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Organisationsreglement KMU-Forum
Präambel
Der Stadtrat erlässt, gestützt auf Art. 49 und 53 Gemeindeord
I. Allgemeines
Art. 1 Zweck und Inhalt
Dieses Reglement regelt die Organisation und Funktionsweise des KMU-Forums.
Es hält die grundsätzlichen Aufgaben und Kompetenzen des KMU-Forums sowie dessen Geschäftsführung fest.
Art. 2 Zuständigkeit
Das KMU-Forum berät den Stadtrat bei der Durchführung der Verordnung über die Verbesserung der Rahmenbedingungen für KMU.
Das KMU-Forum kann dem Stadtrat Vorschläge zur Verbesserung von Rahmenbedingungen von kleineren und mittleren Unternehmen und zur Vereinfachung von Verfahren unterbreiten.
Art. 3 Zusammensetzung
Das KMU-Forum setzt sich aus 10 bis 14 vom Stadtrat gewählten Mitgliedern von Organisationen kleinerer und mittlerer Unternehmen zusammen.
Die derzeitigen Mitglieder des KMU-Forums sind im Anhang dieses Reglementes aufgeführt. 1
Art. 4 Beratende Personen
Das KMU-Forum kann bei Bedarf Sachverständige aus Verwaltung oder Wirtschaft mit beratender Stimme beiziehen. Diese haben weder Antrags- noch Stimmrecht. II. Aufgaben
Art. 5 KMU-Forum
Das KMU-Forum
a. bezeichnet die zu prüfenden Erlasse des geltenden Rechts, erstellt eine Prioritätenliste und leitet diese an den Stadtrat weiter;
b. nimmt Stellung zu den auf die Prüfungen folgenden Berichten und Anträgen zu Erlassen des geltenden Rechts aus den fachlich zuständigen Departementen;
Siehe STRB (1437) vom 1. September 2010. Organisationsreglement KMU-Forum c. nimmt zu Handen des Stadtrats Stellung zum Leitfaden für die Durchführung der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA); d. erstattet jährlich sowie nach Abschluss der Arbeiten Bericht zu Handen des Geschäftsberichts des Stadtrats.
Art. 6 Geschäftsführung
Die Geschäftsführung liegt bei Stadtentwicklung Zürich/ Wirtschaftsförderung.
Sie nimmt in Absprache mit dem KMU-Forum insbesondere folgende Aufgaben wahr:
a. Vorbereitung der Forumssitzungen und Zustellung der Einladungen;
b. Protokollführung an den Forumssitzungen;
c. Umsetzung von Beschlüssen des Forums;
d. Bereitstellen von Unterlagen und Informationen;
e. Sicherstellung des Kontaktes zur kantonalen «Kommission zur Prüfung des geltenden Rechts». III. Sitzungen und Verfahren
Art. 7 Konstituierung KMU-Forum und Sitzungen
Das KMU-Forum konstituiert sich selbst. Es bestimmt aus seiner Mitte an der ersten Sitzung einen Präsidenten oder eine Präsidentin sowie einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin.
Das Forum tagt in der Regel vier Mal pro Jahr.
Das Präsidium kann von sich aus oder auf Antrag eines Mitgliedes zusätzliche Sitzungen einberufen.
Einladungen, Traktandenliste und Unterlagen werden spätestens zwei Wochen vor der Sitzung zugestellt. Die Zustellung kann elektronisch erfolgen.
Über die Sitzungen wird ein Beschlussprotokoll geführt. Das Protokoll enthält die Namen der Sitzungsteilnehmer/innen, die gestellten Anträge und die gefassten Beschlüsse, inkl. Stimmenverhältnis. Der Stadtrat erhält das Protokoll zur Kenntnisnahme.
Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Art. 8 Beschlussfähigkeit
Das Forum ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
Bei Abstimmungen gilt das einfache Mehr. Bei Stimmengleichheit gilt der Stichentscheid des Präsidiums. Organisationsreglement KMU-Forum
In dringenden Fällen können Beschlüsse auf dem Zirkulationsweg gefasst werden, sofern alle Mitglieder des Forums diesem Vorgehen schriftlich zustimmen.
Art. 9 Entschädigung
Die Regelung der Entschädigung und der Spesen der Mitglieder des Forums richtet sich nach dem Stadtratsbeschluss Nr. 1834 vom 21. November 2001 (AS 177.310). IV. Schlussbestimmungen
Art. 10 Auflösung KMU-Forum
Das KMU-Forum wird gemäss Art. 10 Abs. 1 der Verordnung über die Verbesserung der Rahmenbedingungen für KMU per 24. August 2015 aufgelöst, sofern der Stadtrat nach Stellungnahme des KMU-Forums diese Frist nicht gemäss Art. 10 Abs. 2 der Verordnung verlängert.
Art. 11 Inkrafttreten
Dieses Reglement tritt rückwirkend auf 1. November 2011 in Kraft.