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Pachtzins bei der Weiterverpachtung von Land durch den Verein für Familiengärten

721.140 Pachtzins bei der Weiterverpachtung von Land durch den Verein für Familien­ gärten Stadtratsbeschluss vom 14. August 1959 1 Im Sinne von Art. 6 der Grundsätze über die Förderung der Familiengärten gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 29. August 1945 2 wird der Ansatz, zu welchem der Verein für Familiengärten das Land weiter verpachten kann, von Fr. 6 auf Fr. 7 je Are erhöht, wobei der Verein wie bisher die Kosten des Unterhaltes der gemeinsamen Anlagen, der Verwaltung und des Wasserverbrauches zu tragen hat. Für Gartenareale, die infolge ihrer ausgezeichneten Lage besonders begehrt oder für deren Einrichtung und ständigen Unterhalt überdurchschnittliche Auf- wendungen erforderlich sind, kann der Ansatz mit Bewilligung des Finanzvorstandes ausnahmsweise auf Fr. 8 je Are erhöht werden.