10. Oktober 1995: An die Kammern des Obergerichts, die dem Obergericht angegliederten Gerichte und die Bezirksgerichte betreffend die Behandlung von Akten
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B/VU950145 Zürich, 10. Oktober 1995
Kreisschreiben der Verwaltungskommission an die Kammern des Obergerichtes, die dem Obergericht angegliederten Gerichte und die Bezirksgerichte betreffend die Behandlung von Akten
, Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,
Eine kürzlich erhobene Beschwerde veranlasst uns, Sie anzuweisen, von Eintragungen in Akten abzusehen.
Zu unterlassen sind in den Originalakten , einschliesslich Rechtsschriften und vorinstanzlichen Entscheiden, insbesondere:
das Anbringen von Randnotizen , das Anbringen von Ausrufe- und Fragezeichen, das Unterstreichen oder farbliche Hinterlegen von Textpassagen, das nicht ganz genau kontrollierte Einfügen von mehr oder weniger haftenden Zetteln.
Bei dieser Gelegenheit ist auch darauf hinzuweisen, dass in den Büchern der Gerichtsbibliotheken ebenfalls solche Eintragungen zu unterlassen sind, wie sie vorstehend mit Bezug auf die Akten aufgezeigt worden sind.
Mit freundlichen Grüssen
Der Präsident
(Dr. Dieter Bosshart) (Dr. Dan~
Kopie an die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich mit der Bitte, sich im eigenen Bereich der Untersuchungsbehörden für eine ähnliche Behandlung der Akten zu verwenden.
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