7.8-6
Beschluss über die Festlegung der Höchstwerte für die zulässigen Wohneinheiten zur Bestimmung der jeweiligen Zufahrtsart für dicht besiedelte Siedlungsteile, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erschlossen sind
vom 23.02.2022 (Stand 18.04.2022)
Der Stadtrat
hat beschlossen:
Art. 1
Die zulässigen Wohneinheiten für die Bestimmung der jeweiligen Zufahrtsart nach der Verkehrserschliessungsverordnung (VErV) werden für dicht besiedelte Siedlungsteile, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erschlossen sind, gemäss § 10 Abs. 3 VErV auf die Höchstwerte festgelegt. Als mit dem öffentlichen Verkehr gut erschlossene Gebiete gelten die Altstadt sowie die Gebiete 1 bis 4 gemäss Reduktionsplan zur Parkplatzverordnung (PPVO).
2022-5