7.2.2-30

Stationsareal Winterthur Seen

lar der Gemeinde

Kanton Zürich Stadt Winterthur

Privater Gestaltungsplan Stationsareal Winterthur Seen mit öffentlich-rechtlicher Wirkung gemäss § 85 PBG

Vorschriften Schweizerische Bundesbahnen ~ Kreisdirektion III Die Grundeigentümerin: SBB Kreisdirektion III: Hauptabteilung Lii:gcnschaften Abteilungschef

Zustimmung des Grassen Gemeinderates vom: 2. 0. März 1995 der Präsident: der Sekretär:

Vom Regierungsrat am 2 3. Aug. 1995mit Beschluss Nr.2669 genehmigt.

Vor dem Regierungsrate,

Planpartner AG

SBB M. Steiger + L. Huber dipl. Arch. ETH/SIA Planer BSP Klausstr. 26 8034 Zürich Telefon 01 383 28 28

Schweizerische Bundesbahnen Auftrag Nr. 4528 Datum : 13.05.1994 4s2a10s14os1snvors Kreisdirektion 111

Vorschriften zum privaten Gestaltungsplan "Stationsareal Winterthur Seen"

(4528/05/50727 / 8Vorschriften)

Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Zweck Dieser Gestaltungsplan bezweckt eine architektonisch und städtebaulich besonders gut gestaltete Überbauung, eine rationelle und verkehrssichere

Erschliessung sowie eine zweckmässige Nutzung des Stationsareals Winterthur Seen.

Art. 2 Bestandteile, Geltungsbereich

Der Gestaltungsplan setzt sich aus diesen Vorschriften und dem Plan

: 500 zusammen.

Der Gestaltungsplan gilt für das im Plan 1 : 500 bezeichnete Teilgebiet des Grundstücks Kat.-Nr. 3/9439.

Soweit mit dem Gestaltungsplan nichts anderes bestimmt wird, gilt die Bau- und Zonenordnung der Stadt Winterthur vom 11. März 1986.

Planungs- und Baubestimmungen

Art. 3 Ern pfindlichkeitsstufe Für das Gestaltungsplangebiet ist die Empfindlichkeitsstufe m gemäss

Art. 43 LSV massgeblich.

Art. 4 Baubereiche

Das Gestaltungsplangebiet ist in folgende Baubereiche eingeteilt:

  • Baubereich A (Südtrakt): Al (Längsbau) A2 (Sockel mit Kleinbauten)

  • Baubereich B (Zwischentrakt) Bl (Stationshalle) B2 (unterirdische Bauten)

  • Baubereich C (Nordtrakt)

  • Baubereich D (Aussen- und Umgebungsanlagen, Nebenbauten).

Bauten und Anlagen sind nur in den dafür bestimmten Baubereichen zulässig. Im Baubereich D sind neben Aussen- und Umgebungsanlagen nur Nebenbauten ("Besondere Gebäude") auf höchstens 5 % der Fläche des Baubereiches zulässig.

Privater Gestaltungsplan "Stationsareal Winterthur Seen": Vorschriften Seite 2

Einzelne oberirdische Vorsprünge sowie Beschattungs- und Fluchtbalkonkonstruktionen der Baubereiche A - C dürfen die Gebäudemantellinien um höchstens 2 m überragen.

Art. 5 Nutzungsmass, Gebäudeabmessungen, Geschosszahl

Die massgebende Nutzfläche (mNF) darf insgesamt 5'500 m2 nicht übersteigen.

Unter der massgebenden Nutzfläche (mNF) wird die für die Ausnützungsziffer anrechenbare Fläche in den Vollgeschossen gemäss § 255 PBG sowie zusätzlich die Fläche der Wohn- und Arbeitsräume in Dach- und Untergeschossen (Innerunass) samt den zugehörigen Erschliessungsflächen verstanden.

Die Gebäudeabmessungen (Länge, Breite, Höhe) werden durch die im Plan 1 : 500 bezeichneten Baubereiche, Arkaden-/Perronbaulinien und Gebäudemantellinien bestimmt.

Im Baubereich A2 darf die im Plan 1 : 500 bezeichnete Höhen.kote von 473.40 m.ü.M. nur auf maximal 15% der Baubereichsfläche beansprucht werden.

Die Zahl der Voll- und Dachgeschosse wird durch die in den Schnitten (Plan 1 : 500) bezeichneten Profile bestimmt. Im Baubereich D sind keine Untergeschosse zulässig. In allen übrigen Baubereichen ist ein anrechenbares Untergeschoss zulässig.

Art. 6 Nutzweise

Das Gestaltungsplangebiet ist grundsätzlich für Bahnnutzung, Wohnnutzung und höchstens mässig störende Gewerbenutzung bestimmt.

Wohnnutzung ist nicht zulässig in den Baubereichen B und D, im Erdgeschoss des Baubereichs C sowie im an den Baubereich B anstossenden Erdgeschossteil des Baubereichs A.

Der Mindestwohnanteil hat 50 % der gesamthaft im Gestaltungsplangebiet vorhandenen anrechenbaren Geschossfläche zu betragen. Der Mindestwohnanteil muss erst nach Erstellung der letzten Bauetappe erfüllt sein.

Art. 7 Gestaltung, Umgebungsgestaltung

Bauten, Anlagen und Umschwung sind für sich und in ihrem Zusammenhang mit der Umgebung im ganzen und in ihren einzelnen Teilen so zu gestalten, dass eine besonders gute städtebauliche und architektonische Gesamtwirkung erreicht wird.

Die im Plan 1 : 500 bezeichnete Bepflanzung ist dauernd zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.

Der im Plan bezeichnete Spielplatz ist spätestens zusammen mit dem Südtrakt (Baubereich A) zu erstellen.

Privater Gestaltungsplan "Stationsareal Winterthur Seen": Vorschriften Seite 3

Art. 8 Etappierung

Die etappenweise Ausführung der Überbauung ist grundsätzlich zulässig. Baubewilligungen dürfen jedoch nur erteilt werden, wenn der Nachweis über eine gute Gesamtgestaltung aller Etappen erbracht ist. Die Baubehörde kann zudem im Rahmen der Baubewilligung sichernde Bestimmungen bezüglich der Fertigstellung der Gesamtüberbauung erlassen.

Erschliessungsbestimmungen

Art. 9 Fussgängererschliessung

Die Fussgängerverbindungen gemäss Plan sind etappierungsgerecht zu erstellen.

Im Bereich Bl sind zwei Durchgänge vom Bahnhofplatz zum Hausperron mit einer Mindestbreite von insgesamt 7 m (exklusive Treppe) bei der Personenunterführung, respektive von 6 m im nördlichen Teil, zu erstellen. Die Durchgänge sowie die Bereiche der Perronbaulinie haben eine minimale Höhe von 3.2 mim Licht aufzuweisen.

Art. 10 Parkierung

Im Gestaltungsplangebiet dürfen maximal 80 Parkplätze erstellt werden. Davon dürfen maximal 45 Parkplätze oberirdisch angelegt werden.

Für die Primärnutzung als P+R-Anlage (Park + Ride) sind 20 bis 30 Parkplätze der Parkplätze gemäss Abs. 1 bereitzustellen. Die Park-and-Ride-Parkplätze sind im Gestaltungsbereich D anzuordnen.

Für die B+R-Anlage (Bike + Ride) sind minimal 120 gedeckte Abstellplätze für Velos und Mofas bereitzustellen.

Art. 11 Versorgung Die Wärmeversorgung hat entweder mittels Nutzung von Abwärme bzw. erneuerbaren Energieträgern oder aber mittels Erdgas, allenfalls in

Kombination mit Heizöl (Zweistoffeuerung), zu erfolgen.

Schlussbestimmungen

Art. 12 Inkrafttreten Der Gestaltungsplan tritt mit der Publikation der Genehmigung durch

den Regierungsrat des Kantons Zürich in Kraft.

txemp1ar aer üemelnde ~ ·~1 ' .. „---· . ..- .. ' · .. „.-·· Kanton Zürich ' Situation 1 :500 ;!! • Stadt Winterthur --·-tlt--- ------- Privater Gestaltungsplan Stationsareal Winterthur Seen mit öffentlich-rechtlicher Wirkung gemäss § 85 PBG Plan 1:500 Die Grundeigentümerin: Kreisdirek ion III m Zustimmung des Grossen Gemeinderates vom: 2 O. Mm 1995 der Präsident: der Sekretär:

.. •I / / ------------ Vom Regierungsrat am mit Beschluss Nr. 2.Sb-'f genehmigt. • // 1 Vor dem Regierungsrate, der Staats chreiber:

Planpartner AG SBB M. Steiger+ L. Huber dipl. Arch. ETH/SIA Klausstr. 26 8034 Zürich 1111 1 111 11 Planer BSP Telefon 01 383 28 28 l l lL l11111 Auftrag Nr. 4528 Datum: 13.05.1994 Grösse: 60 x 84 cm / ~ Schweizerische Bundesbahnen Kreisdirektion 111 / f Plan Nr. 01 Gez. pafum 4526/05140513/Plan

. .

Legende / B Gestaltungsplanperimeter .. E3 Arkadenbaulinie I Perronbaulinie E:j Gebäudemantellinie m Baubereiche A, B, C, D [ IP [ [ überirdische Parkierung, Lage schematisch [/\ V [ Ein- und Ausfahrten oberirdische Parkierungen, Lage schematisch ~ Anlieferung [ 1-P-I [ Unterirdische Parkierung, Lage schematisch Schnitte 1 :500 Schnitt Baubereich C Schnitt Baubereiche 81, B2 Schnitt Baubereiche A 1, A2 l A 'f' [ Ein- und Ausfahrt unterirdische Parkierung, Lage schematisch [Q_J Wendemöglichkeit t 28m [I B+R I] öffentliche Velo- und Mofaabstellplätze (Bike&Ride), Lage schematisch 481.70 m.ü.M. 15.Sm [• • ••I öffentlicher Fussweg (Lage schematisch) 473.40 m.ü.M. [IT] Bepflanzungskonzept (Bäume schematisch) Perronhöhe Gleishöhe . Perronhöhe Gleishöhe ___._, --+---~- ' [ 1S 1 [ Spielplatz, Lage schematisch Wasser 1Gleisachse .Gleisachse Kanalisation Gas Längsschnitt 1 :500 C B1 A1 Elektrizität 27.6m 48.5m 94.Sm Hochspannungsfreileitung (bestehend/ geplant, Lage schematisch; 481.70 m.ü.M. 481.70 m.ü.M. Abstandsachse für Hochbauten 8,60 m) Information: 474.40 m.ü.M. Personenunterführung bestehend g Bushaltestelle bestehend E:j Strassenprojekt, Lage schematisch :Achse Treppe Fussgängerunterführung bestehend E!:J Baulinienaufhebung, in einem separaten Verfahren