177.310
Sitzungsgelder und weitere Entschädigungen an die Mitglieder der vom Stadtrat bestellten Kommissionen
177.310 Sitzungsgelder und weitere Entschä- digungen an die Mitglieder der vom Stadtrat bestellten Kommissionen Stadtratsbeschluss vom 21. November 2001 (1834) 1. Die Sitzungs- und Taggelder für die Mitglieder der vom Stadtrat bestellten Kommissionen werden wie folgt neu festgesetzt: Fr. Für Sitzungen bis zu 2 Stunden Dauer 125.– Für Sitzungen bis zu 3 Stunden Dauer 150.– Für Sitzungen bis zu 4 Stunden Dauer 210.– Für jede weitere volle ½ Stunde 30.– Für Ganztagessitzungen maximal 450.– – Längere Pausen werden nicht entschädigt. – Für die Sitzungsleitung wird den Vorsitzenden das doppelte Sitzungsgeld ausgerichtet. 2. Sitzungsgelder werden nur an Kommissionsmitglieder ausgerichtet, welche nicht Arbeitnehmende der Stadtver- waltung sind. 3. Zusätzlich zu den Sitzungsgeldern gemäss Dispositiv Ziff. 1 werden folgende Entschädigungen ausgerichtet: Entschädigungsart Fr. Disziplinarkommission pro auf dem Zirkulations- weg erledigtes Geschäft 60.– Literaturkommission, Übernahme der Kosten effektive für Bücher durch die Stadt Kosten Besuchskommission der Fürsorgebehörde, Be- triebskommission Werk- und Wohnhaus zur Weid, – Heime in der Stadt je Besuch 60.– – Heime ausserhalb der Stadt je Besuch, ½ Tag 170.– – Heime ausserhalb der Stadt je Besuch, 1 Tag 240.– – zusätzliche Fahrkosten Billett 2. Klasse oder bei Autobenützung pro km. –.72 1
177.310 Sitzungsgelder und weitere Entschädigungen an die Mitglieder der vom Stadtrat bestellten Kommissionen 4. Die Departementsvorstehenden werden ermächtigt, für besonders aufwendige Arbeiten im Zusammenhang mit Kommissionstätigkeiten ausnahmsweise spezielle Vergü- tungen im Einzelfall zuzusprechen. 5. Dieser Beschluss tritt mit Wirkung ab 1. Januar 2002 in Kraft. Die Stadtratsbeschlüsse vom 10. Januar 1990 und 6. Mai 1992 werden aufgehoben. 1 1 AS 39, 542; 41, 31. 2