24. Oktober 1986: An die Notariate betreffend Aufbewahrung der Schlüssel für die Kassenschränke sowie den Grundbuchschrank, in dem sich die Kasse befindet

Obergericht des Kantons Zürich

8001 Zürich, Hirschengraben 15 Telefon (01) 25791 91 Briefadresse: Postfach, 8023 Zürich Zürich, den 24. Oktober 1986

An die Notariate im Kanton Zürich

Verw.-Komm.Nr.1220 (Z)

Aufbewahrung der Schlüssel für die Kassenschränke sowie den Grundbuchschrank, in dem sich die Kasse befindet

Sehr geehrte Herren

Kürzlich verschaffte sich eine Täterschaft mit einem gestohlenen Büroschlüssel zutritt zu den Amtsräumen eines Notariates und entwendete einen erheblichen Geldbetrag aus der Kasse. Mit dem im aufgebrochenen Pult des Notars gefundenen Reserveschlüsselsatz fiel es der Täterschaft leicht, die Schränke und damit die Kasse zu öffnen. Dieser Vorfall und versicherungsrechtliche Ueberlegungen veranlassen die Verwaltungskommission, Sie darauf hinzuweisen, dass die Schlüssel für die Kassenschränke (Tresore) und für den Grundbuchschrank, in dem sich die Kasse befindet, ausserhalb der Bürozeit in die persönliche Obhut des Notars, eines Notar-Stellvertreters oder Kassenführers gehören. Ist der Kassenschrank mit einem

/ Nummernschloss versehen, ist die Zahlenkombination in periodischen Zeitabständen zu ändern. Wir ersuchen Sie, generell der Aufbewahrung von Büroschlüsseln erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken.

Mit freundlichen Grüssen

Im Auftrage der Verwaltungskommission des Obergerichtes Der Obergerichtsschreiber: