732.324

Tarif Netznutzung ZH-NNB2 für die Stadt Zürich

732.324 Tarif Netznutzung ZH-NNB2 für die Stadt Zürich Gemeinderatsbeschluss vom 18. April 2012 mit Änderungen bis Stadtratsbeschluss vom 11. Juli 2018 (636) 1. Geltungsbereich 1 Der Tarif ZH-NNB2 gilt für Kundinnen und Kunden, die den Zugang zum Verteilnetz des ewz in Niederspannung beanspru- chen und Energie vom ewz oder von einer anderen Lieferantin oder einem anderen Lieferanten beziehen. 2 Der Tarif ZH-NNB2 ist anwendbar bei einem Gesamtjahresbe- zug je Konsumstelle von mehr als 500 000 kWh. 3 Die Kundin oder der Kunde wird in den Tarif ZH-NNB1 umge- teilt, wenn der Gesamtjahresbezug in zwei aufeinanderfolgen- den Jahren 450 000 kWh unterschreitet. 2. Tarif 2.1 Tarifzeiten Hochtarif: Montag – Samstag 06.00 bis 22.00 Uhr Niedertarif: Montag – Sonntag 22.00 bis 06.00 Uhr Sonntag 06.00 bis 22.00 Uhr 2.2 Netznutzungsentgelt Das Netznutzungsentgelt setzt sich zusammen aus der Ent- schädigung für die Nutzung des Verteilnetzes des ewz und der Entschädigung für gemeinwirtschaftliche Leistungen des ewz an die Stadt. 2.2.1 Entschädigung für die Netznutzung 2.2.1.1 Wirkenergie 1 Hochtarif: 6,6 Rp./kWh Niedertarif: 3,3 Rp./kWh