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Schutzverordnung «Aktienbausiedlung Sonnenbergquartier»

Präambel

Der Geltungsbereich dieser Schutzverordnung ist im zugehöri- Die Siedlung Sonnenbergquartier wurde im Auftrag des Ak- Die Siedlung liegt in Hottingen am Fuss des Sonnenbergs, ent- Die Häuser der Siedlung sind grösstenteils von Gärten umfasst. Die Gärten waren ursprünglich mit einer minimalen Grundaus- Die Reichhaltigkeit der Gärten wird auch durch den hohen Anteil Die Häuser und Wohnungen waren von Anfang an zahlenmäs­ Die Aktienbausiedlung Sonnenbergquartier ist in sozial- und ar- Die Aktienbausiedlung Sonnenbergquartier ist ein Schutzobjekt

Art. 203 im Sinne von bung stehen Geschützt si Die konzepti aus Sockelma se 4, Veilch und Zugangst

Abs. 1 lit. c und f PBG. Gebäude und Umgeunter Denkmalschutz. nd: um 5.2 Aussenra onell das Strassenbild prägenden Umzäunungen uern und Staketenzäunen; entlang der Lilienstrasenstrasse 3 und 5 die umfassenden Stützmauern reppen. Die Gärten sind der Arbeitersiedlung entnfach und individuell zu gestalten. Sie umfassen sprechend ei eitgehend, so dass der Grünraum die Siedlung die Häuser w . Der Grünanteil muss in den Gärten überwiegen durchfliesst fältige Bepflanzung dem Charakter der Siedlung ent- und die viel sprechen. 5.3 Bauten en 5.3.1 Fassad en Fassaden mit ihren gliedernden Teilen wie den Die verputzt Gebäudesockeln, den ursprünglichen Fenster- und abgesetzten sowie den Fensterläden, den Tür- und Fensterge- Türöffnungen Lisenen und Gesimse bei den Haustypen 4 und 5, wänden. Die chen Türblätter der Hauseingänge. die historis geschützt: die Vordächer beim Haustyp 2, der Wind- Ferner sind derlinstrasse 6 und 8. fang bei Höl 5.3.2 Dach ch und die Dachkonstruktion in Lage, Form und Das Sattelda , die Dachuntersichten, Sparren- und Pfettenköpfe, Materialität ndeckung. die Ziegelei 5.3.3 Innen ern und die Geschossdecken. Die Brandmau Massnahmen 6. Bauliche ne Bestimmungen 6.1 Allgemei ekt (vorstehend Ziffern 5.1 bis 5.3) dürfen keine Am Schutzobj orgenommen werden, die seinen sozialgeschicht- Änderungen v ünstlerischen und kulturhistorischen Wert beein- lichen, bauk Die original erhaltenen Gebäude und Gebäudeteile trächtigen. rten sind durch geeignete Massnahmen zu unter- sowie die Gä irksam vor Beeinträchtigung und Beschädigung zu halten und w novationen und Restaurierungen sind unter Vorbe- schützen. Re fern 6.2 bis 6.5 nachstehend zulässig. halt der Zif Gewinnung erneuerbarer Energien müssen für sich Anlagen zur ypischen Gebietscharakter nicht entsprechen; sie allein dem t e auch alle energetischen Massnahmen im Bereich sind aber wi solation so zu gestalten und in die bauliche und der Gebäudei he Umgebung einzuordnen, dass der typische Ge- städtebaulic er insgesamt nicht beeinträchtigt und eine gute Ge- bietscharakt erreicht wird. Entsprechende bauliche Massnah- samtwirkung gen sind bewilligungspflichtig. men und Anla rordnung entbindet nicht von der Pflicht, die bau- Die Schutzve Bestimmungen einzuhalten. rechtlichen Erweiterungen 6.2 Bauliche rdische Bauten 6.2.1 Unteri e Gebäude und Gebäudeteile sind nur im Bereich Unterirdisch aren Fläche zulässig. der überbaub en 6.2.2 Anbaut typen 3, 4, 5, 6 und 8 sind firstständig auf der Bei den Haus eingeschossige Anbauten ohne Dachgeschoss als Gartenseite iterung an den ursprünglichen Baukörper zuläs- Wohnraumerwe bäudetiefe beträgt maximal 3 m, wobei ein Mindest- sig. Ihre Ge von 3,50 m einzuhalten ist. Von den Giebelfas- grenzabstand die Anbauten einen minimalen Rücksprung von saden haben halten. Ganzverglaste Anbauten sind nicht zulässig. 1,20 m einzu typen 1 und 2 sind an der nördlichen Hälfte der Bei den Haus e eingeschossige Anbauten ohne Dachgeschoss Giebelfassad erweiterung an den ursprünglichen Baukörper zu- als Wohnraum Firstachse darf nicht überschritten werden. Die Ge- lässig. Die er Anbauten beträgt maximal 3 m, wobei ein Min- bäudetiefe d tand von 2,50 m einzuhalten ist. Ganzverglaste destgrenzabs d nicht zulässig. Ferner kann beim Haustyp 2 der Anbauten sin r dem Vordach (Seite Samariterstrasse) bis zu einer Bereich unte bäudetiefe von 1,50 m zur Wohnraumerweiterung maximalen Ge en. Das gilt auch dort, wo das Vordach heute fehlt. genutzt werd 7 sind firstständig eingeschossige Anbauten ohne Beim Haustyp zulässig. Ihre Gebäudetiefe beträgt maximal 3 m. Dachgeschoss elfassaden haben die Anbauten einen minimalen Von den Gieb on 1 m einzuhalten. Ganzverglaste Anbauten sind Rücksprung v ig. nicht zuläss he der eingeschossigen Anbauten kann als Terras- Die Dachfläc erden. se genutzt w ossiger Windfang als Hauseingang mit einer maxi- Ein eingesch läche von 3,50 m 2 und einer maximalen Tiefe von malen Grundf ls Kaltnutzung an den ursprünglichen Baukörper an- 1,50 m ist a sig. gebaut zuläs ng des Mindestgrenzabstands gelten die Grund- Zur Berechnu per 1. Dezember 2013. stückgrenzen ngerung der Brandmauern gelten die Mindestgrenzab- In der Verlä ntsprechendem Einverständnis der Nachbarn nicht. stände bei e fbauten 6.2.3 Dachau chgeschoss sind je Hausteil und Dachfläche eine Im ersten Da karnen bis zu einer maximalen Breite von einem oder zwei Lu zugehörigen Fassadenlänge (Einzelhaus) gestattet. Drittel der e Hausteil und Dachfläche ein zusätzliches Dachflä- Ferner ist j zulässig. Anstelle der Lukarnen kann je ein weiteres chenfenster enster ausgeführt werden. Für die Dachflächen- Dachflächenf das Maximalaussenmass von 0,65 m². Sie sind ein- fenster gilt endem Format, bündig und farblich angepasst in die zeln in steh integrieren. Dacheinschnitte und Dachterrassen Dachhaut zu estattet. sind nicht g ausgang 6.2.4 Garten sgang mit Treppe aber ohne erhöhte Terrasse ist Ein Gartenau möglich. ere Gebäude 6.2.5 Besond k ist ein besonderes Gebäude mit einer Grundflä- Je Grundstüc mal 6 m 2 und einer Gesamthöhe von maximal 3 m che von maxi gelten die gesetzlichen Mindestabstände. Die Ge- zulässig. Es sich in den Garten einfügen. bäude müssen sche Massnahmen 6.3 Energeti nlagen 6.3.1 Solara olaranlagen können in längsrechteckiger Form den Panels von S der Dachfläche belegen. Sie sind farblich der Dach- oberen Teil assen. fläche anzup ämmung 6.3.2 Wärmed Gebäudeisolationen (z. B. Wärmedämmputz) sind Zusätzliche h innerhalb der bestehenden Wand- und Dachkon- grundsätzlic zubringen und jedenfalls so, dass das äussere Er- struktion an ld (mit den geschützten Teilen) nicht verändert wird. scheinungsbi fällige Isolation des Dachraums darf die Dachfläche Für eine all cm erhöht werden. um maximal 7 6.3.3 Kamine und Abluft sind die bestehenden Kamine zu nutzen. Für Heizung ationen sind im Innern des Hauses hochzuführen. Neue Install ches Abzugsrohr kann an einer der Giebelfassaden Ein zusätzli den. Dieses ist im Farbton der Fassade zu strei- montiert wer aximaler Durchmesser entspricht dem gesetzlichen chen; sein m Mindestmass. 6.4 Umgebung stellplätze 6.4.1 Autoab n und Betreiben von neuen bzw. zusätzlichen Auto- Das Erstelle en ist in den Gärten nicht zulässig, ausser sie werden abstellplätz riterstrasse her erschlossen und fügen sich gut in von der Sama in. Veränderungen an bewilligten Autoabstellplät- den Garten e ich gleichfalls gut in den Garten einfügen. Die Um- zen müssen s nd zu erhalten oder zu ergänzen. Die Bedingung zäunungen si ilt sinngemäss. Ziffer 5.2 g 6.4.2 Zäune ung zur Strasse hin hat ein Staketenzaun (vorzugs- Die Einfried tall) auf niedrigem Mauersockel, abgesehen bei weise aus Me e 4, Veilchenstrasse 3 und 5, zu sein. Ein allfälliger Lilienstrass äune und Gartentore muss sich in Höhe und Breite Ersatz der Z an der originalen Gestaltung und am Gesamtbild der Staketen orientieren. swege zum Haus 6.4.3 Zugang ege zu den Wohnhäusern orientieren sich in ihrer Die Zugangsw ite am ursprünglichen Konzept und verlaufen direkt Lage und Bre u den Hauseingängen. Es sind bei Umgestaltun- und gerade z t homogen erscheinende Beläge zu verwenden. gen möglichs nzung 6.4.4 Bepfla ung soll dem Charakter der Arbeitersiedlung ange- Die Bepflanz Das durchfliessende Grün der Siedlung ist weiter- messen sein. ten. Auf grosse Bäume ist zu verzichten, vorzugs- hin zu erhal bstgehölze oder kleinkronige Bäume zu pflanzen weise sind O chsende Sträucher anstatt geschnittene Hecken zu sowie freiwa setzen. Gestaltungsvorschriften 6.5 Weitere en 6.5.1 Fassad sind zu verputzen. Es sind mineralische Mörtel zu Die Fassaden verwenden. utzstruktur und Materialien am Äussern ist vor deren Für Farbe, P zw. Ausführung das ausdrückliche Einverständnis Anbringung b flege einzuholen. Die Farbmuster der Fassaden der Denkmalp itig im Format A4 (21 x 29,70 cm) im Doppel vorzu- sind rechtze legen. lfälligen Ersatz der Fenster und Fensterläden sind Bei einem al z auszuführen. Die Hauptfenster sind zudem zwei- diese in Hol uführen. flüglig ausz 6.5.2 Dach mit Tonziegeln in matter Oberflächenwirkung ein- Das Dach ist zudecken. tzung 7. Inkraftse ng tritt sofort in Kraft. Allfälligen Rechtsmitteln gegen Die Verordnu rordnung kommt keine aufschiebende Wirkung zu. die Schutzve