16. Dezember 1986: An die Konkursämter über die Aufbewahrung von Geschäftsbüchern und Geschäftspapieren
Verw.-Komm.Nr.1564. (Zirk.)
K R EIS S C H R E I BEN DER VERWALTUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH an die Konkursämter über die Aufbewahrung von Geschäftsbüchern und Geschäftspapieren vom 16. Dezember 1986
Nach Art. 15 Ziffer 4 KOV haben die kantonalen Aufsichtsbehörden dafür zu sorgen, dass die Konkursämter Geschäftsbücher und Geschäftspapiere an einem zentralen Ort archivieren können, wenn sie nicht dem Schuldner herausgegeben werden können und dem einzelnen Amt die Möglichkeit zur Aufbewahrung in den eigenen Räumen fehlt. Zur Zeit betreuen die Konkursämter Enge-Zürich, Fluntern-Zürich und Wetzikon je ein zentrales Archiv. Es ist damit zu rechnen, dass das Archiv in wetzikon in naher Zukunft aufgehoben werden muss, weshalb das Konkursamt Wetzikon keine weiteren Akten zur Aufbewahrung mehr entgegennehmen kann. Hingegen wird anfangs des nächsten Jahres ein Zentralarchiv beim Konkursamt Dübendorf eingerichtet. Damit wird wieder genügend Platz für die zentrale Aufbewahrung von Geschäftsbüchern und Geschäftspapieren zur Verfügung stehen. Wir ersuchen Sie, dabei folgendes zu beachten: - Die Akten sind in soliden, handlichen Holzkisten mit Deckel oder in den bei der KDMZ erhältlichen Bücherschachteln (Höhe 40 cm, Breite 39 cm, Tiefe 59 cm)
den entsprechenden Konkursämtern zur Aufbewahrung zu übergeben; Die Behältnisse sind so zu füllen, dass möglichst keine Hohlräume entstehen; - Mit der Ablieferung der Akten sind der Name des Gemeinschuldners und der Ablauf der Aufbewahrungsfrist (10 Jahre nach der letzten Eintragung) dem Konkursamt, welches ein zentrales Archiv betreut, zu melden, und die Behältnisse sind entsprechend zu bezeichnen. Die Angabe des Inhaltes der Kisten und Schachteln erleichtert überdies spätere Nachforschungen. Der durch das Kreisschreiben der Verwaltungskommission des Obergerichtes vom 31. August 1977 (VK-Nr.
festgesetzte Mietzins wird den heutigen Mietzinsen für Archivräume angepasst und auf Fr. 50.-- pro Jahr und Kubikmeter festgesetzt. Der einzelnen Konkursmasse ist ein Mietzins in dieser Höhe zu belasten und generell der Betriebsrechnung des Amtes (Konto 4340) gutzuschreiben, und zwar auch dann, wenn die Geschäftsakten im eigenen Archiv aufbewahrt werden. Dieses Kreisschreiben ersetzt diejenigen vom 19. Mai 1952 und vom 31. August 1977 (Nrn. 14 und 135 der Kreisschreiben-Samrnlung).
Im Namen der Verwaltungskomrnission des Obergerichtes Der Präsident:
Der Obergerichts schreiber: