700.250
Sonderbauvorschriften «ETH Zürich, Campus Hönggerberg»
Präambel
Der Gemeinderat,
A. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Zweck
Die Sonderbauvorschriften schaffen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Weiterentwicklung des ETH Campus Hönggerberg als Ort der Forschung, der Lehre und des Wissensaustauschs zwischen Wissenschaft, Bevölkerung und Wirtschaft mit nationaler und internationaler Ausstrahlung.
Es werden insbesondere die Grundlagen für städtebaulich, architektonisch und ökologisch qualitätsvolle Gebäude und Aussenräume im Kontext von Bestand und Landschaftsraum geschaffen.
Art. 2 Bestandteile und Geltungsbereich
Die Sonderbauvorschriften bestehen aus diesen Vorschriften samt Plan im Massstab 1 : 2000 und den Gestaltungsrichtlinien (Anhang 1).
Die Sonderbauvorschriften gelten für das im Plan bezeichnete Gebiet.
Art. 3 Geltendes Recht
Solange die Sonderbauvorschriften in Kraft sind, finden die Bestimmungen der Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich (BZO) 3 im Geltungsbereich keine Anwendung; Gleiches gilt für die Verordnung über private Fahrzeugabstellplätze (Parkplatzverordnung, PPV) 4 , sofern nachfolgend nicht darauf verwiesen wird. 1 AS 101.100
Begründung siehe STRB Nr. 212 vom 11. März 2020.
vom 23. Oktober 1991, AS 700.100.
vom 11. Dezember 1996, AS 741.500. Sonderbauvorschriften «ETH Zürich, Campus Hönggerberg» 2 Für die Sonderbauvorschriften gelten die Baubegriffe gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG) 5 samt zugehöriger Verordnungen in der Fassung bis 28. Februar 2017. 3 Die Wirkung der Verkehrsbaulinien bezüglich der Gebäudehöhe gemäss § 279 Abs. 2 PBG ist im Geltungsbereich während der Geltungsdauer der Sonderbauvorschriften suspendiert. 4 Die Wirkung der Verkehrsbaulinien an der Wolfgang-Pauli- Strasse ist im Geltungsbereich während der Geltungsdauer der Sonderbauvorschriften suspendiert.
Art. 4 Gestaltungsrichtlinien
Soweit die nachstehenden Vorschriften nichts anderes bestimmen, dienen die Gestaltungsrichtlinien (Anhang 1) als Vorgaben für das Bauen nach den Sonderbauvorschriften.
Von den Gestaltungsrichtlinien darf vorbehältlich der übrigen Bestimmungen der Sonderbauvorschriften aus wichtigen Gründen abgewichen werden; die baurechtliche Bewilligung solcher Abweichungen setzt voraus, dass insgesamt eine mindestens gleichwertige Lösung erzielt und in geeigneter Weise sichergestellt wird.
B. Bau- und Nutzungsvorschriften
Art. 5 Nutzweise
Im Geltungsbereich sind Hochschulnutzungen zulässig, wie insbesondere Forschung und Lehre.
Folgende Nutzungen sind zulässig, sofern sie der Hochschulnutzung nicht entgegenstehen:
a. Wohnen, insbesondere für Studierende, Dozierende, Mitarbeitende und Gäste der ETH; nicht zulässig ist Wohnnutzung im Baubereich XV.
b. Nutzungen, die dem ETH-Betrieb und dem Wohnen im Geltungsbereich dienen, wie beispielsweise Gastronomie, Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs, Kinderbetreuung, Freizeit, Erholung und Sport und dergleichen;
c. Kongresse und andere Veranstaltungen;
d. Betriebe, deren Ziel es ist, wissenschaftliche Erkenntnisse in die Praxis umzusetzen, wie beispielsweise Spin-Off- Betriebe;
e. experimentelle Nutzungen zu Zwecken der Forschung und Lehre. 5 vom 7. September 1975, LS 700.1. Sonderbauvorschriften «ETH Zürich, Campus Hönggerberg»
Art. 6 Publikumsorientierte Erdgeschossnutzung
In Erdgeschossen von Gebäuden entlang der im Plan mit «Publikumsorientierte Erdgeschossnutzung» bezeichneten Bereiche ist mindestens die erste Raumtiefe publikumsorientiert zu nutzen.
Art. 7 Nutzungsmass
Im Geltungsbereich beträgt die zulässige oberirdische Baumasse gesamthaft höchstens 1 900 000 m 3 .
Art. 8 Gebäudemantel
Die maximale oberirdische Ausdehnung der Gebäude (Gebäudemantel) wird durch die im Plan festgelegten Baubereiche und durch folgende maximale Höhenkoten bestimmt: Baubereich Standardhöhe Höhenakzent Kote Kote I 552 m ü. M. 605 m ü. M. II 550 m ü. M. 605 m ü. M. III 552 m ü. M. 575 m ü. M. IV 547 m ü. M. – V 553 m ü. M. – VI 553 m ü. M. – VII 542 m ü. M. – VIII 537 m ü. M. – IX 544 m ü. M. – X – 582 m ü. M. XI 535 m ü. M. – XII 550 m ü. M. – XIII 540,5 m ü. M. – XIV 545 m ü. M. – XV – 575 m ü. M. XVl 530 m ü. M. 550 m ü. M.
Gebäude sind unter Vorbehalt von Art. 9 innerhalb dieses Gebäudemantels anzuordnen.
Auf die Baubereichsbegrenzung darf gebaut werden.
Im Baubereich I sind Bauten und Anlagen im Zusammenhang mit Nutzungen gemäss Art. 5 Abs. 2 lit. e temporär bis zu höchstens sechs Monaten unter Einhaltung der materiellen Vorschriften ohne Bewilligung der Baubehörde zulässig; solche Bauten und Anlagen sind vorab Schutz & Rettung (SRZ), Feuerpolizei, anzuzeigen.
Art. 9 Abweichungen vom Gebäudemantel
Folgende Gebäude und Gebäudeteile dürfen ausgenommen entlang der Hauptachse über den oberirdischen Gebäudemantel nach Art. 8 hinausragen oder ausserhalb erstellt werden: Sonderbauvorschriften «ETH Zürich, Campus Hönggerberg»
a. unterirdische Gebäude und Gebäudeteile, vorbehältlich Art. 23;
b. untergeordnete, eingeschossige Gebäude, die dem ETH- Betrieb dienen;
c. einzelne oberirdische Vorsprünge und Vordächer mit mindestens einem Vertikalabstand von 3 m ab dem gestalteten Terrain bis höchstens 1,5 m Ausladung ab der Baubereichsbegrenzung;
d. gedeckte Wegverbindungen sowie untergeordnete, eingeschossige Gebäude und Anlagen, die dem Verkehr oder der Ver- und Entsorgung dienen;
e. Standplätze für mobile Verkaufswagen.
Art. 10 Dachaufbauten
Über die tatsächliche Gebäudehöhe hinaus sind nur technisch bedingte Aufbauten wie Kamine, Lüftungsrohre, Sende- und Empfangsanlagen, Oberlichter, Absturzsicherungen, Anlagen zur Gebäudesicherung (wie Blitzableiter), Anlagen zur Fassadenreinigung sowie Anlagen zur Gewinnung von erneuerbarer Energie und dergleichen zulässig.
Für Anlagen zur Gewinnung von erneuerbarer Energie gilt eine maximale Höhe von 1,2 m.
Bei Gebäuden, die die Standardhöhe gemäss Art. 8 einhalten, sind über die tatsächliche Gebäudehöhe hinaus neben den in Abs. 1 und 2 genannten Aufbauten auch Liftaufbauten und Treppenhäuser zulässig.
Art. 11 Geschosszahl
Die Zahl der Geschosse ist im Rahmen des PBG 6 frei.
Art. 12 Hochhäuser
Hochhäuser sind an den im Plan als Höhenakzente bezeichneten Lagen innerhalb der Höhenkoten gemäss Art. 8 zulässig.
Innerhalb der Standardhöhenkote gemäss Art. 8 sind Hochhäuser nur im Baubereich I zulässig.
Massgebend für den Nachweis des Schattenwurfs ist ein Vergleichsprojekt, das durch die Baubereichsbegrenzungen dieser Sonderbauvorschriften begrenzt wird; das Vergleichsprojekt hat eine Gebäudehöhe von 25 m ab dem gewachsenen Boden und eine Firsthöhe von 7 m einzuhalten. 6 vom 7. September 1975, LS 700.1. Sonderbauvorschriften «ETH Zürich, Campus Hönggerberg»
Art. 13 Abstände
Im gesamten Geltungsbereich gelten folgende Regelungen:
a. Die geschlossene Bauweise ist zulässig.
b. Unter Vorbehalt einwandfreier hygienischer und feuerpolizeilicher Verhältnisse dürfen die kantonalen Grenz-, Gebäude-, Strassen- und Wegabstände innerhalb des Geltungsbereichs unterschritten werden.
c. Es kommen keine Mehrhöhen- und Mehrlängenzuschläge zur Anwendung.
Zudem sind folgende spezifische Bestimmungen zu Abständen einzuhalten:
a. Verläuft zwischen oberirdischen Gebäuden ein Erschliessungsweg Typ A gemäss Art. 27, haben sie einen Gebäudeabstand von mindestens 12 m zueinander einzuhalten; davon ausgenommen ist der Erschliessungsweg zwischen Baubereich VI und VII.
b. Verläuft zwischen oberirdischen Gebäuden ein Erschliessungsweg Typ B gemäss Art. 27, haben sie einen Gebäudeabstand von mindestens 30 m zueinander einzuhalten.
c. Oberirdische Gebäude im Baubereich I, zwischen denen die Querachse verläuft, haben einen Gebäudeabstand von mindestens 20 m zueinander einzuhalten.
d. Über die im Plan mit «Eingeschränkte eingeschossige Überbaubarkeit» bezeichnete Linie ist ein oberirdisches Zusammenbauen nur eingeschossig auf der Ebene des Eingangsgeschosses auf höchstens einem Viertel der Fassadenlänge zulässig; massgebend ist die Fassadenlänge des kürzeren Gebäudes.
Art. 14 Arkadenlinie
Gebäudeteile sind im Eingangsgeschoss mindestens auf die im Plan eingetragene Arkadenlinie zurückzusetzen, wobei eine lichte Höhe von mindestens 3,5 m einzuhalten ist.
Abstützungen der über der Arkade liegenden Geschosse sind zulässig.
Art. 15 Abgrabungen
Abgrabungen für Haus- und Kellerzugänge, Gartenausgänge sowie Ein- und Ausfahrten zu Garagen sind zulässig.
Im Übrigen sind nur geringfügige Abgrabungen und Aufschüttungen zulässig. Sonderbauvorschriften «ETH Zürich, Campus Hönggerberg»
Zwecks Einordnung in die bauliche und landschaftliche Umgebung und insbesondere zur Sicherstellung eines harmonischen Geländeverlaufs können weitergehende Terrainveränderungen bewilligt werden.
Die Gebäudehöhe muss auch vom gestalteten Terrain aus eingehalten werden.
Art. 16 Dachbegrünung
Der nicht als begehbare Terrasse genutzte Bereich von Flachdächern ist ökologisch wertvoll zu begrünen, auch dort, wo Solaranlagen installiert sind.
Die Pflicht, ökologisch wertvoll zu begrünen, besteht, soweit dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist.
C. Freiraum
Art. 17 Freiflächenziffer
In den Baubereichen I, II und XIV gilt eine Freiflächenziffer von 20 Prozent.
Im Baubereich I kann die Fläche des Flora-Ruchat-Roncati- Gartens an die Freiflächenziffer angerechnet werden.
Zwischen den Baubereichen I und II darf jeweils maximal ein Fünftel der zu erstellenden Freifläche transferiert werden.
Öffentlich dauerhaft zugängliche und gut erreichbare Freiflächen auf Dachflächen können der Freiflächenziffer angerechnet werden.
Art. 18 Aussenraum- Gestaltung
Die im Plan bezeichneten Aussenräume, die Hauptachse, die Querachse, der Ringerschliessungsbereich, die Erschliessungswege und die Park- und Gartenanlagen sind unter Anwendung von Art. 4 zu gestalten.
Art. 19 Versiegelung
Die Versiegelung von Flächen ist auf das notwendige Minimum zu beschränken.
Art. 20 Überdeckung für Pflanzen
Bei Pflanzmassnahmen ist mindestens folgende Überdeckung vorzusehen:
a. für grosskronige Bäume 1,5 m;
b. für mittelkronige Bäume 1,2 m;
c. für kleinkronige Bäume und Grosssträucher 1 m;
d. für Sträucher 0,8 m. Sonderbauvorschriften «ETH Zürich, Campus Hönggerberg»
Art. 21 Parkanlagen
Im Baubereich I ist südlich der Querachse ein zusammenhängender Freiraum von mindestens 1800 m 2 zu erstellen.
Der bestehende Flora-Ruchat-Roncati-Garten ist gemäss Planeintrag zu erweitern; die Gestaltung hat unter Einbezug der gartendenkmalpflegerischen Belange zu erfolgen.
Art. 22 Portal-Plätze
Die im Plan als Portal-Platz bezeichneten Bereiche sind als öffentlich zugängliche Freiräume zu gestalten; das Erstellen der dafür notwendigen Bauten und Anlagen im Sinne von Art. 9 ist zulässig.
Art. 23 Freiraumbereiche
Die im Plan bezeichneten Freiraumbereiche A und B sind mit Ausnahme der in Abs. 2–4 genannten Bauten und Anlagen von oberirdischen und unterirdischen Bauten und Anlagen freizuhalten.
In allen Freiraumbereichen sind folgende Anlagen zulässig:
a. bestehende Strassen;
b. Fuss- und Velowege;
c. unterirdische Anlagen zur Gewinnung von erneuerbarer Energie.
Im Freiraumbereich A sind zudem unterirdische technische Verbindungen zwischen den Baubereichen I, ll, III, IV, V, VI und XVI sowie Retentions- und Versickerungsanlagen zur Entsorgung von Regenwasser zulässig; nicht zulässig sind raumwirksame Infrastrukturelemente wie Einzäunungen, Stützmauern und dergleichen.
Im Freiraumbereich B sind zudem Anlagen für Forschung und Lehre sowie Sportanlagen ohne raumwirksame Infrastrukturelemente wie Ballfänge, Einzäunungen, Belichtungsmasten und dergleichen zulässig.
D. Gestaltung
Art. 24 Gestaltung
Bauten, Anlagen und Aussenraum sind für sich und in ihrem Zusammenhang mit der baulichen, stadträumlichen und landschaftlichen Umgebung im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen so zu gestalten, dass eine besonders gute Gesamtwirkung erreicht wird; dies gilt auch für Materialien, Farben, Reklameanlagen und Beleuchtung. Sonderbauvorschriften «ETH Zürich, Campus Hönggerberg»
E. Erschliessung und Parkierung
Art. 25 Fuss- und Veloverkehr
Die Erschliessung für den Fuss- und Veloverkehr ist auf das übergeordnete Fuss- und Velowegenetz auszurichten.
Der Geltungsbereich ist für den Fuss- und Veloverkehr durchlässig zu gestalten.
Art. 26 Ringerschliessungsbereich
Der Ringerschliessungsbereich dient der Erschliessung der Baubereiche, dem Aufenthalt und der Erholung.
Spätestens mit Realisierung eines Bauvolumens von 1 500 000 m 3 ist mindestens ein Viertel sowie mit Realisierung eines Bauvolumens von 1 640 000 m 3 sind mindestens drei Viertel des Ringerschliessungsbereichs zu erstellen.
Die Fertigstellung des Ringerschliessungsbereichs hat spätestens mit Realisierung eines Bauvolumens von 1 850 000 m 3 zu erfolgen.
Art. 27 Erschliessungswege
An den im Plan als «Erschliessungsweg Typ A» oder «Erschliessungsweg Typ B» bezeichneten Stellen sind in den Baubereichen mindestens 4 m breite Wegverbindungen zu erstellen und ins Wegenetz zu integrieren.
Art. 28 Erschliessung für Motorfahrzeuge
Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr erfolgt über die im Plan bezeichneten Anschlussstellen.
Die Hauptachse und der Ringerschliessungsbereich dienen dem öffentlichen Verkehr, Taxivorfahrten, dem Veloverkehr und dem Zubringerdienst.
Untergeordnete Zufahrten sind auch ausserhalb der im Plan bezeichneten Anschlussstellen zulässig.
Standorte und Dimensionierung der Abstellflächen für Taxivorfahrten, Anlieferung und dergleichen werden durch die Baubewilligungsbehörde bestimmt.
Art. 29 Parkierung
Die Anzahl Abstellplätze für Personenwagen, für Motorräder und für leichte Zweiräder bemisst sich nach der zum Zeitpunkt eines Bauentscheids geltenden PPV 7 , vorbehältlich Abs. 3.
Die Anzahl der mindestens erforderlichen Abstellplätze für Personenwagen gemäss der zum Zeitpunkt eines Bauentscheids geltenden PPV darf gestützt auf ein Mobilitätskonzept unterschritten werden. 7 vom 11. Dezember 1996, AS 741.500. Sonderbauvorschriften «ETH Zürich, Campus Hönggerberg»
Der Normalbedarf der Abstellplätze für Personenwagen und für leichte Zweiräder für Sport- und Freizeitanlagen beträgt für Personenwagen und leichte Zweiräder jeweils ein Abstellplatz pro zehn Garderobenkästen.
Unter Vorbehalt der Abstellplätze gemäss Art. 28 Abs. 4 sind alle Abstellplätze für Personenwagen in unterirdischen oder überdeckten Parkierungsanlagen anzulegen.
Der Zeitpunkt der Errichtung und die Dimensionierung einer neuen Parkierungsanlage sind freigestellt.
In Betrieb genommen werden dürfen aber die neuen Parkplätze nur in dem Umfang, wie neue parkplatzberechtigte Nutzungen realisiert werden und den neuen Nutzungen nicht überzählige bestehende Parkplätze zur Verfügung gestellt werden können.
Der Gebrauch von überzähligen neuen Parkplätzen zu Parkierungszwecken ist durch bauliche Massnahmen zu verhindern.
Art. 30 Fahrtenbegrenzung
Für alle Abstellplätze für Personenwagen in den unterirdischen und überdeckten Parkierungsanlagen gemäss Art. 29 Abs. 1 ist die durchschnittliche Zahl der Einfahrten pro Tag auf insgesamt 2000 begrenzt.
Der Durchschnitt dieser Einfahrten wird innerhalb und ausserhalb der Semesterzeit je separat ermittelt.
Bei Abstellplätzen für Personenwagen mit Fahrtenbegrenzung entfällt die Pflicht einer nutzungsbezogenen Zuordnung; Mehrfachnutzungen sind zulässig.
Zur Kontrolle der Fahrtenbegrenzung ist der Stadt zuhanden des Tiefbauamts jährlich Bericht zu erstatten; der Bericht beinhaltet neben den Ergebnissen zur Fahrtenerhebung die vorgesehenen Massnahmen zur Einhaltung der Fahrtenzahl.
F. Umwelt
Art. 31 Lärmschutz
Im Geltungsbereich gilt die Empfindlichkeitsstufe II gemäss Art. 43 Lärmschutzverordnung (LSV) 8 .
Art. 32 Ökologischer Ausgleich
Bauten, Anlagen und Umschwung sind im Hinblick auf den ökologischen Ausgleich im Sinne von Art. 15 Verordnung über den Natur- und Heimatschutz 9 zu optimieren. 8 vom 15. Dezember 1986, SR 814.41. 9 vom 16. Januar 1991, SR 451.1. Sonderbauvorschriften «ETH Zürich, Campus Hönggerberg»
Art. 33 Vogelschutz
Aufgrund der besonderen topografischen Lage sind insbesondere bei der Ausgestaltung von Hochhäusern die Anliegen des Vogelschutzes zu berücksichtigen.
Art. 34 Energie
Neubauten müssen mindestens dem Grenzwert für den gewichteten Energiebedarf (Endenergie) für Raumwärme, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung des Minergie-P-Standards für Neubauten 10 oder eines energetisch gleichwertigen Standards entsprechen, sofern für die betreffende Gebäudekategorie ein solcher Standard festgelegt ist.
Als Alternative müssen die Anforderungen der Wärmedämmvorschriften der Baudirektion des Kantons Zürich 11 , Ausgabe 2009, Abschnitt II, Teil 1, an den winterlichen Wärmeschutz um mindestens 30 Prozent unterschritten werden.
Andere Nachweise sind zulässig, wenn mit einer fachgerechten Berechnung nachgewiesen wird, dass kein erhöhter thermischer Gesamtenergieverbrauch auf Stufe Gebäude oder Areal (Wärme und Kälte) auftritt.
Umbauten müssen dem Grenzwert für den gewichteten Energiebedarf (Endenergie) für Raumwärme, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung des Minergie Standards für Umbauten 12 entsprechen oder haben die Anforderungen der Wärmedämmvorschriften der Baudirektion des Kantons Zürich, Ausgabe 2009, Abschnitt II, Teil 1, um mindestens 20 Prozent zu unterschreiten.
Dabei ist auch der für Neubauten zulässige Höchstanteil an nicht erneuerbaren Energien einzuhalten.
Die Vorgaben gemäss Abs. 4 und 5 gelten, soweit deren Einhaltung technisch und betrieblich möglich, wirtschaftlich tragbar sowie mit den Schutzzielen vereinbar ist.
Massgebend sind die Standards des Vereins Minergie oder vergleichbare Standards im Zeitpunkt der Baueingabe; der Stadtrat ist befugt, bei Änderungen der Minergie-Standards oder der Wärmedämmvorschriften die jeweils aktuelle Fassung für massgeblich zu erklären.
Beim Ersatz bestehender Energiebereitstellungsanlagen des Energieverbunds Hönggerberg sind basierend auf § 78a Abs. 1 10 Bezugsquelle: Geschäftsstelle Minergie, Bäumleingasse 22, 4051 Basel. Einsehbar beim Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft AWEL, Abteilung Energie, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich. 11 Anhang Ziff. 1.11 zur Besonderen Bauverordnung I (BBV I) vom 6. Mai 1981, LS 700.21. 12 Bezugsquelle: Geschäftsstelle Minergie, Bäumleingasse 22, 4051 Basel. Einsehbar beim Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft AWEL, Abteilung Energie, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich. Sonderbauvorschriften «ETH Zürich, Campus Hönggerberg» PBG nur Systeme zulässig, die ohne fossile Energieträger betrieben werden; ausgenommen davon ist der Energiebedarf zu Forschungszwecken.
Art. 35 Lokalklima
Die Bauten, Anlagen und Freiräume sind so zu gestalten, dass eine übermässige Erwärmung der Umgebung möglichst vermieden werden kann.
Es ist aufzuzeigen, welche Auswirkungen die geplanten Neubauten und Veränderungen im Freiraum auf das Lokalklima haben und mit welchen kompensatorischen Massnahmen zur Hitzeminderung beigetragen werden kann.
Art. 36 Lichtemissionen
Die Ausgestaltung und der Betrieb von Beleuchtungen zum und im Freiraum haben den grundsätzlichen Anforderungen zur Vermeidung unnötiger Lichtemissionen von Bund und Kanton und den Grundsätzen des «Plan Lumière» der Stadt zu entsprechen.
Art. 37 Entwässerung, Retention
Das in den Geltungsbereichen anfallende unverschmutzte Regenwasser ist, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist, gemäss Ziffer 2.73 des Anhangs zur Besonderen Bauverordnung 13 in geeigneter Weise über Versickerungs- und Retentionsflächen dem Grundwasser zuzuführen.
Regenwasser, das nicht zur Versickerung gebracht werden kann oder darf, ist im Sinne von Art. 7 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer 14 abzuleiten.
Mit dem ersten Baugesuch für einen Neubau ist der zuständigen Behörde ein Entwässerungskonzept für den gesamten Geltungsbereich einzureichen, das auch die Retentionsflächen bestimmt.
G. Schlussbestimmungen
Art. 38 Aufhebung Sonderbauvorschriften
Mit Inkrafttreten dieser Sonderbauvorschriften werden die «Sonderbauvorschriften für das Gebiet ETH Zürich, Standort Hönggerberg (Science City)» 15 aufgehoben.
Art. 39 Inkrafttreten
Der Stadtrat setzt diese Sonderbauvorschriften nach Rechtskraft der Genehmigung durch die zuständige Direktion in Kraft. 16 13 vom 6. Mai 1981, LS 700.21. 14 vom 24. Januar 1991, SR 814.20. 15 vom 31. Januar 2007, AS 700.250. 16 Genehmigt durch die Baudirektion des Kantons Zürich am 9. September 2021; Inkrafttreten 31. Januar 2022 (STRB Nr. 1222/2021). Stadt Zürich AF794 «ETH Zürich, Campus Hönggerberg» 10 0k 10 26801690 Zürich - Höngg, Kanton Zürich HG1485 26800338 11 0 66 58 Situationsplan 1 : 2000 94 HG1493 Holderbachtel 96 Sonderist HG1495 rasse zweg HG74 Tobe lhol Ka pp elih HG 3166 11. November 2020 e Vom Gemeinderat festgesetzt mit GRB Nr. ........................... vom ................................. HG1502 HG7533 HG ass e 26800023 1 il-K Em Im Namen des Gemeinderats Die Präsidentin / Der Präsident: ....................................................................... HG7731 HG 19 82 29 Die Sekretärin / Der Sekretär .............................................................. ........ Halleren HG7443 26 Von der Baudirektion genehmigt mit BDV Nr. 0186/21 9. September 2021 HG 18 61 ....................... vom ................................. tra ss e ................................................................. löti -S Für die Baudirektion: il-K ng 26a Em rbe rgri Hö Ben o-E Oth mar -Am ckm ann- 1222 1. Dezember 2021 31. Januar 2022 man n-W Weg In Kraft gesetzt mit STRB Nr. ............. vom ............................. auf den ............................... eg Mitt elw ald
nbrü cke P Erstellungsdatum: 2. Dezember 2019 mit Änderungen GR bis: 11. November 2020 A Druckdatum: 16. November 2020 HG7442 P Alb ert-E inst ein- Stra sse Festlegungen SBV Geltungsbereich Art. 2 Rohr Baubereich I bis XVI mit Höhenkoten Art. 8 Höhenakzent mit Höhenkoten (Lage schematisch) Art. 8 Pet er-D Mittelw 27 ebye -W eg Publikumsorientierte Erdgeschossnutzung (Lage schematisch) Art. 6 Grund aldstra Arkadenlinie Art. 14 sse (HG8418) 12 Eingeschränkte eingeschossige Überbaubarkeit Art. 13 Abs. 2 13 Erschliessungsweg Typ A (Lage schematisch) Art. 13 Abs. 2 | 18 | 27 26 Erschliessungsweg Typ B (Lage schematisch) Art. 13 Abs. 2 | 18 | 27 HG7433 r-W eg Hauptachse (Lage schematisch) Art. 18 17 Hez ne ura- Querachse (Lage schematisch) Art. 13 Abs. 2| 18 La HG8368 1 Paul-Feyer Portal-Platz (Lage schematisch) Art. 22 (HG842
Art. 18 Park- oder Gartenanlage Parkanlage neu (Lag
e schematisch) Art. 21 Abs. 1 Grund HG7941
Art. 21 Parkanlage Erweiterung
Abs. 2
Art. 23 Freiraumbereiche A und B P Anschluss MIV: P = ühlw eg il-K löti- A Anschluss MIV: A = Anschluss öffentlich Verkehrsbaulinie sus a ang- P Die durch die vorliegenden Gestaltungsrichtlinien nicht speziell Abbildung aus Freiraumkonzept ETH Campus Die Wolfgang-Pauli-Strasse ist die Hauptachse des Campus - zentrale Fussgänger- und Orientierungsachse mit vorwie- - Gestaltung möglichst von Fassade zu Fassade - Grossbäume einheitlicher Art (bspw. Platane, Linde oder - Asphalt als Grundbelag, Erhalt / Ergänzung Natursteinbelag - Im Grundsatz gilt: zurückhaltender Einsatz von Möblierungs- - Abschluss bzw. Auftakt der Hauptachse, Ort mit Aufenthaltscharakter, Option für ÖV-Wendeschlaufe bei Portalplatz-Süd Die Querachse ist im Gegensatz zur Hauptachse nicht ein rein - Sekundäre Fussgänger- und Orientierungsachse - Aneinanderreihung von Baumplätzen, dazwischen Bewe- - standortgerechte Bäume in freier Anordnung, unterschiedli- - Befahrbarer Belag, Erhalt / Ergänzung Natursteinbelag mög- - Im Grundsatz gilt: zurückhaltender Einsatz von Möblierungs- Der Ring ist weitgehend der räumliche Abschluss des Campus. - Übergang Campus - Landschaft - Er unterteilt sich in folgende Abschnitte: - hochstämmige Baumreihen (einfach, doppelt, dreireihig) - Fahrbahn asphaltiert - Im Grundsatz gilt: zurückhaltender Einsatz von Möblierungs- Das Belvedere ist ein attraktiver Aufenthaltsort und eignet sich Die östliche Flanke des Rings führt in die Nähe des angren- Die topografischen Verhältnisse führen zu einer heterogenen Die Westflanke des Rings ist stark von den angrenzenden Ver- Im Norden im Bereich der Anknüpfung an die Glaubten- und Die Erschliessungswege bilden neben der Haupt- und Quer- - innere Erschliessung des Campus - Gesamtbreite in der Regel 12.00 m - Vorzonen Begrünung möglich - Fahrbereich befahrbarer Belag - Im Grundsatz gilt: zurückhaltender Einsatz von Möblierungs- Der Albert-Steiner-Garten ist Zeugnis der ersten Ausbauetappe - zentrale Grünanlage der ersten Bauetappe - grüne Grundfläche mit eingelassenen Wegen, Plätzen und - Garten- und Parkgehölze - Beton- oder Natursteinbeläge für Wege und Plätze - Pollerleuchten - Eingriffe in Abstimmung mit der Gartendenkmalpflege der Der Flora-Ruchat-Roncati-Garten hat seinen Ursprung in der Der Flora-Ruchat-Roncati-Garten erfährt mit der Erstellung des Koordination - Eingriffe in Abstimmung mit der Gartendenkmalpflege Der Square wird die jüngste Grünanlage des Campus werden.
Parkieren (Lage schematisch) Art. 28 Em Anlieferung (Lage schematisch) Art. 28 penb HG7729 Str ass 6 er Verkehr (Lage schematisch) Art. 28 Kap e pendiert Art. 3 Abs. 4 HG 113 HG 74 38 auli- Str 75 77 c Wol fg 6 26800080 a 77 eig stra ss bü hls tra 26801424 t HG116 ss e HG4229 26801426 73 Gst 74 Orientierender Inhal chützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler 26800930 45 26800078 26800077 76 Bundesinventar der s eis 10 Gemeinde Zürich, Kanton Zürich: Baugruppe, HG7353 26800929 43 Bedeutung, Höngg, Kr 800933 a Vog tsra 26801762 Erhaltungsziel A; 26 26801714 50 26802269 43 51 a nswerten Gärten und Anlagen von kommunaler HG7352 51 Inventar der schütze Zürich 38b 38 HG6827 HG7891 Bedeutung der Stadt HG 68 28 igs tra 62 a H H Em 26802268 26800511 41 und kulturhistorischen Schutzobjekte der Stadt Zürich 47 26801683 ss e il-K Inventar der kunsttra 39 12 26801682 65 -S gemäss Masterplan 2040 erhalten werden 41 HG7351 13 9 10 26801681 a 26801680 26801801 HG8301 ss e Inventarobjekte, die dische Parkierungsanlage MIV der ETH 35 26801707 Nö tzli 10 26801765 8 HG8300 11 2 P Bestehende unterir cher Verkehr HG6931 HG7342 HG7341 26801678 HG5597 11 26801306 Haltestelle öffentli Masterplan 2040 abzubrechende Bauten 26802277 2 Gs 11 0 Bestehende / gemäss 6802642 58 26801800 11 1 10 26800075 HG 26802274 15 a 12 5 2 6801805 1 Am 26800720 Gewässer 22 H G 73 2 26802118 55 HG Fe rd ina 26802117 26800065 3 G ia sis tra gts 28 26800583 15 a 201117_SBV_Plan.vwx 18 26801503 HG7824 26801495 45 52 HG 82 47 6 26802671 Dokument: 29563_05A_ _161108_Plangrundlagen 16 26801502 4 9 Grundlage: 29563_29A 101614 30 AF3467 19 AF4436 11 43 Lerchenhal eli 26 26101587 26100908 19 a 26100698 10a AF469 AF4191 8 gstrasse AF 41 41 28 101610 37 ach erw AF 26101586 AF3463 Koordinatenpunkte (LV95) 26102243 17 b 10 26100679 26100676 Schauenber AF3500 26 93 92 25 Punkt Nr. E - Koordinate N - Koordinate ü hls tra 39 41 AF3497 31 AF34 5 2’680’617.74 40 1’251’108.11 Le Neuguet 9 AF3484 2’680’601.77 1’251’720.11 43 26101850 26101595 9 ’611.62 67 1’251’726.14 45 31 26101842 94 10 2’680 01317 nstra ss e 11 2’680’597.06 57 1’251’689.99 45a 26100208 17 a AF4120 5 5a 261 2’680’762.27 1’251’611.88 53 26101728 27 1 102 100 96 H 12 85.12 1’251’404.97 116 95 93 16 2’680’6 7 75 2’680’676.42 1’251’409.07 140 97 26101794 17 7 enstrasse H HG7454 Glaubtenstrasse 19 2’680’661.30 59 1’251’384.37 49 26101731 trasse HG7451 Glaubt ’637.91 71 61 26101736 1’251’395.42 nbergs 10 3 20 2’680 2’680’621.38 73 26101741 1’251’360.61 Schaue 137 AF3981 21 01797 99 26101792 89 22 2’680’595.49 1’251’372.93 10 26101799 10 5 261 6 1’251’319.64 9 102 23 2’680’570.0 17.79 1’251’297.05 Zwiden XV 24 2’680’6 I 25 2’680’568.27 1’251’192.30 Schafmattstrasse 530 0’396.89 1’251’273.32 m ü 26 Glaubten 2’68 II . M . 417.23 1’251’316.37 11 . M . A 27 2’680’ 7 1’251’326.89 I m ü 28 2’680’394.9 3.71 1’251’620.36 Hön gger 29 2’680’53 1 2’680’551.53 1’251’642.39 . M 37 39 38 Zw 23 3 1’633.51 32 2’680’570.25 1’25 1 37 34 2’680’705.01 1’251’589.96 Gus m ü .00 605 25 3 9 ta 32 ve-N 5 39 35 2’680’643.22 1’251’459.83 av ille- Weg . M . 3 680’590.49 1’251’484.87 26802717 39 22 36 2’ Zwiden 104 24 680’756.62 1’251’701.24 33 12 47 40 28 37 2’ 1’251’656.99 106 38 2’680’849.82 32.50 1’251’620.51 62 550 30 39 2’680’8 ’680’735.44 1’251’656.64 as se 50 42 . M 41 2 auli- Str 552 IV . 2 2’680’823.42 1’251’582.94 g-P m ü .00 44 108 4 5 bergrin g Wannen 25 Wol n .00 43 54 4 2’680’872.80 1’251’570.78 Gu arte m ü 54 V 44 gut -G . M . 1 sta ve-N aville 23 d 9 46 2’680’868.07 1’251’525.33 5 s-Le m ü .00 553 4 ’251’535.16 46 48 2’680’908.99 1 27 1’251’489.46 Laur 1 51 2’681’005. -Garten 56 VI 52 2’680’974.14 1’251’423.89 Flora-Ruchat-Roncati t-W eg 51 3 Sc 53 2’680’954.02 1’251’381.50 3 asse c ke re eg 55 2’680’935.95 1’251’442.02 fgan g-P eich . g 55 1’251’496.42 Tade 56 2’680’821.36 attweg 57 2’680’780.42 1’251’410.21 HG8368 35 17 Schafm W eg 55 HG1680 59 2’680’748.13 1’251’342.21 ETH Hönggerberg H l- I 60 2’680’716.29 1’251’357.33 13 asse -S tie fe VI aux- 542 52 ring 61 1 2’680’684.32 1’251’372.51 15 auli- Str 1 58 Ed g 62 2’680’791.46 1’251’598.12 g-P eule .00 m ü ber einer-Garten nz-R . M 62 gger fgan VII 3 Albert-St . Hön 63 2’680’869.82 1’251’405.00 17 Wol 537 I 57 Fra 65 2’680’897.98 1’251’391.63 . M 5 John IX 64 54 20 14 . -von -Neu 65 544 66 2’680’884.62 1’251’363.50 19 575 3 eg man n-W .00 9 53 18 m ü .00 -W eg m ü 2’680’856.47 1’251’376.87 22 61 . M . ie-B 68 24.64 1’251’356.34 66 Wannen 69 2’680’9 74 70 2’680’962.95 1’251’338.15 21 60 P m ü .00 535 -Platz 69 20 Stefano-Franscini 946.19 1’251’302.86 86 . M . X 71 2’680’ en-Platz 59 72 2’680’907.88 HG 16 94 1’251’321.05 Joseph-von-Deschwand 10 1’251’376.19 109 70 73 2’680’840. XIV 84 85 XII annenweg 2’680’872.77 1’251’360.68 545 582 rgri ng 74 W 72 .00 64 ge rbe 75 2’680’853.83 1’251’320.78 23 .00 1 550 .00 75 m ü 87 m ü 76 m ü ng 76 2’680’851.90 1’251’316.67 . M 83 . M . M . Hö 7.58 1’251’235.05 24 10 82 78 2’680’90 ’680’829.42 1’251’271.79 9 asse 1 Weg 98 79 2 rten 2 11 rer- 77 XII 80 2’680’822.85 1’251’257.83 Str Hermine-Raths-Ga 605 auli- 88 4 Dur I 79 Rob ert- 540 HG7455 Wannenweg HG1691 81 2’680’792.00 1’251’272.33 m ü .00 fgan g-P 81 82 2’680’776.69 1’251’294.56 . M . 7 Wol 2 6 .50 Vla 15 m ü . M 99 t- Gne 80 . HG1717 83 2’680’765.50 1’251’310.82 Horgen weg dim ir-P relo Rob er 1’334.22 85 2’680’795.41 1’25 ’251’347.08 78 86 2’680’664.95 1 Rob ert- Gne 680’715.15 1’251’278.59 5 93 4 hm -Pla 88 2’ 1’251’074.70 5 89 90 2’680’817.65 2’680’654.56 1’251’189.98 92 Ernst-Laur-Hof 92 g 95 2’680’630.93 1’251’150.04 4 100 Wäs serlin gwe 5 1’251’114.09 XV 91 96 2’680’613.8 1’251’255.20 .00 99 2’681’020.72 gen 100 HG1742 2’680’975.77 1’251’160.53 m ü . M Hön gger Hor 6 1’251’191.30 96 8 101 2’680’910.9 2’680’929.80 1’251’724.29 5 Ebnet (HG8415) 102 .98 1’251’609.52 Eichholz HG8291 107 2’680’986 ing we g H G 17 78 Wä ss erl lz weg G 17 84 Eichh olzwe g Eichho H Wässerling HG1774 88 g HG8134 Wässerling Wässerlin 9 Eichholzweg 17 HG178 a ss 91 6 Ottenbüel ds tr 30 40 50 100 Meter e Le 26800030 0 10 20 we g 91 b 26800001 rten Siebenjucharten dber gw eg 26800067 Siebenjucha Wai erbauvorschriften Anhang 1 zu den Sond Hönggerberg» «ETH Zürich, Campus on Zürich Zürich - Höngg, Kant en Gestaltungsrichtlini ckdatum: 2. Dezember 2019 Erstellungs- und Dru INHALT 3 1 Einleitung 3 1.1 Zweck 3 1.2 Rechtsgrundlage 3 1.3 Elemente des Freiraumgerüsts 5 2 Freiraumgerüst 6 2.1 Hauptachse 10 2.2 Querachse 14 2.3 Ringerschliessungsbereich 14 2.3.1 Allgemein 16 2.3.2 Übergang nach Norden / Belvedere 19 2.3.3 Übergang zum Wald Ost 22 2.3.4 Übergang zum offenen Land 26 2.3.5 Übergang nach Westen 29 2.3.6 Übergang nach Norden 32 2.4 Erschliessungswege 35 2.5 Park- und Gartenanlagen 35 2.5.1 Albert-Steiner-Garten 38 2.5.2 Flora-Ruchat-Roncati-Garten, Parkerweiterung 41 2.5.3 Neue Parkanlage (Square)
EINLEITUNG 3 1 EINLEITUNG 1.1 Zweck weck der Gestaltungsrichtlinien ist die Sicherung der frei- Qualitätssicherung Z innerhalb des Geltungsbereichs der Son- räumlichen Qualität ETH Zürich, Campus Hönggerberg» (SBV). derbauvorschriften « r gesamte Aussenraum des Campus Höng- Ziel ist es, dass de es von hoher Qualität wahrgenommen gerberg als ein Ganz konkreten Bauprojekte für Gebäude, Er- wird. Dabei sind die iräume grundsätzlich im Sinne des Nach- schliessung oder Fre des Bundes zu konzipieren. 1 haltigkeitsbegriffs tierung und Die Gestaltungsrichtlinien dienen Bauherrschaft, Architekten Grundlage für Projek nd Landschaftsarchitekten als Projektierungsvorgabe. Weiter Projektbeurteilung u willigungsbehörde (Bausektion der Stadt dienen sie der Baube r die Beurteilung. Zürich) als Basis fü ben Die Gestaltungsrichtlinien zu den einzelnen Elementen des Gliederung der Vorga tehen aus einem erläuternden, beschrei- Freiraumgerüstes bes konkreten Vorgaben zur Umsetzung (Text benden Teil und den en Situationsplänen und Schnitten darge- und Pläne). Die in d nd schematisch zu verstehen. stellten Vorgaben si ten-Icons zu den Freiraumelementen am Beginn des Karten-Icons Die Kar dienen der Orientierung. Sie markieren jeweiligen Kapitels den Geltungsbereich des jeweiligen Kapi- nicht abschliessend tels. 1.2 Rechtsgrundlage Richtlinien stützen sich auf Art. 2 und 4 der SBV Die Gestaltungsn «ETH Zürich, Campus Hönggerberg» Sonderbauvorschrifte (SBV). iraumgerüsts 1.3 Elemente des Fre utzung der Freiräume richtet sich nach Die Gestaltung und N iften und diesen Richtlinien. Die Gestal- den Sonderbauvorschr äume steht dabei im Vordergrund: tung folgender Freir - Hauptachse - Querachse bereich - Ringerschliessungs - Erschliessungswege lagen - Park- und Gartenan achhaltiges Immobilienmanagement vom 1 gemäss Weisungen n EFD, 21.12.2015 1 EINLEITUNG 4 übrige Freiräume sind unter Anwendung des allgemeinen geregelten Freiräume (Art. 24 SBV) so zu gestalten, dass eine Gestaltungsartikels twirkung erreicht wird. besonders gute Gesam
FREIRAUMGERÜST Hönggerberg, chitekten, 2017 Schmid Landschaftsar 2.1 Hauptachse Beschrieb Gestaltungskonzept hrt der öffentliche Verkehr und die Fuss- Hönggerberg. Hier fä auf den breiten seitlichen Bereichen un- gänger bewegen sich Bäumen. Die Lage der Bäume orientiert ter grossgewachsenen hinter liegenden Gebäuden. Bei Einmün- sich jeweils an den Plätzen werden die Baumreihen je- dungen von Wegen und damit die angrenzenden Freiräume von der weils unterbrochen, t werden können. Die Hauptachse dient Hauptachse aus erleb rten Orientierung, da die meisten unter- zudem einer verbesse sungswege direkt an diese Achse ange- geordneten Erschlies bunden werden. stellen sind die Fahrspuren niveaulos zu Ausser bei den Halte soll seitlich von Fassade zu Fassade überqueren. Der Raum n. Er ist nicht nur Bewegungsraum, son- gelesen werden könne altsraum, insbesondere in der Nähe der dern genauso Aufenth . Aussenbereiche von gastronomi- angrenzenden Gebäude und Läden sowie mobile Verpflegungs- schen Einrichtungen chse. Im Kreuzungsbereich der Querach- stände beleben die A bestehenden Natursteinbeläge nach Mög- se werden die heute d wenn nötig ergänzt. Die Hauptachse findet lichkeit erhalten un ils bei den Portalplätzen im Norden und ihren Abschluss jewe Süden des Campus. on / -anforderung Vorgabe: Grundfunkti Funktion rkehrsträger gend öffentlichem Ve n Veloroute - Teil der regionale ergeordneter Zubringerdienst - Notzufahrt und unt te Aussenbereiche der angrenzenden - publikumsorientier und Aufenthalt) Erdgeschosse (Gastro Zonierung ttraktiven seitlichen Fussgängerbereichen - 3 Fahrspuren mit a ) (möglichst absatzlos kte An- und Einbindung der Erdgeschosse - grundsätzlich dire Vegetation n im Fussgängerbereich und mit Be- Tulpenbaum) in Reihe ebäudefassade zug zur jeweiligen G äume mit einem Regelabstand von 4 m - Setzung der Grossb s zum Strassenabschlus tet - 4.0 m hoch aufgeas Materialisierung möglich bschlüsse (mind. 30 cm) zur Fahrbahn mit - breite Natursteina tz minimalem Höhenversa ahrbar mit mind. 6 m 2 - Baumscheiben überf Möblierung auf die Fluchten der Baumreihen ab- elementen und diese stimmen «Beleuchtung gemäss Masterplan Be- - Beleuchtung gemäss leuchtung ETH» Signaletikkonzept ETH - Signaletik gemäss tungen VBZ (Trolleybus) - Masten und Fahrlei - Bushaltestellen (dezentral) - Veloabstellplätze selemente wie Sitzbänke, Trinkbrunnen, - weitere Möblierung ergleichen Abfallbehälter und d Portal-Plätze: (Ergänzung) rtgerechte Bäume, unterschiedliche Arten - Vegetation: stando ich und Wuchsformen mögl on und Regelschnitt (schematisch): Vorgabe Regelsituati Hauptachse möglicher Neubau gem. Masterplan 2040 on und Regelschnitt Zoom (schematisch): Vorgabe Regelsituati Hauptachse 2.2 Querachse Beschrieb Gestaltungskonzept ndern aufgrund der Lage der angrenzen- lineares Element, so r Höhenversätze nur partiell überblick- den Gebäude sowie de richtung reiht sich eine Kette von Baum- bar. In Ost-West-Aus Querachse des Campus auf. Sie sind wie plätzen entlang der egungsraum eingelegt. Die Querachse Intarsien in den Bew Ring begrenzt und in der Mitte durch die wird beidseitig vom t. Hauptachse unterteil unterschiedlich dimensioniert und mit Die Baumplätze sind n freier Anordnung bepflanzt. Die Grün- diversen Baumarten i Regel durch Naturstein- oder Betonbeläge flächen sind in der egrenzt. Wenn die Topografie oder die vom Asphaltbelag abg nterbauungen es erfordern, sind auch darunter liegenden U Ziel ist es, dass diese Plätze der Ent- Betonmauern möglich. wassers der angrenzenden befestigten wässerung des Meteor n dienen. Platz- und Wegfläche ihren vorgelagerten Bereichen, wie auch Die Baumplätze, mit geschosse eignen sich gut für verschie- die angrenzenden Erd ungen. Dies im Sinne von mobilen Ver- dene Nutzungsanlager Gastrobereichen oder dem Aufenthalt pflegungsstandorten, unter Bäumen. on / -anforderung Vorgabe: Grundfunkti Funktion tscharakter - Orte mit Aufenthal - Veloverbindung ergeordneter Zubringerdienst - Notzufahrt und unt te Aussenbereiche der angrenzenden Erd- - publikumsorientier d Aufenthalt) geschosse (Gastro un geordnete Fusswegnetz ausserhalb des - Anbindung ans über Rings Rasen- und Wiesenflächen sowohl der Ver- - Ziel ist es, dass er Retention von Regenabwassers die- sickerung als auch d nen Zonierung gungsraum Vegetation ormen che Arten und Wuchsf Materialisierung lich ton (-mauern) als Umfassung der Baum- - Naturstein oder Be plätze Regel mit unversiegeltem Belag (Chaus- - Baumplätze in der e) sierung, Rasen, Wies Möblierung elementen ehreren Spots zur situativen Ausleuch- - Mastleuchten mit m mäss «Masterplan Beleuchtung ETH» tung; Beleuchtung ge Signaletikkonzept ETH - Signaletik gemäss (dezentral) - Veloabstellplätze selemente wie Sitzbänke, Trinkbrunnen, - weitere Möblierung hattungselemente und dergleichen Abfallbehälter, Besc ichen für mobile Verpflegungsstände - Anschlüsse in Bere (Hotspots) on und Regelschnitt (schematisch): Vorgabe Regelsituati Querachse d Schnitt (schematisch): Querachse / Vorgabe Situation un Stefano-Franscini-Platz / Joseph-von- Hauptachse, Bereich Deschwanden-Platz gsbereich 2.3 Ringerschliessun 2.3.1 Allgemein Beschrieb Gestaltungskonzept er Strasseninfrastruktur als auch des Bewe- Er ist sowohl Teil d raums. Eine durchgehende, asphaltierte gungs- und Erholungs n gesamten Campus und vernetzt sich Fahrbahn führt um de ie auch von innen zuführenden Er- mit den von aussen w d Strassen. In regelmässigen Abständen schliessungswegen un ume entlang der Fahrbahn umgreifen als in Reihe gesetzte Bä lement den Ring. Sowohl im Süden als räumliches Strukture der Ring zweireihig als Allee ausgebildet. auch im Norden wird ichen Belvedere verstärken die Parkbäu- Im Bereich des nördl beiden neu gesetzten Baumreihen und me des Bestands die räumlich wirksame Einheit. Der Ring ist bilden zusammen eine r oder mehreren einheimischen und durchgängig mit eine umarten aus dem umgebenden Land- standortgerechten Ba t. schaftsraum bepflanz rbahn variiert je nach örtlicher Gegeben- Die asphaltierte Fah e. Sie wird durch chaussierte Aufenthaltsbe- heit in seiner Breit i einer stärkeren verkehrlichen Beanspru- reiche flankiert. Be ltiertes Trottoir. Der Ring ist nie aus- chung auch ein aspha für Fahrzeuge, sondern immer auch Auf- schliesslich Strasse - und Erholungsraum für Fussgänger und enthalts-, Bewegungs Velofahrende. on / -anforderung Vorgabe: Grundfunkti Funktion Infrastrukturring - Bewegungsraum und ng, Aussicht - Aufenthalt, Erholu und kommunale Veloroute - kommunaler Fussweg d Notzufahrten, Ausweichroute ÖV-Bus - Zubringerdienst un Zonierung zum Wald Ost, Übergang zum offenen Belvedere, Übergang d Übergang West Land, am Obsthain un .00 – 7.00 m); Ziel ist eine Entwässerung - Fahrbahn (Breite 5 über die Schulter gängerbereich mit Baumreihe - Ausweich- und Fuss h der ÖV-Ausweichroute - Trottoir im Bereic Vegetation sche und standortgerechte Landschafts- - kräftige, einheimi uercus robur, Tilia cordata bäume; Arten bspw. Q Materialisierung gängerbereiche chaussiert - Ausweich- und Fuss Möblierung elementen «Masterplan Beleuchtung ETH» - Beleuchtung gemäss Signaletikkonzept ETH - Signaletik gemäss selemente wie Sitzbänke, Trinkbrunnen, - weitere Möblierung ergleichen Abfallbehälter und d ichen für mobile Verpflegungsstände - Anschlüsse in Bere (Hotspots) Norden / Belvedere 2.3.2 Übergang nach Beschrieb Gestaltungskonzept e Aktionen und mobile Gastronomie. Der bestens für temporär e Eichenbestand am Rande des Campus bestehende, wertvoll ige Reihe Teil des Baumrings und vermit- wird als unregelmäss n Garten. Der Ring erfährt in diesem telt zum Steinersche Ausweitung im Sinne einer Terrasse (Bel- Bereich eine breite einer dreireihigen Baumreihe bespielt wird. vedere), welche mit szügiger Aussichtsort in die Parklandschaft Es entsteht ein gros nd mit Blick ins Furttal. Der chaussierte Richtung Affoltern u wird zur Landschaft hin mit einer niederen längliche Baumplatz as abfallende Gelände aufzufangen. Der Mauer begrenzt, um d den bestehenden Magerwiesen ist als Übergangsbereich zu ilden. Magerstandort auszub on und Regelschnitt (schematisch): Vorgabe Regelsituati Belvedere x x on und Regelschnitt, Zoom (schematisch): Vorgabe Regelsituati Belvedere ald Ost 2.3.3 Übergang zum W Beschrieb Gestaltungskonzept äferbergs und wird wenig befahren. Der zenden, bewaldeten K inseitig geführt und spielt zusammen mit Baumring wird hier e vorhandenen Baumgruppen und Solitä- den locker stehenden Wald sowie mit den Baumgruppen des ren im Übergang zum . Im Osten vernetzen sich die Elemente Steinerschen Gartens aft wie Wander- und Velowege, Spiel- der Erholungslandsch t den Einrichtungen des Campus wie die platz am Waldrand mi und Experimentierfelder der ETH im Frei- Sportinstallationen raumbereich B. on und Regelschnitt (schematisch): Vorgabe Regelsituati Übergang Wald Ost on und Regelschnitt, Zoom (schematisch): Vorgabe Regelsituati t Übergang zum Wald Os ffenen Land Süd 2.3.4 Übergang zum o Beschrieb Gestaltungskonzept Abschnittes. Der Ringschluss ist sorgfäl- Ausgestaltung dieses e einzulegen. Wo es die Verhältnisse zulas- tig in die Topografi essung von einer zweireihigen Baumreihe sen wird die Erschli Blätterdach sind Aufenthaltsorte angeord- begleitet. Unter dem bänken abseits des belebten Campus einen net, welche mit Sitz m bieten. Der Blick wird in die offene ruhigen Erholungsrau ewirtschafteten Feldern, Wiesen und ein- Landschaft mit den b Bachgräben gelenkt. Die eigentliche zelnen Gehölzen der end auf ein Minimum von 5 Metern Breite Fahrbahn ist weitgeh ige Verkehr bei einem Kreuzungsmanö- bemessen, da der wen rten Bankette ausweichen kann. ver auf die chaussie on und Regelschnitt (schematisch): Vorgabe Regelsituati d Ring zum offenen Lan on und Regelschnitt, Zoom (schematisch): Vorgabe Regelsituati Land Süd, östlich der Wolfgang-Pauli- Übergang zum offenen Strasse on und Regelschnitt, Zoom (schematisch): Vorgabe Regelsituati Land Süd, westlich der Wolfgang-Pauli- Übergang zum offenen Strasse Westen 2.3.5 Übergang nach Beschrieb Gestaltungskonzept l-Klöti-Strasse geprägt. Aufgrund der kehrsanlagen der Emi n zur Fahrbahn ist die durchgehende Nähe der Campusbaute ig geführt und wird durch den dahinter- Baumreihe aussenseit d des Strassengrüns begleitet. Der Ring liegenden Baumbestan n Topografie und ist auf der Höhe der folgt der bestehende niveaubündig. Die an dieser Stelle enden- Tiefgarageneinfahrt in Stockwerk höher und wird über eine de Querachse liegt e er- und Velobrücke, die über die Emil- grosszügige Fussgäng mit den Wegen des Hönggerbergs vernetzt. Klöti-Strasse führt, fgrund des erhöhten Verkehrs einseitig Die Fahrbahn wird au egleitet. mit einem Trottoir b on und Regelschnitt (schematisch): Vorgabe Regelsituati Übergang nach Westen on und Regelschnitt, Zoom (schematisch): Vorgabe Regelsituati Übergang nach Westen Norden 2.3.6 Übergang nach Beschrieb Gestaltungskonzept die Geometrie der Fahrbahn auf die Bus- Schafmattstrasse ist stwagen der Langholztransporte abge- se des ÖV und die La erverkehr ist ähnlich wie bei der Westsei- stimmt. Der Fussgäng Einseitig begleitet ein asphaltiertes Trottoir te des Rings gering. leebäume des Rings werden an dieser die Fahrbahn. Die Al führt. Der Übergangsbereich zu den beste- Stelle zweiseitig ge st als Magerstandort auszubilden. henden Magerwiesen i on und Regelschnitt (schematisch): Vorgabe Regelsituati Übergang nach Norden on und Regelschnitt, Zoom (schematisch): Vorgabe Regelsituati Übergang nach Norden ge 2.4 Erschliessungswe Beschrieb Gestaltungskonzept thogonale Erschliessungsgerüst im inne- achse das primäre or nehmen eine wichtige Funktion zur Ori- ren Campus. Sie über mpus und zur Adressierung der anlie- entierung auf dem Ca är dienen sie dem Fuss- und Velover- genden Gebäude. Prim eilweise dem Zubringerdienst (zu den kehr sekundär auch t im Albert Steiner Garten vgl. nachfol- Erschliessungswegen gend Ziff. 2.5). ese Achsen 12 Meter breit und mit einem 4 In der Regel sind di reich ausgestattet. Links und rechts der Meter befahrbaren Be grosszügige Vorzonen Ausstattungs- Erschliessung nehmen llplätze, Signaletikstelen, Wegebeleuch- elemente wie Veloste uf, die einem einfachen Gestaltungskon- tung und Sitzbänke a ilden diese Vorzonen Übergänge zu den zept folgen. Zudem b ch Situation sind diese Vorzonen auch Erdgeschossen. Je na begrünt. on / -anforderung Vorgabe: Grundfunkti Funktion gungsraum zu Fuss und per Velo - Aufenthalts-, Bewe rientierung - Adressierung und O Zonierung h 4.00m - befahrbarer Bereic iv gestaltete Vorzonen - beidseitige situat Vegetation in den Vorzonen stehen im Einklang mit - Gehölzpflanzungen ientierung Adressbildung und Or Materialisierung sabhängig - Vorzonen situation Möblierung elementen - situationsabhängig on und Regelschnitt (schematisch): Vorgabe Regelsituati Erschliessungswege anlagen 2.5 Park- und Garten -Garten 2.5.1 Albert-Steiner Beschrieb Gestaltungskonzept Neukom in enger Kooperation mit Albert und wurde von Willi dtebaulichen und architektonischen Anfang Steiner, der den stä t, gestaltet. So besteht auch eine enge des Campus gelegt ha ebäuden und Aussenraum. Das Grün im Beziehung zwischen G Naturalismus mit einem Mix einheimischer Stile des abstrakten n ausländischer Provenienz dringt fin- Waldbäume und solche ie Gebäude und darüber hinaus. Der Ve- gerförmig zwischen d chnet eine stilisierte Wildnis mit Rasenflä- getationsbestand zei ehölzen: Pinus sylvestris, Pinus nigra, chen und folgenden G cer zoeschense, Quercus robur, Parrotia Acer cappadocicum, A ua, Liquidambar styraciflua, Fagus, Fraxi- persica, Larix decid ser und vorwiegend immergrüne Sträu- nus, Nothofagus. Grä ie Vegetation. cher komplettieren d turalistischem Vegetationsbild nimmt ein Als Gegensatz zum na tes Gerüst mit Wasserbecken und Mauern geometrisch gestalte hrende, gedeckte Passerellen Bezug auf sowie mitten durchfü orthogonalen System gesetzten Gebäude. die locker in einem d Funktionalität werden mittels Parkpflege- Erhalt, Unterhalt un es den Umgang mit dem inventarisierten werk geregelt, welch im Unterhalt aufzeigt . 2 Steinerschen Garten im Auftrag der ETH Zürich und in Abstimmung 2 Johannes Stoffler orderung Grundfunktion / -anf Funktion lt und Treffpunkt - Erholung, Aufentha - Arbeiten im Freien sstellungen - Ort für Freiluftau serung des Mikroklimas - Beitrag zur Verbes iegendem Bewegungsraum und der - Verzahnung mit uml Landschaft Zonierung Terrassen ge - gedeckte Laubengän - grosser Löschteich Vegetation - Rasen, Wiese - Staudenrabatten Materialisierung Möblierung estuhlung - Parkbänke, freie B ei gastronomischen Einrichtungen - Tische und Bänke b Signaletikkonzept ETH - Signaletik gemäss Koordination Stadt Zürich chnitt (schematisch) : Situation und Regels n Albert-Steiner-Garte x x oncati-Garten, Parkerweiterung 2.5.2 Flora-Ruchat-R -Garten Flora-Ruchat-Roncati Beschrieb Gestaltungskonzept und seine primäre Ausgestaltung wurde zweiten Ausbauetappe Neukom getätigt. Im Gegensatz zum stili- ebenfalls von Willi ild des Steinerschen Gartens stand hier sierten Vegetationsb n ein ökologisches Anliegen im Vorder- bereits von Anfang a d hier stärker nach funktional-ökologischen grund. Die Natur wir Gesichtspunkten gestaltet. Vorwiegend als nach malerischen wie Larix decidua, Carpinus betulus, einheimische Gehölze ula pubescens, Prunus avium, Malus sp., Alnus glutinosa, Bet r campestre stehen in hohen Wiesen. Ein Populus tremula, Ace bergt Insekten und Amphibien. Es ist amorpher Teich beher hrte, ruhige Welt mit Vögeln und Schmet- eine nach Innen geke terlingen. Parkerweiterung Beschrieb Gestaltungskonzept weiterung von Fassade zu Fassade der Gebäudes HPQ eine Er . So entsteht ein eindrücklicher Kon- angrenzenden Gebäude mwelt der Campusgebäude. trast zur bebauten U rweiterung ist im Einklang mit der beste- Die unterbaute Parke zu gestalten. Mit sorgfältig eingelasse- henden Gartenanlage den einzelnen Gebäuden führen und nen Wegen, welche zu bildet diese Oase eine wichtige Ergän- Plätzen unter Bäumen um auf dem Campus. zung als Erholungsra orderung Grundfunktion / -anf Vorgabe) (für Parkerweiterung Aufenthalt und Rückzugsort Funktion - Erholung, - Arbeiten im Freien - Naturbeobachtung adtklimas - Regulierung des St n von Regenwasser - dient der Retentio isch bewegte Wiese als Grundfläche Zonierung - topograf chen - partielle Rasenflä - Wege und Plätze - Teiche ische Garten- und Parkgehölze Vegetation - einheim - Wiese, Rasen n - Teichufervegetatio eton- oder Natursteinbeläge für Wege und Plätze Materialisierung - B euchten Möblierung - Pollerl estuhlung - Parkbänke, freie B Signaletikkonzept ETH - Signaletik gemäss der Stadt Zürich und Regelschnitt (schematisch): Ausschnitt Situation -Garten mit Erweiterung Flora-Ruchat-Roncati e (Square) 2.5.3 Neue Parkanlag Beschrieb Gestaltungskonzept ittstelle zwischen den Wohngebäuden und Er liegt an der Schn tten des noch zu entwickelnden Süd- dem Gebäude HIL inmi Campus. Aufgrund seiner zentralen La- westbereichs auf dem htige integrierende Funktion ein und ist ge nimmt er eine wic eichbar. Die Erdgeschosse der umliegen- von allen Seiten err ren sich durch grosszügige Vorzonen den Gebäude orientie wird allseits über den befestigten Bewe- zum Park. Die Anlage ngebunden. gungsraum an- und ei r ist ein grünes, baumbestandenes Carré, Die Grünanlage selbe denn belebter öffentlicher Raum, mit weniger Rückzugsort, festigten, multifunktionalen Übergangs- einem umlaufenden be hren vom Rand in den zentralen Bereich bereich. Parkwege fü n in deren Mitte eine platzartige Auswei- der Anlage und bilde äume bilden einen Kranz mit einer offenen tung. Kräftige Parkb en einen grosszügigen Wurzelbereich Mitte. Die Bäume hab rt, wo die Anlage unterbaut ist. aufzuweisen -auch do on / -anforderung Vorgabe: Grundfunkti Quartierpark und Quartierplatz Funktion - zwischen lt und Treffpunkt - Erholung, Aufentha - Arbeiten im Freien - Spiel und Bewegung adtklimas - Regulierung des St n von Regenwasser - dient der Retentio der befestigter Vorbereich Zonierung - umlaufen aumkranz - grünes Carré mit B und Parkgehölze Vegetation - Garten- - Rasen ege aus Beton, Naturstein oder Chaussierung Materialisierung - W euchten Möblierung - Pollerl estuhlung - Parkbänke, freie B Signaletikkonzept ETH - Signaletik gemäss d Schnitt (schematisch): Vorgabe Situation un are) Neue Parkanlage (Squ