235.41

Beschluss des Regierungsrates über die Formularpflicht beim Abschluss eines neuen Mietvertrages

(vom 11. September 2013)1

Präambel

Der Regierungsrat beschliesst: Zürich sind verpflichtet, beim Abschluss eines neuen Mietvertrages

I. Vermieterinnen und Vermieter von Wohnräumen im Kanton

Art. 270 das Formular gemäss II. Dieser Besc

Abs. 2 OR2 zu verwenden. hluss tritt am1. November 2013 in Kraft.