841.140

Ermächtigung des Finanzvorstandes zur Löschung von öffentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkungen nach Ablauf von 20 Jahren

841.140 Ermächtigung des Finanzvorstandes zur Löschung von öffentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkungen nach Ablauf von 20 Jahren Stadtratsbeschluss vom 6. Februar 1969 1 Der Finanzvorstand wird ermächtigt, der Löschung von im Grundbuch im Zusammenhang mit der Förderung des Woh- nungsbaues angemerkten öffentlichrechtlichen Eigentumsbe- schränkungen zuzustimmen, wenn seit dem Eintrag 20 Jahre verstrichen sind und die gesamte Unterstützungsleistung der Stadt Zürich zurückerstattet wird. 1 BS 2, 10. 1