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Förderung des Baues von Zimmern für alleinstehende, in Ausbildung begriffene Jugendliche

843.300 Förderung des Baues von Zimmern für alleinstehende, in Ausbildung begriffene Jugendliche Gemeindebeschluss vom 8. Dezember 1963 1 1. Zur Gewährung von zinslosen Darlehen an gemeinnützige Institutionen, die nach den vom Gemeinderat am 28. August 1963 erlassenen Richtlinien 2 Wohnheime und Zimmer für allein- stehende, in Ausbildung begriffene Jugendliche erstellen, wird zu Lasten des Ausserordentlichen Verkehrs ein Kredit von 5 Mil- lionen Franken bewilligt. 2. Für die Abschreibungsbeiträge an die Erstellung von Wohn- heimen für alleinstehende, in Ausbildung begriffene Jugendliche durch die Stadt wird zu Lasten des Ausserordentlichen Verkehrs ein Kredit von 2,5 Millionen Franken bewilligt. 3. Zur Ausrichtung von Betriebszuschüssen an gemeinnützige Institutionen, die nach den vom Gemeinderat am 28. August 1963 erlassenen Richtlinien 3 Zimmer an alleinstehende, in Aus- bildung begriffene Jugendliche vermieten, wird zu Lasten des Ausserordentlichen Verkehrs ein Kredit von Fr. 1 000 000 bewil- ligt.