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Beschluss betreffend energie- und klimapolitische Ziele
Beschluss betreffend energie- und klimapolitische Ziele
vom 25. November 2012 mit Anpassung vom 28. November 2021
Beschluss betreffend energie- und klimapolitische Ziele
Die Stimmbevölkerung der Stadt Winterthur hat am 25. November 2012 einen behördenverbindlichen Grundsatzbeschluss im Sinn von § 28 Abs. 1 Ziff. 6 der Gemeindeordnung gutgeheissen (Gegenvorschlag zur Volksinitiative «WINERGIE 2050 - Winterthurs Energiezukunft ist erneuerbar»). Damit wurde der Beschluss des Grossen Gemeinderates vom 16. April 2012 (GGR-Nr. 2011.63) bestätigt.
Am 28. November 2021 hat die Stimmbevölkerung der Stadt Winterthur eine Anpassung des behördenverbindlichen Grundsatzbeschlusses gutgeheissen.
Der behördenverbindliche Grundsatzbeschluss lautet wie folgt (samt Anpassung):
A. Die Stadt Winterthur setzt sich aktiv für den Schutz und den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen sowie für einen schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen ein. Der Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung ist der übergeordnete Orientierungsrahmen für die gesamtstädtische Politik. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Energiepolitik und dem Klimaschutz.
B. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit strebt die Stadt folgende energie- bzw. klimapolitischen Ziele an: a. eine Reduktion der Treibhausgasemissionen auf netto Null Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr und Kopf der Bevölkerung bis zum Jahr 2040. b. eine Reduktion des städtischen Primärenergieverbrauchs auf den Durchschnittswert von 2000 Watt pro Kopf der Bevölkerung bis zum Jahr 2050. c. einen Verzicht auf Bezug von Kernenergie spätestens ab dem Jahr 2050. d. Es werden folgende Zwischenziele angestrebt: – Treibhausgasemissionen: bis 2033 1,0 t – Primärenergieverbrauch: bis 2020 4800 Watt, bis 2035 3400 Watt – Atomstrom: bis 2020 80%, bis 2035 40% des Bezugs von 2010.
C. Die Energieplanung und die Umsetzung energie- bzw. klimapolitischer Massnahmen sind Aufgaben des Stadtrates. Er erstattet dem Grossen Gemeinderat alle vier Jahre Bericht zum jeweiligen Zwischenstand hinsichtlich Zielerreichung und Massnahmenumsetzung. Der Bericht ist vom Grossen Gemeinderat zu genehmigen.
Im Namen des Grossen Gemeinderates
Der Ratsschreiber: Marc Bernhard
20160808