413.440
Reglement über die Beiträge für das Berufsvorbereitungsjahr an der Fachschule Viventa
Präambel
Der Vorsteher des Schul- und Sportdepartements,
A. Geltungsbereich
Art. 1 Geltungsbereich
Dieses Reglement regelt das Erheben von Beiträgen für das Berufsvorbereitungsjahr an der Fachschule Viventa, soweit die Tarife nicht durch das kantonale Recht bestimmt sind.
B. Beiträge für Lernende
Art. 2 Schulgeld a. Höhe
Der Beitrag für eine Lernende oder einen Lernenden (Schulgeld) beträgt pro Schuljahr:
a. für die schulischen, praktischen und integrationsorientierten Angebote: Fr. 2500.–;
b. für die betrieblichen Angebote: Fr. 500.–.
Art. 3 b. Zahlungsmodalitäten, Härtefälle und Abbruch
Das Schulgeld wird den Lernenden oder deren Eltern jeweils zu Beginn eines Semesters in Rechnung gestellt. Die weiteren Zahlungsmodalitäten, die Härtefallregelung und die Regelung bei einem begründeten Abbruch des Berufsvorbereitungsjahres richten sich nach der Verordnung über die Finanzierung von Leistungen der Berufsbildung (VFin BBG) 3 .
Art. 4 Anmeldegebühr
Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 100.–.
Die Bearbeitung der Anmeldung erfolgt erst nach Eingang der Zahlung.
Die Anmeldegebühr ist geschuldet, auch wenn die Anmeldung zurückgezogen wird. 1 AS 101.100 2 AS 172.101 3 vom 24. November 2010, LS 413.312. Reglement über die Beiträge für das Berufsvorbereitungsjahr an der Fachschule Viventa
Sie wird an das Schulgeld angerechnet.
Art. 5 Gebühren für Unterrichtsmaterial und Lehrmittel
Die Pauschale für Unterrichtsmaterial und abgegebene persönliche Lehrmittel beträgt pro Schuljahr:
a. für die schulischen, praktischen und integrationsorientierten Angebote: Fr. 200.–;
b. für die betrieblichen Angebote: Fr. 100.–.
Der Unkostenbeitrag für auswärtige obligatorische Schulanlässe oder Projektarbeiten beträgt pro Tag Fr. 17.–.
Art. 6 Gebühren für verlorene Dokumente
Gebühren für verlorene Dokumente werden wie folgt erhoben:
a. für den Ersatz eines Schulausweises: Fr. 20.–;
b. für die Kopie eines verlorenen Zeugnisses oder Kompetenznachweises: Fr. 50.–.
C. Gemeindebeiträge
Art. 7 Lernende aus dem Kanton Zürich
Der Gemeindebeitrag für eine Lernende oder einen Lernenden mit stipendienrechtlichem Wohnsitz ausserhalb der Stadt und innerhalb des Kantons Zürich beträgt pro Schuljahr:
a. für die schulischen, praktischen und integrationsorientierten Angebote: Fr. 16 000.–;
b. für die betrieblichen Angebote bei einem Schultag pro Woche: Fr. 6000.–;
c. für die betrieblichen Angebote bei zwei Schultagen pro Woche: Fr. 8500.–.
Im Beitrag sind das Schulgeld und die Anmeldegebühr nicht enthalten.
Art. 8 Ausserkantonale Lernende
Der Gemeindebeitrag für eine Lernende oder einen Lernenden mit stipendienrechtlichem Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zürich beträgt pro Schuljahr:
a. für die schulischen, praktischen und integrationsorientierten Angebote: Fr. 30 500.–;
b. für die betrieblichen Angebote bei einem Schultag pro Woche: Fr. 11 700.–;
c. für die betrieblichen Angebote bei zwei Schultagen pro Woche: Fr. 14 700.–.
Im Beitrag sind das Schulgeld und die Anmeldegebühr enthalten. Reglement über die Beiträge für das Berufsvorbereitungsjahr an der Fachschule Viventa
D. Schlussbestimmung
Art. 9 Inkrafttreten
Dieses Reglement tritt am 1. August 2023 in Kraft.