7. Februar 2018: Beschluss betreffend Entschädigung für Psychiaterinnen und Psychiater als FU-Gutachter
Geschäfts-Nr. VU180011/U
K R E I S S C H R E I B E N der Verwaltungskommission an die Bezirksgerichte und die II. Zivilkammer betreffend Entschädigung für Psychiaterinnen und Psychiater als FU-Gutachter vom 7. Februar 2018
Am 14. September 1995 hatte die Psychiatrische Gerichtskommission des Kantons Zürich für Honorierungen an Gutachter im FFE-Verfahren einen Stundenansatz von Fr. 180.-- und eine Pikettentschädigung von Fr. 400.-- pro Verhandlungshalbtag festgesetzt. Nachdem diese Ansätze 13 Jahre unverändert geblieben waren und in der Zwischenzeit der TARMED in Kraft getreten war, wurde der Stundenansatz per 1. Juli 2004 auf Fr. 200.-- erhöht, die Pikettentschädigung pro Verhandlungshalbtag jedoch bei Fr. 400.-- belassen.
Gemäss dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht wurden der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde verschiedene Aufgaben im Zusammenhang mit der fürsorgerischen Unterbringung übertragen, bei denen sie auf fachärztliche Gutachten angewiesen ist. Der Stundenansatz wurde von den Zürcher Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden auf Fr. 250.--, die Pikettentschädigung für einen Halbtag auf Fr. 500.-- festgelegt. Die Stundenpauschale in der Höhe von Fr. 250.-- hat auch Eingang in die am 1. März 2017 in Kraft getretene Verordnung über die Entschädigung der Fachärztinnen und Fachärzte bei fürsorgerischer Unterbringung freiwillig Eingetretener (LS 232.351) gefunden.
Da die fachärztlichen Gutachten für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden im Bereich der fürsorgerischen Unterbringung mit den fachärztlichen Gutachten im Zusammenhang mit gerichtlichen Entlassungsverfahren aus einer fürsorgerischen Unterbringung vergleichbar sind, erscheint es angezeigt, die Entschädigungen anzupassen.
Wir empfehlen Ihnen daher ab 1. März 2018 folgende Honorierung: Stundenansatz: Fr. 250.-- Pikettdienst pro Halbtag: Fr. 500.--
Der Generalsekretär-Stv.:
lic. iur. Beat Kämpfen