7.4-6
Verordnung über die Umwandlung von Strassenflächen in Flächen für Fussverkehr, Veloverkehr und öffentlichen Verkehr
vom 28.08.2023 (Stand 01.01.2025)
Das Stadtparlament erlässt gestützt auf den Beschluss, dem Initiativanliegen «für eine zukunftsfähige Mobilität» (Zukunfts-Initiative) zuzustimmen, folgende Verordnung:
Art. 1
Die Stadt Winterthur wandelt bis ins Jahr 2033 mindestens 80'000 m² und bis ins Jahr 2040 weitere 90'000 m² Strassenflächen, die bis dahin primär dem motorisierten Individualverkehr dienten oder ihm als Parkflächen zur Verfügung standen, in Strassenflächen um, die primär dem Fussverkehr, dem Veloverkehr oder dem öffentlichen Verkehr dienen.
Die Umsetzung erfolgt mit baulichen Massnahmen oder Flächenumwidmungen durch angepasste Markierungen und Signalisationen
Art. 2
Der Stadtrat veröffentlicht bis ins Jahr 2040 alle zwei Jahre einen Bericht über den Stand der Umsetzung.
Art. 3
Der Stadtrat setzt diese Verordnung in Kraft.
2023-38