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Beiträge an die Stiftung Pro Juventute für den Betrieb der Freizeitanlagen
421.230 Beiträge an die Stiftung Pro Juventute für den Betrieb der Freizeitanlagen Gemeindebeschluss vom 20. Januar 1963 1 Der Stiftung Pro Juventute wird für den Betrieb der Zürcher Freizeitanlagen ein jährlicher Kostenbeitrag, dessen Höhe vom Gemeinderat festzusetzen ist, ausgerichtet. 1 BS 2, 269.