:

voM REGIERUNGSRAT AM 2 4. SeP. 1997 MIT BESCHLUSS NR. ÖS°l 2 GENEHMIGT.

VOR DEM REGIERUNGSRATE DER STAATSSCHREIBER : '

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DAMMWIESENSTRASSE D D D D D CJ D [ LEGENDE GELTUNGSBEREICH! ERSCHLIESSUNG LEGENDE HOHENANGABEN LEGENDE PARKIERUNG GELTUNGSBEREICH GESTALTUNGSPLAN GRENZPUNKT: HÖHE ENTSPRICHT TIEFGARAGE V= VELOS I MOFAS BEZEICHNETER EG -KOTE ZUFAHRTEN PARKPl..AlZE AIB1 GEBA.UDETYPEN EINZELGARAGEN EG 475.50 ± 0.30 FERTIGE HOHE; TOLERANZ ZUFAHRT FEUERWEHR I NOlZUFAHRT BESUCHERPARKPLÄ1ZE NOTZUFAHRT UNTERGESCHOSSEHAUPTGEBAUDE

0 0 OFFENTLICHER DURCHGANG FÜR FUSSGÄNGER Exemplar der Gemeinde - 9684-12 GESTALTUNGSPLAN ÜBERBAUUNG BAUBEREICHE I IN WANNEN UMGEBUNG W'THUR-DÄTTNAU MASSSTAB 1 : 500 RUEDI LATIMANN BAUHERRSCHAFT ARCHITEKT ETH 1 SIA RIETER IMMOBILIEN AG SCHILLERSTRASSE 2 PIMJGRÖSSE GEZEICHNET "''"" 03.03 1992 TÖSSTALSTRASSE 14 B<-00 WINTERTHUR 84-06 WINTERTHUR REVIDIERT 19.05.1992 hu TE L 062 1 213 90 61 TEL. 052 1208 70 68 REVIDIERT 11.10.1993 tw FAX. 052 I 213 93 81 Masdiinenfabrik Aieter A.G.

2 5. OKi. 1993 voM REG IERUNGSRAT AM 2 4. Sep. 1997 MIT BESCHLUSS NR 2 Of}2 GENEHMIGT.

VOR DEM REGI ERUNGSRATE , DER STAATSS CHRE IBER :

KOOROINATENTA8ELLE PKT. NR. X y PKT. NR . X y A1 259681.32 695016.58 E1 259666 .01 694990.37 A2 259665.56 695022.03 E2 259650 .47 694995.62 A3 259663 B1 695017.SJ EJ 259647.94 694987.96 D A4 259658.14 695019.60 E4 259645.39 694978.40 A5 259659 .98 695024.24 ES 259643 .40 694968.71 AS 259643.84 69503 1.45 E6 259642.04 694959.35 A7 259637. 10 6950 16.39 EB 259657.76 694951 .14 AB 259656 .64 695007.66 E9 25965B.27 694957.02 A9 259675.92 695000.90 E10 259659.56 694965.87 D

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25963 1.11 695019.501 G2 259609.97 6950 15.94 DAMMWESENSTRASSE D C1 259599.01 695061 .1 9 G4 259608.28 D D D CS 259581.86 259578. 14 259581.09 259567.90 259556.22 - 695070 .1 4 695073 .50 695076.69 695089 .92 695078.30

259597 .27 259582 .34 259561.91 259576.84 695023.98 695034.03 695003.66 694993 .61 D D ca 259572 .01 259588.33 259564.92 695062.42 695048.57 695092 .89

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259550.07 69 5107.34 D3 259546.92 695 103.77 J1 :259544.29 695063.1 3

259543 .14 6951 07 .05 J2 259530.66 695074.89 DS 259546.29 6951 10.61 J3 259501 .63 695041.24 LEGENDE GELTUNGSBEREICH / ERSCHLIESSUNG LEGENDE BAUBEREICHE LEGENDE PARKIERUNG -

259528.96 695 124 .54 . J4 :259515.26 6950:29 .47

259518.62 6951 11.68 GELTUNGSBEREICH GESTALTUNGSPlAN llRUTTOGESCHOSSFL).CHE

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09.1992 8400 WINTERTHUR TEL. 052 / 208 70 68 REVIDIERT 19.01 .1993, schi REVIDIERT TEL. 052 I 213 90 51 FAX. 052 I 213 93 61 Maschinenfabrik Rieter AG.

DIE GRUNDEIGENTÜMER ----. DATUM 25. un L :

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