413.440

Reglement über die Beiträge für das Berufsvorbereitungsjahr an der Fachschule Viventa

Präambel

Der Vorsteher des Schul- und Sportdepartements,

A. Geltungsbereich

Art. 1 Geltungsbereich

Dieses Reglement regelt das Erheben von Beiträgen für das Berufsvorbereitungsjahr an der Fachschule Viventa, soweit die Tarife nicht durch das kantonale Recht bestimmt sind.

B. Beiträge für Lernende

Art. 2 Schulgeld a. Höhe

Der Beitrag für eine Lernende oder einen Lernenden (Schulgeld) beträgt pro Schuljahr:

  1. a. für die schulischen, praktischen und integrationsorientierten Angebote: Fr. 2500.–;

  2. b. für die betrieblichen Angebote: Fr. 500.–.

Art. 3 b. Zahlungsmodalitäten, Härtefälle und Abbruch

Das Schulgeld wird den Lernenden oder deren Eltern jeweils zu Beginn eines Semesters in Rechnung gestellt. Die weiteren Zahlungsmodalitäten, die Härtefallregelung und die Regelung bei einem begründeten Abbruch des Berufsvorbereitungsjahres richten sich nach der Verordnung über die Finanzierung von Leistungen der Berufsbildung (VFin BBG) 3 .

Art. 4 Anmeldegebühr

Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 100.–.

Die Bearbeitung der Anmeldung erfolgt erst nach Eingang der Zahlung.

Die Anmeldegebühr ist geschuldet, auch wenn die Anmeldung zurückgezogen wird. 1 AS 101.100 2 AS 172.101 3 vom 24. November 2010, LS 413.312. Reglement über die Beiträge für das Berufsvorbereitungsjahr an der Fachschule Viventa

Sie wird an das Schulgeld angerechnet.

Art. 5 Gebühren für Unterrichtsmaterial und Lehrmittel

Die Pauschale für Unterrichtsmaterial und abgegebene persönliche Lehrmittel beträgt pro Schuljahr:

  1. a. für die schulischen, praktischen und integrationsorientierten Angebote: Fr. 200.–;

  2. b. für die betrieblichen Angebote: Fr. 100.–.

Der Unkostenbeitrag für auswärtige obligatorische Schulanlässe oder Projektarbeiten beträgt pro Tag Fr. 17.–.

Art. 6 Gebühren für verlorene Dokumente

Gebühren für verlorene Dokumente werden wie folgt erhoben:

  1. a. für den Ersatz eines Schulausweises: Fr. 20.–;

  2. b. für die Kopie eines verlorenen Zeugnisses oder Kompetenznachweises: Fr. 50.–.

C. Gemeindebeiträge

Art. 7 Lernende aus dem Kanton Zürich

Der Gemeindebeitrag für eine Lernende oder einen Lernenden mit stipendienrechtlichem Wohnsitz ausserhalb der Stadt und innerhalb des Kantons Zürich beträgt pro Schuljahr:

  1. a. für die schulischen, praktischen und integrationsorientierten Angebote: Fr. 16 000.–;

  2. b. für die betrieblichen Angebote bei einem Schultag pro Woche: Fr. 6000.–;

  3. c. für die betrieblichen Angebote bei zwei Schultagen pro Woche: Fr. 8500.–.

Im Beitrag sind das Schulgeld und die Anmeldegebühr nicht enthalten.

Art. 8 Ausserkantonale Lernende

Der Gemeindebeitrag für eine Lernende oder einen Lernenden mit stipendienrechtlichem Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zürich beträgt pro Schuljahr:

  1. a. für die schulischen, praktischen und integrationsorientierten Angebote: Fr. 30 500.–;

  2. b. für die betrieblichen Angebote bei einem Schultag pro Woche: Fr. 11 700.–;

  3. c. für die betrieblichen Angebote bei zwei Schultagen pro Woche: Fr. 14 700.–.

Im Beitrag sind das Schulgeld und die Anmeldegebühr enthalten. Reglement über die Beiträge für das Berufsvorbereitungsjahr an der Fachschule Viventa

D. Schlussbestimmung

Art. 9 Inkrafttreten

Dieses Reglement tritt am 1. August 2023 in Kraft.