235.41
Beschluss des Regierungsrates über die Formularpflicht beim Abschluss eines neuen Mietvertrages
(vom 11. September 2013)1
Präambel
Der Regierungsrat beschliesst: Zürich sind verpflichtet, beim Abschluss eines neuen Mietvertrages
I. Vermieterinnen und Vermieter von Wohnräumen im Kanton
Art. 270 das Formular gemäss II. Dieser Besc
Abs. 2 OR2 zu verwenden. hluss tritt am1. November 2013 in Kraft.