7.2.2-20
Pappelweg 1 bis 9
Exemplar der Gemeinde
Stadt Winterthur~~\
Privater Gestaltungsplan "Pappelweg 1 bis 9"
Aufstellung Von der Grundeigentümerin Kat. Nr. 2/16142 verabschiedet am 28. Jul/20,(~/ Martin Schmidli:
Zustimmung Vom Grossen Gemeinderat zugestimmt am 2/. ~.?/Z(t:V' ~t:J/6 Namens des Grossen Gemeinderates rn&PräsiaentinY .:u. ~-;;-~L-A Der Ratsschreiber:
t ktion genehmigt am Für die Baut ::ktion: 3 0. Juni 2016
Suter • von Känel • Wild • AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse 30 8005 Zürich skw.ch R. 8.2.2016 Tel. +41 (0)44 315 13 90 info@skw.ch 32579 -1 3.7.2015
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1
Zweck Der private Gestaltungsplan "Pappelweg 1 bis 9" schafft die bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen für den gegenüber der bewilligten Arealüberbauung BAB-Nr. A 2013/423 um ein Vollgeschoss erhöhten genossenschaftlichen Ersatzneubau.
1.2
Bestandteile Der Gestaltungsplan besteht aus diesen Bestimmungen und dem Situationsplan 1:500.
1.3
Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Gestaltungsplans ist im zugehörigen Situationsplan festgelegt.
1.4
Verhältnis zur Bau- Wo der Gestaltungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften der jeweils gültigen Bau- und Zonenordnung der Stadt und Zonenordnung Winterthur massgebend.
2. Bebauung
2.1
Bestandesbauten Die bestehenden Bauten sind zurückzubauen.
2.2
Neubauten Neubauten sind im Rahmen der Mantellinien und der gemäss Plan festgelegten Gebäudehöhe für Vollgeschosse zulässig. Es dürfen maximal 4 Vollgeschosse erstellt werden. Einzelne Vorsprünge dürfen unter den Voraussetzungen und mit den Begrenzungen gemäss § 100 PBG die Mantellinien überragen. Die Gebäudelänge ist frei. In den bezeichneten Bereichen sind nur Vorbauten, Balkone, Laubengänge und dergleichen zulässig. Allgemein zugängliche Dachterrassen als Erweiterung des Freiraums sind zulässig. Es sind Dachausstiege, Abstellräume zur Dachnutzung sowie technische Aufbauten zulässig, diese sind möglichst klein zu halten. Im bezeichneten Bereich ist ein Gebäudedurchgang von mindestens 7.0 Metern auszugestalten. Die maximale oberirdische Baumasse beträgt 15´000 m3.
2.3
Unterirdische Bauten Unterirdische Gebäude sind auch ausserhalb der Baubereiche zulässig.
2 | Suter • von Känel • Wild • AG |
2.4
Besondere Besondere Gebäude gemäss § 273 PBG sind auch ausserhalb der Baubereiche zulässig. Sie sind in dem im Situationsplan be- Gebäude zeichneten Bereich zu platzieren.
2.5
Gewachsener Die im Situationsplan bezeichneten Höhenlinien gelten als gewachsener Boden. Boden
3. Nutzung
3.1
Nutzweise Es sind Wohnungen und nicht störende Betriebe zulässig.
3.2
Kostenmiete Die Bemessung der Wohnungsmiete richtet sich nach dem Prinzip der Kostenmiete gemäss der Fachstelle für Wohnbauförderung des Kantons Zürich.
4. Freiraum
4.1
Grundsatz Der Freiraum ist nach einheitlichen Grundsätzen so zu gestalten, dass eine hohe Aufenthaltsqualität erreicht wird. Es ist eine Zonierung in eine Grünfläche und einen Zugangs- und Spielbereich vorzunehmen.
4.2
Bepflanzung Das Grundgerüst bilden die bezeichneten Einzelbäume. Diese sind zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.
5. Gestaltung
5.1
Grundsatz Bauten, Anlagen und Umschwung müssen besonders gut gestaltet sein. Dies gilt auch für die Materialisierung. Insbesondere ist der Fassadengestaltung zur Frauenfelderstrasse hin in Bezug auf die repräsentative Lage am Stadteingang erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken. Es sind die Anforderungen gemäss § 71 PBG (Arealüberbauung) zu erfüllen, was im bewilligten Projekt bereits bestätigt worden ist.
5.2
Richtprojekt Grundlage für den Gestaltungsplan und die Beurteilung im Baubewilligungsverfahren bildet das auf dem bewilligten Projekt (Arealüberbauung BAB-Nr. A 2013/423) basierende Richtprojekt des Büros Bellwald Architekten AG vom 16.10.2014.
3 | Suter • von Känel • Wild • AG |
Vom Richtprojekt darf vorbehältlich der Bestimmungen des Gestaltungsplans sowie des übergeordneten Rechts aus wichtigen Gründen abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt eine zumindest gleichwertige Lösung erzielt wird.
6. Verkehrserschliessung
6.1
Zu- und Wegfahrt Die Zu- und Wegfahrt hat über die im Plan schematisch bezeichneten Bereiche zu erfolgen.
6.2
Autoabstellplätze Es sind 15 Abstellplätze für die Bewohner und 2 Besucherparkplätze im bezeichneten Bereich oberirdisch anzuordnen.
6.3
Veloabstellplätze Es ist pro 40 m2 mBGF mindestens 1 Veloabstellplatz zu erstellen.
6.4
Mobilitätskonzept Mit dem Baugesuch ist ein Mobilitätskonzept einzureichen, mit dem der reduzierte Parkplatzbedarf nachgewiesen wird. Es ist mit geeigneten Massnahmen sicherzustellen, dass der reduzierte Parkplatzbedarf dauerhaft ausreicht und dass keine Missstände wie Parkierung innerhalb des Freiraumes oder im öffentlichen Strassenraum auftreten. Die minimal erforderlichen Parkplätze gemäss geltenden Parkplatzvorschriften sind innerhalb des Grundstückes oder in der Nachbarschaft real nachzuweisen, wenn die reduzierte Parkplatzzahl wiederholt nicht ausreicht. Diese Verpflichtung ist vor Baubeginn als öffentlichrechtliche Eigentumsbeschränkung im Grundbuch anmerken zu lassen.
6.5
Bushaltestelle Für die geplante Bushaltestelle an der Frauenfelderstrasse ist innerhalb des im Situationsplan bezeichneten Bereichs der er forderliche Grund entschädigungslos zur Verfügung zu stellen.
4 | Suter • von Känel • Wild • AG |
7. Lärmschutz
7.1
Empfindlichkeitsstufe Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe ES II.
7.2 Massnahmen Es sind folgende Massnahmen zu treffen:
• | Bauten im Baubereich sind in geschlossener Bauweise zu |
erstellen.
• | Alle Lüftungsfenster lärmempfindlicher Wohnräume sind |
vollständig lärmabgewandt Richtung Nordwest anzuordnen.
• | Die bestehende Schallschutzwand entlang der Frauenfelderstrasse darf nicht entfernt werden, ausser sie wird |
durch eine mindestens gleichwertige Schallschutzmassnahme ersetzt.
8. Energie Es ist der SIA-Effizienzpfad Energie 2040, der Minergie P®- Standard oder ein dem Minergie-P®-Standard vergleichbarer Standard einzuhalten. Das kantonale Recht ist, unabhängig von den Gestaltungsplanvorschriften, in jedem Fall einzuhalten.
9. Inkrafttreten Der Gestaltungsplan "Pappelweg 1 bis 9" wird mit Rechtskraft der kantonalen Genehmigung gültig. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist zu publizieren.
5 | Suter • von Känel • Wild • AG |
Exemplar der Gemeinde
Stadt Winterthur\~~\ Festsetzungsinhalte F·- ·I Geltungsbereich
l1 1 | I Baubereich für Hochbauten (Mantellinien) Privater Gestaltungsplan |
111111111 1111 11 Baubereich Vorbauten, Laubengänge udgl. "Pappelweg 1 bis 9" :::;=: Gebäudedurchgang (min. 7.0 m)
Bereich Besondere Bauten Situation 1:500 1max 474.oo l max. Gesamthöhe (m ü. M.)
lmax47too l max. Gebäudehöhe Vollgeschosse (m ü. M.)
Gewachsener Boden (Höhenlinien) (m ü. M.)
Von der Grundeigentümerin Kat. Nr. 2/16142 verabschiedet am 2.8. | Juli 2015 |
Grünfläche Schemaschnitt
••••••• Zugangs- und Spielbereich
Bereich geplante Bushaltestelle 474.00
~ Martin Schmidli: Akr • Stefan Zollinger:
00. Bäume (schematisch)
Zu- und Wegfahrt 456.30 Zustimmung durch den Grossen Gemeinderat am ,,Jss•.,l;J/Zt~JlcJ~6 Namens des Grossen Gemeinderats [EJ oberirdische Parkplätze Qie Präsidentin;:::>~ ~&~vl---vl · Der Ratsschreiber:
1nformationsinhalte 1 Nr. Y • Koordinate
699682.655 X - Koordinate 263372.289 F-·-·-·-·-·-·J Baulinie 2 699746.295 263465.380 3 0. Juni 2016
r- T/1 | 7 Uferstreifen gemäss GschV 3 699760.364 263455.771 |
li iI Richtprojekt 4 699696.768 263362.651
n=====JI Rückbau ~ Bestandesbauten
Die Daten der Fixpunkte, Grenzpunkte und Einzelpunkte sind nach den gültigen Genauigkeits- und Zuverfässigkeitsanforderungen der amUichen Vermessung Suter • von Känel • Wild • AG bestimmt Die Bodenbedeckung, Gebäude und Einzelobjekte Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt dienen lediglich der Orientierung. Ihre Lage beruht auf Förrfibuckstrasse 30 8005 Zürich skw.ch einfachen Messungen ohne Kontrolle, weshalb für deren Tel. +41 (0)44 31513 90 info@skw.ch 32579 - 13.7.2015 Richtigkeit keine Gewähr durch den Geometer besteht.
20 2/1 7 397 P faff 2 2356
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ns tra sse 94 9 25 2/1 08 1 7 208 0 5 41 61 2/1 207 9 4332 Zinzikerbach 56 07 48 Nr. 215 40 2/1 2/1 06 15 1 2 3 2/12590 05 15 2/13057 15 41 42 2/16143 3 28 30 42 61 2/1 2/16140 32 9 316 34 Lärmschutzwand
36 74 20 5 2/1 Pappelweg max. 474.00 max. 471.00 26 24 4 316 22 7 4346 Frauenfelderstrasse
214 20 18 Riedbach
456.20 456.40 456.60 | 456.80 |
00 6. 45 84 25 2/1 2/12591
B SB 9 28 08 2/1 1 4 28
20. 30 P
1 58 2/12 7 82 2/10 35 30 34 18 08 16 30 34 2/1 33 30 2/ 14 10 83 32 3 30 2/ 10
83 | 2 |
66 26 39 67 2/1 2