852.130

Bewilligung von Kinderkrippen und Kinderhorten in der Stadt Zürich, Regelung der Zuständigkeit

852.130 Bewilligung von Kinderkrippen und Kinderhorten in der Stadt Zürich, Regelung der Zuständigkeit Stadtratsbeschluss vom 23. September 1998 (1686) 1 Die Kompetenz für die Erteilung von Bewilligungen für den Be- trieb von Kinderkrippen und Kinderhorten gemäss § 2 Abs. 2 der kantonalen Verordnung über die Bewilligung von Kinder- und Jugendheimen, Kinderkrippen und Kinderhorten wird in der Stadt Zürich der Vorsteherin des Sozialdepartements übertra- gen. 2 1 AS 43, 296. 2 Genehmigt von der Erziehungsdirektion am 2. November 1998.