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Studienordnung für den Masterstudiengang International Business an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
(vom10. Dezember 2015)1, 2
Präambel
Die Hochschulleitung, gestützt auf § 2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 20083 , beschliesst:
A. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand
Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)3 den Masterstudiengang International Business.
Art. 2 Anhang
Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu belegenden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.
Art. 3 Studium und Umfang
5 1 Der Masterstudiengang wird als Vollzeitstudium angeboten. 2 Der Studiengang umfasst Studienleistungen von 90 ECTS-Credits 7 .
Art. 4 Anrechnung von ECTS- Credits7
An der ZHAW oder andernorts auf konsekutiver Masterebene erworbene ECTS-Credits7 werden während sechs Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet. Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen.
B. Zulassung zum Studium
Art. 5 Voraussetzungen a. Anforderungen an den Bachelorabschluss
10 1 Bewerberinnen und Bewerber mit folgenden Abschlüssen werden zum Studium zugelassen:5
a. Bachelorabschluss in Business Administration von 180 ECTS-Credits mit mindestens guten Leistungen,7
b. gleichwertiger Hochschulabschluss aus einem verwandten Studiengang von 180 ECTS-Credits7 mit mindestens guten Leistungen. tung entscheidet über die Gleichwertigkeit der 2 Die Studienganglei
s. 1 lit. b. Abschlüsse gemäss Ab Bewerber mit Abschlüssen gemäss Abs. 1, die 3 Bewerberinnen und e Leistungen aufweisen, müssen einen Zusatznach- nicht mindestens gut weis bestehen. usatznachweis sind im Anhang geregelt. 4 Einzelheiten zum Z
Art. 6 b. Zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen
8, 9 1 Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ausserdem
a. einen Nachweis der Englischkenntnisse auf Stufe C1 gemäss Common European Framework of Reference for Languages (CEFR) erbringen, sofern Englisch nicht ihre Muttersprache ist,
b. die Eignungsabklärung erfolgreich absolvieren. 2 Einzelheiten zur Eignungsabklärung sind im Anhang geregelt.
Art. 6a7 Endgültige Abweisung an einer anderen Hochschule
Personen, die an einer anderen Hochschule in einem inhaltlich entsprechenden Masterstudiengang endgültig abgewiesen wurden, wird die Zulassung zum Studium verweigert. Die Entscheidung liegt bei der Studiengangleitung.
C. Module
Art. 7 Modulsprache und Durchführung
Die Module werden in englischer Sprache durchgeführt.
Module werden in der Regel einmal jährlich angeboten.
Es besteht kein Anspruch auf einen Platz in einem bestimmten Wahlpflichtmodul.
D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise
Art. 8 Bestehen von Modulen
12 1 Ein Modul ist bestanden, wenn
a. die Modulnote mindestens4,00 beträgt oder
b. das Modul mit «bestanden» bewertet wird. 2 Bei benoteten Modulen müssen alle nicht benoteten Leistungsnachweise bestanden sein. Die Modulbeschreibung kann abweichende oder zusätzliche Bestehensvoraussetzungen festhalten.
Art. 9 Expertinnen und Experten
In der Modulbeschreibung kann vorgesehen werden, dass Expertinnen und Experten zur Beurteilung von Leistungsnachweisen, insbesondere von Masterarbeiten und Praxisprojekten, herangezogen werden.
Art. 10 Nachbesserung oder Nachprüfung
Eine Nachbesserung oder Nachprüfung einzelner Leistungsnachweise oder Module ist möglich, sofern dies in der Modulbeschreibung festgehalten ist und die Bewertung mit mindestens der Note3,50 erfolgte. Nach erfolgter Nachbesserung kann höchstens die Note4,00 vergeben werden.
Die Studiengangleitung entscheidet über Art, Umfang, Form und Zeitpunkt der Nachbesserung oder Nachprüfung.
Art. 11 Wiederholung von Modulen
10 Wer ein Modul nicht besteht, muss die Leistungsnachweise des Moduls nach Massgabe des Anhangs wiederholen.
E. Studienabschluss und Masterdiplom
Art. 12 Titel
11 Das Masterstudium wird mit dem Titel «Master of Science ZHAW in International Business» abgeschlossen.
Art. 13 Bestehensvoraussetzungen
7 Der Mastertitel wird vergeben, wenn
a. alle erforderlichen Module bestanden und
b. 90 ECTS-Credits erreicht sind.
Art. 14 Abschlussnote
7 Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der Noten der promotionsrelevanten Module. Die Modulnoten werden nach ECTS-Credits gewichtet.
Art. 15 Überzählige ECTS-Credits aus Wahlpflichtmodulen
6 1 Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, so gelten die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule. 2 Die Studiengangleitung regelt,
a. ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist,
b. wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche Wahlpflichtmodule überzählig sind. 3 Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berechnung der Abschlussnote herangezogen. Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang International Business an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang International Business an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ressort Bildung Gertrudstrasse 15 Postfach 8400 Winterthur bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.