7.2.2-27
Spitalparking
Departement Bau Amt für Städtebau
Kanton Zürich
Privater Gestaltungsplan
„Spital parki ng" .. „Anderungen /Aufstockung des Parkhauses"
Von der Bauberechtigten (Siska Heuberger Holding AG) festgesetzt am 31. Dezember 2013
Vom Stadtrat der Stadt Winterthur zugestimmt am .. J.~~-~~~~--~~~~-- Der Stadtschreiber
Gestaltungsplan von der Baudirektion des Kanton Zürich am 28. September 2006 mit Beschluss Nr. 144/2006 genehmigt,
Von der Baudirektion genehmigt mit BDV Nr. 76 vom 01.07.2014 Für die Baudirektion
Privater Gestaltungsplan „Spitalparking"
mit Zustimmung des Stadtrates Winterthur
Bauvorschriften (neue Fassung, mit eingefügten Änderungen vom 3 1. Dezember 2013 zur genehmigten und rechtskräftigen Fassung vom 28. September 2006)
1. Bestandteile und Geltungsbereich
Der Gestaltungsplan besteht aus den nachfolgenden Bauvorschriften sowie aus dem Plan Mst. 1:500 vom 3 1.03.2004/rev. 01.03.2006/rev. 15.05.2013 Sein Geltungsbereich ist im Plan fes tgehalten. Der Plan ist integrierender Bestandteil der Bauvorschriften.
2. Ergänzendes Recht
Wo der Gestaltungsplan nichts anderes bestimmt, sind die per Datum seines Inkrafttretens gültigen Vorschriften der Bau- und Zonenordnung der Stadt Winterthur massgebend.
3. Zweck
Der private Gestaltungsplan „Spitalparking" bezweckt, mittels Erstellung eines Parkhauses das für Beschäftigte und Besucher des Kantonspitals Winterthur seit Jahren bestehende, massive Parkplatzdefizit zumindest teilweise zu decken, ohne das langfristige Entwicklungskonzept der SBB für dieses Areal negati v zu präjudizieren. Das Parkhaus wird deshalb gestützt auf einen für 30 Jahre abgeschlossenen Baurechtsvertrag als Zwischennutzung konzipiert.
2
4. Nu tzweise/Lärmempfindlich kei tsstufe
Im dafür ausgeschiedenen Gebiet wird ausschliesslich ein Parkhaus (Spitalparking) realisiert.
Der Betriebslärm des Parkhauses darf an den relevanten Empfangspunkten der Umgebung di e Planungswerte der Empfindlichkeitsstufe III, in der Quartiererhaltungszoqe (mit Au snahme der höher eingestuften Liegenschaft Kat.Nr. 9489) jene der Stufe II nicht überschreiten.
5. Bauvorschriften Parkhaus
Das Parkhaus ist innerhalb des im Plan ausgewiesenen Bereiches neu mi t höchstens 5 Geschossen und innerhalb der vorgeschriebene n Mantellinien (Schnitt) zu realisieren. Die Durchstossung der maximalen Gebäudehöhe ist nur mit technisch bedingten Aufbauten (insbesondere Liftüberfahrt, Treppenhausüberdachung) zulässig.
Die Parkhausfassade zur Rundstrasse ist bis und mit Höhe Absturzsicherung schalldicht auszuführen.
6. Gestaltung
Bei der Erstellung und Aufs tockung des Parkhauses (insbesondere auch bezüglich Materialwahl und Farbgebung) und bei der Konzeption des Freiraums ist auf gute Gestaltung und Einordnung zu achten. Die bestehe nden Alleebäume und die Freiflächen bleiben erhalten.
7. Erschliessung / Verkehr
7.
.1. | Die Zu- und Wegfahrtsbereiche zum Parkhaus und die Fussgängerverbindung |
zum Kantonsspital sind im Plan dargestellt. Die Fussgängererschliessungen sind behindertengerecht zu realisieren.
3
7.
.2. | Im Park.haus „Spitalparking" sind maximal 380 Parkplätze für den Bedarf des |
Kantonspitals zulässig. Die Parkplätze sind kostendeckend zu bewirtschafte n.
7.3
Die Erschliessung der verbleibenden SBB-Personal-Parkplätze zur Lindstrasse ist grundbuchli ch gesichert. Die Notzufahrt für Löschfahrzeuge SBB und Stadt bleibt bestehen.
8. Altlasten
Der Gestaltungsplanbereich ist im SBB-Altl astenkataster wie folgt eingetragen: Belastet, weder sanierungs- noch überwachungsbedürftig. Die Verhältnisse bleiben durch die vorgesehene Aufstockung des Parkhauses unverändert.
9. Inkrafttrete n
Die Änderungen des privaten Gestaltungsplanes treten mit der amtlichen Publikation der kantonalen Genehmi gung in Kraft. Im Ü brigen bleibt der von der Baudirektion am 28. September 2006 genehmigter pri vate Gestaltungsplan „S pitalparking" unverändert.
Winterthur, 3 1. Dezember 2013
Siska Heuberger Holding AG:
1
Stadt Winterthur W\ KANTON ZÜRICH
1/9589 PRIVATER GESTALTUNGSPLAN
11""' .... l"P'A 1 | .... A - 1 . l " l a . l " l l |
MST. 1 : 500
GELTUNGSBEREICH I 1/9688 (BAURECHTSPARZELLE) BAURECHTSPARZELLE KAT.NR. 1/9688
BAUBEREICH I SCHNITT
FREIFLÄCHEN (28%)
VERKEHRSFLÄCHEN
NOTZUFAHRT/SCHWERVERKEHR SBB
FUSSGÄNGERVERBINDUNG
/>-, VELOVERBINDUNG
SCHNITT | 454.70 M.Ü .M. 1/9494 (GESAMTGRUNDSTÜCK) I H I |
f-1 VERKEHRSFÜHRUNG 1:::1 .... " 0 BESTEHENDE BAUMALLEE
A111((; OEDERLIN ZAMBRINI ARCHITEKTEN AG REV. 15.05.2013 31.03.2004 REV. 01 .03.2006