13. März 2002 (aufgehoben per 1. Januar 2015): An die Kammern und angegliederten Gerichte des Obergerichts und an die Bezirksgerichte betreffend Erhöhung des Stundenansatzes für amtliche Mandate

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An die Kammem und angegliederten Gerichte des Obergerichts und an die Bezirksgerichte

Zürich, 13. März 2002

Erhöhung Stundenansatz für amtliche Mandate

Sehr geehrte Damen und Herren

Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich sowie der Zürcher Anwaltsverband (dieser unter Beilage einer detaillierten Studie über die Praxiskosten mit Basisjahr 1999) haben im Herbst 2000 bzw. Frühsommer 2001 den Antrag auf Erhöhung des Stundenansatzes für amtliche Mandate gestellt. Nachdem bereits die teuerungsbedingte Anpassung (22% seit Juli 1990) eine Erhöhung auf Fr. 185.- nahelegte, gelangte die Verwaltungskommission nach eingehender Prüfung der genannten Studie und nach Vergleich mit den Honoraransätzen in zahlreichen andern Kantonen zum Schluss, dass eine Erhöhung des Ansatzes auf Fr. 200.- pro Stunde (zuzüglich Mehrwertsteuer) ausgewiesen sei. Da eine solche Erhöhung erhebliche Mehrkosten mit sich bringt, gelangte sie mit einem entsprechenden Nachtrag zum Voranschlag 2002 (Novemberbrief) an den Kantonsrat. Dieser hat sowohl in den vorberatenden Kommissionen (Justizkommission und Finanzkommission) wie auch in der Budgetdebatte den Anspruch auf eine Erhöhung des Stunden ansatzes im beantragten Umfang ausdrücklich als ausgewiesen erachtet. Am 11. März 2002 hat der Kantonsrat das Budget 2002, einschliesslich der genannten Budgeterweiterung, genehmigt.

Die Verwaltungskommission ist der Meinung, dass nach der Genehmigung des Budgets für Bemühungen amtlicher Verteidiger und Verteidigerinnen ab 1.

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April 2002 der höhere Ansatz von Fr. 200.- pro Stunde (zuzüglich Mehrwertsteuer) zu vergüten ist. In künftigen Beschwerdeverfahren wird sie entsprechend

Wir bitten Sie um Kenntnisnahme_

Mit freundlichen Grüssen

Der-Generalse -- '----

Kopie an:

  • Zürcher Anwaltsverband

  • Demokratische Juristinnen und Juristen Zürich