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Definitive Schaffung der Schule für cerebral geschädigte Kinder

412.410 Definitive Schaffung der Schule für cerebral geschädigte Kinder Gemeinderatsbeschluss vom 27. Januar 1965 1 Die bestehende provisorische Schule für zerebral geschädigte Kinder wird auf Beginn des Schuljahres 1965/66 definitiv ge- schaffen. Sie dient der Sonderschulung bildungsfähiger zerebral geschädigter Kinder, für die ein Unterricht in Normal- und Son- derklassen nicht in Frage kommt, die aber im Klassenverband geschult werden können. 1 BS 2, 159. 1