25. Juni 2008: An die Kammern des Obergerichts und die angegliederten Gerichte, die Bezirksgerichte, das Notariatsinspektorat (Notariate), das Betreibungsinspektorat (Betreibungs- und Gemeindeammannämter) und die Friedensrichterämter betreffend Leitfaden 2008 zur deutschen Rechtschreibung
der Verwaltungskommission des Obergerichts an die Friedensrichter-, Gemeindeammann- und Betreibungsämter, die Notariate, die Bezirksgerichte, die Kammern und angegliederten Gerichte des Obergerichts über Leitfaden 2008 zur deutschen Rechtschreibung
vom 25. Juni 2008
Mit Beschluss der Verwaltungskommission des Obergerichts vom 11. November 1998 (VU980135) wurde im Bereich der Rechtspflege (Obergericht und angegliederte Gerichte, Bezirksgerichte, Notariate, Betreibungs- und Gemeindeammannämter, Friedensrichterämter) die neue deutsche Rechtschreibung eingeführt und für die Redaktion der Leitfaden zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung, herausgegeben von der Bundeskanzlei in Zusammenarbeit mit der Staatsschreiber-Konferenz, als gültig erklärt.
In der Zwischenzeit ist die 3., vollständig neu bearbeitete Auflage 2008 des "Leitfaden zur deutschen Rechtschreibung" erschienen. Er setzt das amtliche Regelwerk um, wie es 2006 vom Rat für deutsche Rechtschreibung verabschiedet wurde. Erarbeitet und herausgegeben hat ihn die Bundeskanzlei, in Absprache mit dem Präsidium der Staatsschreiberkonferenz.
Mit RRB 666 vom 7. Mai 2008 hat der Regierungsrat den Leitfaden zur deutschen Rechtschreibung für verbindlich erklärt und weiter beschlossen, dass Schreibweisen, die gemäss dem erwähnten Leitfaden offen gelassen werden und nicht auf der Liste der Abweichungen aufgeführt sind, sich nach der bevorzugten Schreibweise gemäss Duden (ab 24. Auflage) richten.
Die Verwaltungskommission der obersten kantonalen Gerichte hat in ihrer Sitzung vom 18. Juni 2008 entschieden, sich dieser Regelung des Regierungsrates anzuschliessen. Demnach gilt ab sofort Folgendes:
1. Für Texte in deutscher Sprache werden die Regeln des "Leitfadens zur deutschen Rechtschreibung", 3. Auflage von 2008, herausgegeben von der Schweizeri-
schen Bundeskanzlei in Absprache mit dem Präsidium der Staatsschreiberkonferenz, für verbindlich erklärt.
2 Schreibweisen, die gemäss "Leitfaden zur deutschen Rechtschreibung" offen
gelassen werden und nicht auf der Liste der Abweichungen aufgeführt sind, richten sich nach der bevorzugten Schreibweise gemäss Duden (ab 24. Auflage, gelb hinterlegt).
Dieses Kreisschreiben ersetzt den Beschluss der Verwaltungskommission vom 11. November 1998 (VU980135).
Mit freundlichen Grüssen
Der Generalsekretär:
Dr. P. Zimmermann