7.2.2-13
Kälin Areal
Exemplar der Gemeinde
Departement Bau Amt für Städtebau Stadt Winterthur W\ Sondernutzungsplanung
PRIVATER GESTALTUNGSPLAN Areal Kälin & Co.
Bestimmungen 18. Januar 2017
Grundeigentümer/in Datum: / Zustimmung des Grossen Gemeinderates Datum : '?. S. 01. ?et? Ratsschreiber
Von der Baudirektion genehmigt Datum :
I. Allgemeines
Art. 1 Zweck DerprivateGestaltungsplan«ArealKälin&Co.»schafftdieplanungsrechtlichenVoͲ raussetzungenfüreinehochwertigeEntwicklungdesGrundstücks.DazugehörennaͲ
mentlich:
dieIdentitätsbildungdurchdenErhaltbestehenderBausubstanz;
dieErmöglichungeinerdichten,städtischenBebauung;
dieSicherungeinerhohenstädtebaulichenundarchitektonischenQualität;
dieSchaffunghochwertiger,öffentlicherundprivaterFreiräume;
dieSicherungeinesQuartiersmitWohnͲundGewerbenutzungen;
dieEntwicklungeinesQuartiersmiteineminBezugaufdieWohnnutzungreduzierͲ tenmotorisiertenIndividualverkehrs;
dieSchaffungeineretappiertenÜberbauungdesPlanungsgebietsüberlängere Zeit.
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Art. 2 Geltungsbereich DievorliegendenBestimmungengelteninnerhalbdesimzugehörigenSituationsͲ
plan,M1:1’000,bezeichnetenGeltungsbereichs.
DieimPlanbezeichnetenFestlegungensindverbindlich.DieübrigenPlanelemente sowiederPlanungsberichtsindfürdieBeurteilungdesBauprojekteswegleitend.
WoderGestaltungsplannichtsanderesbestimmt,sinddiejeweilsgültigeBauͲund Zonenordnung(BZO)derStadtWinterthursowiedasübergeordnetekantonaleund eidgenössischeRechtmassgebend.
II. Bebauung 1
Art. 3 BaufelderundNutzung DasPlanungsgebietwirdinsiebenBaufelder(A–G)aufgeteilt.FürjedesBaufeld werdendiemaximalanrechenbareGeschossfläche(aGF)«total»sowiefür«Wohnen» festgelegt.DieBaumassenziffergemässArt.254PBGundArt.54BZOfindetkeine
Anwendung.
ProBaufelddürfenbiszu3%derzulässigenaGFtotalfüreinanderesBaufeldfreiͲ gegebenwerden.TransferierteaGFdürfenkumuliertundderaGFtotalproBaufeld zugerechnetwerden,diesimUmfangvonmaximal5%derzulässigenaGFtotalpro Baufeld.
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Art. 4 Baubereich,Mantellinie DieBaubereichegehennachaussenallenanderenAbstandsvorschriftenvor.GeͲ undBaulinie bäudedürfenallseitigandieBaubereichsgrenzegestelltwerden.Vorbehaltenbleibt
Art. 270Abs .2PBG.
MantelliniendefinierendiemaximaleGrundflächevonBautenoberhalbdesgestalͲ tetenTerrains.ImBereichzwingenderMantelliniensindHauptbautenmitderFassade aufdieMantelliniezustellen.
EntlangderPflichtbaulinieistdasErdgeschosszwingendandiesezuerstellen.
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Art. 5 Bebauung,allgemein MitAusnahmederzweiGaragenzufahrtendürfenGebäudeausschliesslichinnerͲ
halbderBaubereicherealisiertwerden.
DieBruttogeschosshöhedesErdgeschosses(exkl.Hochparterre)hatbeiallenBauͲ tenmindestens4mzubetragen.SofernWohnnutzungenimErdgeschossrealisiert werden,dürfendiesealsHochparterregestaltetwerden.
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Art. 6 Bebauung,BaufeldA DasBaufeldAbezwecktdieSchaffungvonattraktivenWohnflächeninVerbindung
mitGewerbeͲsowiepublikumsorientiertenNutzungenimErdgeschoss. max.aGFtotal 5’590m2 AnteilaGFGewerbe min.10 %
Art. 7 Bebauung,BaufeldB DasBaufeldBbildetzusammenmitBaufeldCmittelsLängsbautendenAbschlusszu
denGleisen.DiesesdientunteranderemderSchaffungvonfamilienorientierten WohnungenmitprivatenAussenräumen. max.aGFtotal 4’210m2
Art. 8 Bebauung,BaufeldC DasBaufeldCbildetmitBaufeldBmittelsLängsbautendenAbschlusszudenGleiͲ
sen.DieserdientderSchaffungvonKleinwohnungenmitOstͲWestͲOrientierung.
max.aGFtotal 3’530m2 Vollgeschosse min.6/max.8 max.Gebäudehöhe 25.00m
Art. 9 Bebauung,BaufeldD DasBaufeldDbildetdennördlichenAbschlussundschaffteinGegenstückzurBeͲ
bauungdesBaufeldesA. max.aGFtotal 2’130m2
Art. 10 Bebauung,BaufeldE DasBaufeldEbildetmiteinemHochpunktdenAbschlussdesWohnquartiers.
max.aGFtotal 3’620m2 Vollgeschosse max.9 max.Gebäudehöhe 30.00m EinBauprojektistübereinqualifiziertesKonkurrenzverfahrenzuermitteln.Das VerfahrenistimEinvernehmenundunterBeteiligungderStadtWinterthurzugestalͲ tenunddurchzuführen.
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Art. 11 Bebauung,BaufeldF DasBaufeldFdientfürdasgesamtePlanungsgebietalszentraleröffentlicherPlatz
welcheralsZugangzurSammelgaragedient.DerAbbruchderHalleistandenNachͲ weisgeknüpft,dassdamitdiestädtebaulicheQualitätdesGesamtkonzeptesnichtgeͲ schmälertwird.AngemesseneErsatzmassnahmensindeinemAbbruchgegenüberzuͲ stellenundabzuwägen.
DasgesamteBaufeldistalsöffentlicherFreiraumzugestalten.TeiledieserFläche dürfenvermietetwerden.DeröffentlicheFreiraumistzusammenmitderersten Bauetappezuerstellen.
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Art. 12 Bebauung,BaufeldG DasBaufeldGdientauchkünftigdemGewerberespektivepublikumsorientierten
Nutzungen.DiebestehendeHalleistmitihrerCharakteristikzuerhalten.DerEinbau eineszusätzlichenGeschossesistzulässig. max.aGFtotal 930m2 AnteilaGFGewerbe 100%
Art. 13 RäumefürKinderkrippen, FürKinderkrippen,KindergartenundHortesindvonderGrundeigentümerschaftein KindergartenundHorte derlokalenNachfrageentsprechendesRaumangebotzufürdieseNutzungangemesͲ
senenundortsüblichenKonditionenbereitzustellen.
Art. 14 Publikumsorientierte AndenentsprechendbezeichnetenLagensinddieErdgeschossflächenpublikumsoriͲ
Nutzung entiertenNutzungenvorbehalten.
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Art. 15 Gestaltung DieBautenhabenerhöhtenAnforderungengerechtzuwerden.DieBautenderunͲ
terschiedlichenBaufeldersindaufeinanderabzustimmen.
DasMaterialKlinkersoll,inAnlehnungandieBestandesbautenHobelwerkund Hochkamin,inseinerMaterialitätundFarbigkeitzueinemwesentlichenMerkmalder Neubautenwerden.
chersindextensivzubegrünen,soweitsienichtbegehbarsind.TechnischeAufbauten sindmöglichstzusammenzufassenunduntereinemWinkelvon45°vomDachrandzuͲ rückzusetzen.
III. Erschliessung 1
Art. 16 MotorisierterVerkehr, IndenbezeichnetenBereichensindErschliessungsstrassennachdendurchdie Erschliessung StadtWinterthurbewilligtenPlänenzuerstellen.DieLageundDimensionierungder
Planeinträgesindrichtungsweisend.
DieZuͲundWegfahrtfürdasPlanungsgebiethatambezeichnetenStandortrespekͲ tiveüberdieprivatenErschliessungsstrassenaufdenHobelwerkwegzuerfolgen.
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Art. 17 MotorisierterVerkehr, DieAnzahlderzulässigenAbstellplätzefürBeschäftigte,KundenundBesucherist AnzahlderAbstellplätze gemässderWegleitungzurRegelungdesParkplatzͲBedarfsinkommunalenErlassen
undstadträtlicherDienstanweisungzubestimmen.
FürBewohnerdürfenmaximal0.6AbstellplätzeproWohneinheitrealisiertwerden.
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Art. 18 MotorisierterVerkehr, SämtlicheParkplätzefürBewohner/innensindinSammelgaragenanzuordnen. 2 AnordnungderParkieͲ InnerhalbderbeidenprivatenErschliessungendarfjeweilseineüberdeckteZufahrt
rung fürdieSammelgarageerstelltwerden,welchesichgutindieBebauungeinfügt.
OberirdischeAbstellplätzefürBeschäftigte,BesucherundKundensindandenbeͲ zeichnetenStandortenzulässig.DiegenaueAnzahl,LageundGestaltungistmitder jeweiligenBaueingabeaufzuzeigen.
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Art. 19 Langsamverkehr Die«Erschliessungsflächenbefestigt»sowiedie«BegegnungsͲundErholungsfläͲ
chen»sindfürdenLangsamverkehrmöglichstbarrierefreizugestalten.
Dienördliche,privateErschliessungkannimMischverkehrauchalsübergeordnete Langsamverkehrsverbindunggenutztwerden.
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Art. 20 Veloabstellplätze FürBeschäftigte,BewohnerinnenundBewohnersindVeloabstellplätzeangutzuͲ
gänglicherLageinnerhalbderBaubereicheanzuordnen.
AbstellplätzefürBesucherundKundenimFreiraumsindnahederGebäudezugänge anzuordnen.DiesehabensichgutindieUmgebungsgestaltungzuintegrieren.
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Art. 21 Mobilitätskonzept ImRahmendererstenBaueingabeistdurchdieBauherrschafteinMobilitätskonͲ
zeptfürdasPlanungsgebietzuerstellenundvonderBaubehördebewilligenzulassen. Darinistaufzuzeigen,wiedieMobilitätderBewohnerimSinnevonArt.1Ziff.f)zuihͲ remräumlichenUmfeldorganisiertundbewältigtwerdenkann.BeiwesentlichenÄnͲ derungenistdasMobilitätskonzeptanzupassen.
DasMobilitätskonzepthatfolgendeMindestinhaltezuumfassen: – Ziel,ZweckundZuständigkeit; – ZusammenspielvonParkplatzͲAngebotunderwarteterParkplatzͲNachfrage; – MassnahmenzurReduzierungdesmotorisiertenIndividualverkehrs; – MassnahmenzurSteigerungderAttraktivitätdesöffentlichensowieFussͲundVeͲ loverkehrs; – Monitoring; – Massnahmen,sofernZielenichterreichtwerden.
Art. 22 Notzufahrt FürdieFeuerwehrzufahrtmüssenallebefahrbarenBereicheaufeineTragfähigkeit
vonmindestens18Tonnenausgelegtsein.
IV. Umgebung
Art. 23 Umgebungsgestaltung DergesamteAussenraumdesPlanungsgebietssolleinebesondersguteGestaltung aufweisen.MitdererstenBaueingabeisteinUmgebungskonzeptderBaubewilliͲ gungsbehördevorzulegenundbewilligenzulassen,welchesdenerhöhtenAnfordeͲ
rungenentspricht.BeiwesentlichenÄnderungenistdiesesanzupassen. 1
Art. 24 Erschliessungsfläche,beͲ DieimPlanbezeichnetenFlächendieneninersterLiniederöffentlichenErschliesͲ festigt sungdesPlanungsgebietssowiederKurzzeitparkierung.WoesmöglichundzweckͲ
mässigist,sollendieseFlächenauchfürdieBewohnernutzbarsein.
ImHinblickaufdievorgeseheneFunktionenundderangrenzendenNutzungensind dieseFlächenattraktivzugestalten.
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Art. 25 BegegnungsͲundErhoͲ DiebezeichnetenFlächendieneninersterLiniealsBegegnungsͲundErholungsͲ lungsfläche raumfürdieumliegendenNutzer.ZugleichdientdieserBereichauchderFeinerͲ schliessungbeispielsweisefürdenLangsamverkehr,denAnlieferungenoderalsNotzuͲ
fahrt.
DieFlächensindoffenundbefahrbarzugestalten.EntsprechendderNutzungsind ausreichendSitzgelegenheitenundBeschattungenvorzusehen.
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Art. 26 Quartierplatz DeröffentlichzugänglicheBereichistalsmultifunktionaler,städtischerPlatzzureaͲ lisieren.Eristsozugestalten,dasserzumVerweileneinlädtundauchfürVeranstalͲ
tungengenutztwerdenkann.
FürdieNutzungdesQuartierplatzesisteinReglementzuerstellenundvonder Stadtbewilligenzulassen.MindestensfolgendeInhaltesindimNutzungsreglementzu klären:
NutzungsartenundVeranstaltungen;
Erscheinungsbild;
ReinigungundUnterhalt.
Art. 27 PrivaterAussenraum PrivateAussenräumedürfeninnerhalbderentsprechendbezeichnetenBereichesoͲ wieinnerhalbderBaubereicheerstelltwerden.GegenüberöffentlichenundhalböfͲ
fentlichenFlächendürfendiesemitLebhägenbegrenztwerden.
V. Umwelt 1
Art. 28 Energie BautenhabendenSIAͲEffizienzpfadEnergie(SIA2040),denMinergieͲP®ͲStandard
odereinendemMinergieͲP®ͲStandardvergleichbarenStandardeinzuhalten.
FürdieEnergieversorgungvonBautenundAnlagenistderjeweilsaktuelleEnergieͲ planderStadtWinterthurmassgebend.
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Art. 29 Abfall FürdieBewirtschaftungderimPlanungsgebietanfallendenAbfällesinddienötigen FlächenproBaubereichauszuscheidenunddieerforderlichenEinrichtungenzuschafͲ
fen.
SämtlicheEntsorgungsstellensindmitUnterflurcontainernzurealisieren.
Art. 30 Lärmschutz GrundsätzlichsindimPlanungsgebietdieBelastungsgrenzwertederEmpfindlichkeitsͲ stufeIIImassgebend.WirdineinemBaufeldeinGewerbeanteilvonwenigerals20%
realisiert,sosinddieBelastungsgrenzwertederEmpfindlichkeitsstufeIImassgebend.
VI. Schlussbestimmung
Art. 31 Etappierung BeiderEtappierungistderNachweiszuerbringen,dassjedeEtappefürsichdiegeͲ
stalterischenundbaurechtlichenAnforderungenerfülltunddieGesamtwirkungbzw. dasGesamtkonzeptnichtnachteiligbeeinflusst.
Art. 32 Inkraftsetzung DerStadtratbestimmtdenZeitpunktdesInkrafttretensnachderkantonalenGenehͲ
migung.
39 2/14569 2/14686
Festlegungen
1 Bestimmungen
30 Geltungsbereich Art. 2 Baufelder A-G Art. 3 2/16861 Baubereich Art. 4 2/16803 Mantellinie Art. 4 B 2/16012 SB 45
Art. 4
2/13481 Zwingende Mantellinie 1492 Pflichtbaulinie Erdgeschoss Art. 4
Publikumsorientierte Nutzung Art. 14 2/16934
Private Erschliessung Art. 16 .90 Bereich Zu- und Wegfahrt Art. 16 1493 2/14568
Besucher- / Kundenabstellplatz Art. 18 5.0
(Anordnungsspielraum)
.90 SBB 705 Langsamverkehrsverbindung, übergeordnet Art. 19 2/16933 Erschliessungsfläche, befestigt Art. 24 2/16802 Begegnungs- und Erholungsfläche Art. 25
66
6 71 Quartierplatz Art. 26
Privater Aussenraum Art. 27 Grub Hinweise 2/11458
enstra .60 50
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we g Bestehende Bebauung erk lw Ho be
Abzubrechende Bebauung und Anlage 2541 Mögliche Bebauung gemäss Konzept
9 2542 2/16036 2/9500 Interessenlinie SBB
2/11457 Sichtfeld gemäss SN VSS 640 273a
44 Verkehrsbaulinie gemäss Zonenplan 2/16569 42
15
90
17 2539 Kommunaler Richtplan, geplante Radroute 2540
Kommunaler Richtplan, geplanter Fuss- und Wanderweg
44
86 2/11456
21 44
2/
62 2537
13 Strittmatter Partner AG
2538
19 m 10 20 30 40 50