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Vorschriften über die Standorte für die Unterschriftensammlung bei den Stimmlokalen

161.230 Vorschriften über die Standorte für die Unter- schriftensammlung bei den Stimmlokalen Stadtratsbeschluss vom 16. Juli 1997 (1390) 1 I. Das Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Refe- renden und Petitionen anlässlich von Urnengängen wird an fol- genden Orten im Sinne von § 11 der kantonalen Verordnung über die Wahlen und Abstimmungen und Art. 21 Abs. 2 und 3 der Verordnung über die Wahlbüros auf Zusehen hin gestattet: Kreis 1 Stadthaus, Stadthausquai 17 Ausserhalb und/oder innerhalb der Arkaden, limmatseits. Bei ausnahmsweiser Benützung der Eingangshalle an der Fraumünsterstrasse: In der Eingangsnische an der nördlichen Wand. Gantlokal, Zähringerstrasse 17 Rechts und links des Eingangs zum Stimmlokal unter den Ar- kaden vor den Fenstern. Kreis 2 Alterswohnheim Mittelleimbach, Klebestrasse 9 Beim Eingang zum Mehrzwecksaal. Kino Morgental, Albisstrasse 44 Keine Gelegenheit. Pavillon auf der Egg, Honeggerweg 8 Im Vestibül, links des Eingangs, am Anfang des Korridors ne- ben der Treppe. 1

Schulhaus Entlisberg, Balberstrasse 71 Im Vestibül vor dem Brunnen unter der Uhr. Schulhaus Lavater, Schulhausstrasse 1 Im Korridor des Schulhauses beim Treppenaufgang. Schulhaus Leimbach, Wegackerstrasse 40 Im Vestibül, rechts des Eingangs, vor der Tür mit Aufschrift "Container". Schulhaus Manegg, Tannenrauchstrasse 10 Im Vestibül, links des Eingangs, unter der Uhr. Kreis 3 Alterszentrum im Tiergarten, Sieberstrasse 10 Bei der Eingangspartie rechts vom Lift, vis-à-vis dem Eingang zum Stimmlokal und/oder auf dem gedeckten Vorplatz links vor dem Gebäudeeingang Ost. Im Gebäudeinnern nur eine Samm- lerequipe. Genossenschaftshaus Friesenberg, Schweighofstrasse 296 Im Vorraum des Stimmlokals rechts vom Eingang und/oder auf dem Vorplatz. Im Gebäudeinnern nur eine Sammlerequipe. Kindergarten Laubegg, Uetlibergstrasse 174 Ausschliesslich ausserhalb des Gebäudes nördlich der Treppe. Schulhaus Aegerten, Aegertenstrasse 29 Vor der Treppe frontal zum Haupteingang und/oder im Ein- gangskorridor zwischen Türe zu Zimmer 2 und Hinterausgang. Im Gebäudeinnern höchstens eine Sammlerequipe. Schulhaus Aemtler A, Bertastrasse 50 In den beiden Nischen beim Schulhausaufgang und/oder im Eingang links, unter dem Reliefwandschmuck. 2

Schulhaus Im Gut, Gutstrasse 107 Vorplatz links vor dem Eingang und/oder in der Eingangshalle links beim Heizkörper. Kreis 4 Alterswohnheim Bullinger, Bullingerstrasse 69 Auf dem Vorplatz Bullingerstrasse 69 und/oder rechts des Ein- gangs zum Stimmlokal, ausserhalb des Hauses. Schulhaus Kanzlei, Kanzleistrasse 161 Je 6 m links und rechts des Eingangs zum Schulhaus oder beim ersten Baum links des Eingangs Kanzleistrasse und/oder im Gang innerhalb des Schulhauses, 4 m hinter dem Stimmlo- kal. Turnhalle Feld, Feldstrasse 89 Im Umkreis von 8 m vom Eingang der Turnhalle und/oder im Durchgang hinten rechts bei der Turnhalle. Turnhalle Sihlfeld, Sihlfeldstrasse 165 8 m vom Eingang der Turnhalle bei der Einfriedung des Schul- hauses und/oder im Durchgang gegenüber dem Eingang der Turnhalle, notfalls rechts im Vorraum der Turnhalle. Kreis 5 Schulhaus Kornhausbrücke, Limmatstrasse 176 Unter dem Vordach der Turnhalle auf der Höhe des ersten Pfei- lers südöstlich des Eingangs Limmatstrasse. Kreis 6 Altersheim Oberstrass, Langensteinenstrasse 40 An der vorderen Hausecke unter dem Vordach. 3

Schulhaus Huttenstrasse, Huttenstrasse 14 Ausserhalb des Schulhauses, an der Gebäudeecke und/oder innerhalb des Schulhauses, gegenüber dem Stimmlokal, rechts der Treppe beim Eingang Huttenstrasse. Schulhaus Milchbuck A, Guggachstrasse 11 Im gedeckten Gang zwischen Schulhaus und Turnhalle, 10 m vom Schulhauseingang. Schulhaus Rösli, Röslistrasse 14 Auf dem Schulhausvorplatz, 6 m vom Eingang zum Schulhaus. Werkjahrschulhaus, Wehntalerstrasse 129 Ausserhalb des Gebäudes beim Steinmonument und/oder im Schulhaus-Korridor unter der hinteren Lampe. Kreis 7 Kantonsschule Hottingen, Minervastrasse 14 Podest bei der Statue links vom Eingang oder Eingangshalle, Seite Gemeindestrasse, bei der Korridoreinmündung. Schulhaus Fluntern, Hochstrasse 118 Beim zweiten Fenster links des Eingangs an der Hauswand und/oder in der Eingangshalle, beim Podest zwischen Treppen- auf- und -abgang (höchstens eine Sammlerequipe). Schulhaus Langmatt, Heilighüsli 19 Unter dem Vordach beim ersten Fenster neben dem Eingang zur Abwartwohnung, Heilighüsli, und/oder beim Kandelaber. Turnhalle Hofacker, Hofackerstrasse 45 Drei Bänke an der Rückwand der alten Turnhalle und/oder beim Eingangspodest im Abgang zur Untergeschoss-Turnhalle. 4

Kreis 8 Schulhaus Balgrist, Balgriststrasse 55 Beim überdachten Eingang zur Turnhalle. Schulhaus Seefeld, Seefeldstrasse 131 Eingang Seite Seefeldstrasse, beim Brunnen und/oder im Kor- ridor an der Wand zwischen den Zimmern 2 und 4. Kreis 9 Albisriederhaus, Albisriederstrasse 330 7 m links des Eingangs zum Stimmlokal unter dem Vordach und/oder in der Eingangshalle, rechts bei der Garderobe. Schulhaus Kappeli, Badenerstrasse 618 Je 7 m links und rechts des Haupteingangs zur Sekundarschule und/oder in der Halle gegenüber dem Haupteingang. Schulhaus Letzi, Espenhofweg 60 Unter der Lampe Eingang Südtrakt. Schulhaus Loogarten, Eugen Huber-Strasse 145 Auf dem Schulhausplatz unter den Pilzen. Turnhalle Grünau, Grünauring 26 Rechts des Turnhallen-Eingangs, gedeckt neben der Garagen- türe. Die Zufahrt zu den Parkplätzen muss frei bleiben. Kreis 10 Kindergarten Wildenweg (Riedhof), Wildenweg 11 Vor der östlichen Eckbank schulhauswärts neben dem Sand- kasten und/oder in der gedeckten Nische rechts des Eingangs, vor der Tür zum Materialraum. 5

Pavillon Rütihof, Geeringstrasse Auf dem Vorplatz des Pavillons und/oder rechts nach dem Ein- gang zum Garderobenraum. Schulhaus Bläsi, Bläsistrasse 2 Vor dem Brunnen beim Eingang zum Schulhausplatz und/oder im Vestibül, 4 m vom Zimmer 2 entfernt. Schulhaus Letten, Rousseaustrasse 43 Beim Brunnen auf dem Pausenplatz und/oder im Zugang von der Rousseaustrasse auf der linken Seite des Korridors. Schulhaus Nordstrasse, Nordstrasse 270 Vom Aufgang Nordstrasse, 6 m stadteinwärts auf dem Pausen- platz in der Mitte zwischen Hag und Schulhaus und/oder beim Schulhauseingang auf dem Podest hinter dem linken Türflügel. Kreis 11 Alterssiedlung Unteraffoltern, Wolfswinkel 7 Bei den Bänken gegenüber dem Eingang zum Stimmlokal. Alterswohnheim, Grünhaldenstrasse 19 Bei den beiden Bänken gegenüber dem Eingang zum Alters- wohnheim und/oder in der ersten Garage rechts der beiden Bänke. Schulhaus Holderbach, Wehntalerstrasse 563 Im gedeckten Durchgang zwischen Pavillon 4 und 5, links und rechts des Eingangs zur Abwartwohnung. Schulhaus Kolbenacker, Sperletweg 71 Auf dem Pausenplatz, 10 m links vom Haupteingang in den Pausenraum und/oder auf dem gedeckten Pausenplatz auf der Höhe der drei Pfosten gegenüber dem Schulhauseingang. 6

Schulhaus Kügeliloo, Maienstrasse 9/11 Zwischen der ersten und zweiten Säule innerhalb des gedeck- ten Verbindungsgangs und/oder im Zugangsraum links bei der langen Wand. Tageshort, Seebacherstrasse 63 Auf dem Vorplatz zum Tageshort links bei den Bänken und/oder rechts vom Gebäude, auf dem Plattenplatz. Kreis 12 Baracke Auzelg, hinter Haus Opfikonstrasse 31 Vor oder in der Baracke beim linksseitigen Eingang. Schulhaus Auhof, Herzogenmühlestrasse 53 Im gedeckten Pausengang längs der Turnhalle und/oder im Korridor zur Turnhalle, Höhe Treppe. Schulhaus Friedrichstrasse, Friedrichstrasse 21 Im Vorraum der Turnhalle, rechts beim Treppenaufgang. Schulhaus Luchswiesen, Glattwiesenstrasse 86 Nach dem Ausgang, auf dem rückseitigen Verbindungsgang vom Spezialtrakt zur Turnhalle und/oder beim hinteren Ausgang des Stimmlokals, bei der Treppe. Schulhaus Mattenhof, Dübendorfstrasse 300 Vor dem Eingang des Stimmlokals auf der linken Seite und/oder im Vorraum des Stimmlokals, beim Eingang links. Schulhaus Saatlen, Tramstrasse 208 Im gedeckten Verbindungsgang zwischen Klassentrakt und Turnhalle A und/oder im Vorraum des Schultraktes A, links ge- genüber dem Eingang. 7

II. Die Wahlbüro-Vorstände werden eingeladen, die Standor- te, soweit notwendig, mit einem Farbpunkt gut sichtbar zu mar- kieren. Die Änderungen bestehender oder die Schaffung neuer Stand- orte für das Unterschriftensammeln erfolgt nach Rücksprache mit den Wahlbüro-Vorstände und, wo Schullokale benützt wer- den, mit den Kreisschulpflegen durch die Präsidentin/den Prä- sidenten des Zentralwahlbüros. III. Die Vorsteherin/der Vorsteher des Polizeidepartements wird eingeladen, die Einhaltung der in den vorstehenden Vor- schriften festgelegten Standorte überwachen zu lassen und ge- gen Missbräuche einzuschreiten. IV. Diese Vorschriften ersetzen jene gemäss Stadtratsbe- schluss vom 30. März 1983 2 . Anhang Kantonale Verordnung (Fassung vom 2. Mai 1984) zum Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen:

Art. 11 Während der Zeit der Stimmabgabe dürfen die Abstimmungslokale

und deren Zugänge für keine andern Zwecke benützt werden. Das Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Referenden ist jedoch in den Vorräumen und Zugängen gestattet, sofern die Stimmenden unbe- hindert und unbelästigt bleiben. Die Gemeinderäte ordnen, soweit erfor- derlich, die Einzelheiten. Verordnung über die Wahlbüros (Fassung vom 4. Juni 1997):

Art. 21 Abs. 2. Der Stadtrat bestimmt mit separatem Beschluss die

Standorte für das Sammeln von Unterschriften für Initiativen, Referenden und Petitionen bei den Stimmlokalen.

Art. 21 Abs. 3. Bei den Kreis- und Quartierbüros sowie im Hauptbahn-

hof sind Unterschriftensammlungen für Initiativen, Referenden und Petitio- nen nicht erlaubt.

AS 42, 490.

AS 38, 145. 8