7.4-5

Verordnung über die Umwandlung von Strassenflächen in Flächen für Bäume und in Grünflächen

vom 28.08.2023 (Stand 01.01.2025)

Das Stadtparlament erlässt gestützt auf den Beschluss, dem Initiativanliegen «für ein gesundes Stadtklima» (Gute-Luft-Initiative) zuzustimmen, folgende Verordnung:

Art. 1

Die Stadt Winterthur wandelt bis ins Jahr 2033 40'000 m² und bis ins Jahr 2040 weitere 40'000 m² befestigte Strassenflächen, die bis dahin primär dem motorisierten Individualverkehr dienten oder ihm als Parkflächen zur Verfügung standen, in Flächen für Bäume und in Grünflächen um. Ausserdem werden bis 2040 insgesamt 500 Bäume im Strassenraum neu gepflanzt.

Art. 2

Der Stadtrat veröffentlicht bis ins Jahr 2040 alle zwei Jahre einen Bericht über den Stand der Umsetzung.

Art. 3

Der Stadtrat setzt diese Verordnung in Kraft.

2023-37