26. März 1968: Technische Weisung Nr. 33 (u.a. Grundkataster neu in Karteiform), aufgehoben bzw. ersetzt durch Weisung des Meliorations- und Vermessungsamtes des Kantons Zürich vom 22. April 1997 betreffend Auszug für die Grundbuchführung - Dokumentation und Archivierung der Amtlichen Vermessung

KANTON ZÜRICH AMTLICHE VERMESSUNG A}--- GRUNDLAGEN

Kreisschreibensammlung Nr. 314

Auszüge für die Grundbuchführung Dokumentation und Archivierung der Amtlichen Vermessung

4 Erläuterungen zu den Auszügen für die Grundbuchführung

4.1 Liegenschaftsbeschrieb (Flächen verzeichnis)

Der Liegenschaftsbeschrieb wird für Liegenschaften sowie selbständige und dauemde Rechte (Abkürzung SR) erstE:llt.

Als Muster sind im Anhang, Kapitel 6 die Liegenschaftsbeschriebe (Flächenverzeichnisse) einer Liegenschaft sowie eines selbständigen und dauernden Rechtes und der zugehörige Planausschnitt abgebildet. Die Numerierung der Inhaltsangaben verweist auf die Darstellungsrnuster.

Form: A5-Karteikarte Flächenverzeichnis, Formular KDMZ 45085 (N.K. 138a/33d)(ZH). Die bisherige Karteikarte wird weiterverwendet.

-Inhalt: (1) Gerneindename (2) Nummer des Planes für das Grundbuch (3) Nummer der Liegenschaft (Katastemummer) bzw. des selbständigen und dauemden Rechtes (SR_XXX oder XXX_SR; anstelle von Underscore ist Blank möglich) (4) Fläche der Liegenschaft bzw. des selbständigen und dauernden Rechtes in m 2 (5) Lokal- und/oder Strassenname (ev. mehrere) der Gesamtliegenschaft (6) Gebäudenummem; Definition und Bezeichnung von Gebäuden sowie die Vergabe von Gebäudenummem sind in der technischen Weisung "Definition und Bezeichnung von Gebäuden" (Reg.-Nr. 4) geregelt (7) Liste der Objekte der Ebene "Bodenbedeckung" gemäss Grunddatensatz ZH (ohne Flächenangabe; BOdenbedeckungsarten nur einmal aufgeführt mit Ausnahme der Gebäude und Gewässer; Objektarten gemäss mathematisch korrektem Ebenenschnitt aufführen, wenn die gerundete Fläche mindestens 1 m2 misst. Bei Gebäuden ist die Gebäudenummer, bei Gewässem die Gewässemummer anzugeben. Wenn Gebäudeobjekte von Liegenschaftsgrenzen aufgeteilt werden (Überbauten), ist der Gebäudenummer auf allen betroffenen Liegenschaftsbeschrieben ein T (für Teil) anzufügen.

Meliorations- und Vermessungsamt Seite 7/24 Reg. Nr. 8 Kaspar Escher-Haus, 8090 Zürich Datum: 22.04.97

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Bodenbedeckungsart /Attribut Bezeichnung im Flächenverzeichnis Gebaeude Verwaltung Gebäude öffentlich Wohngebaeude Gebäude Wohnen Land_ForstwirtschafCGaertnerei Gebäude Landwirtschaft Verkehr Gebäude Verkehrswesen Handel Gebäude Handel Industrie_Gewerbe Gebäude Industrie Gastgewerbe Gebäude Gastgewerbe Nebengebaeude Nebengebäude befestigt Strasse Strasse, Weg Veloweg_Fussweg Veloweg, Fussweg Landwirtschaftsstrasse Landwirtschaftsstrasse Waldstrasse Waldstrasse Trottoir Trottoir Verkehrsinsel Verkehrsinsel befestigt Bahn Bahngebiet Flugplatz Flugplatz Wasserbecken Wasserbecken Parkplatz Parkplatz Hausumschwung Hausumschwung befestigt Sportanlage Sportanlage befestigt andere befestigte Befestigte Fläche (übrige) humusiert Acker_Wiese_Weide Acker, Wiese, Weide Intensivkultur Reben Reben uebrige_lntensivkultur Intensivkultur Gartenanlage Gartenanlage_Hausumschwung Gartenanlage, Hausumschwung Parkanlage Parkanlage Sportanlage Sportanlage humusiert Friedhof Friedhof Verkehrsteiferflaechen Verkehrsteiler humusiert Boeschung Böschung andere humusierte Humusierte Fläche (übriQe)

Meliorations- und Vermessungsamt Seite 8/24 Reg. Nr. 8 Kaspar Escher-Haus, 8090 Zürich Datum: 22.04.97

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Bodenbedeckunasart IAttribut Bezeichnung im Flächenverzeichnis Gewaesser stehendes See, Weiher fliessendes Fliessgewässer Schilfguertel Schilfqürtel bestockt uebriqe bestockte Bestockte Fläche vegetationslos Fels Fels Gletscher_Firn Gletscher, Firn Geroell_Sand Geröll, Sand Abbau· Abbau Deponie Deponie uebrige vegetationslose Veqetationslose Fläche

(8) Datum der Erstellung (Eintrag: Druckdatum: TT.MM.JJ) (9) Mutationsnummer der Liegenschaftsentstehung (10) Unter Bemerkungen: Anmerkung der öffentlichen Gewässer mit Gewässernummer und Name (soweit vorhanden) z.B.: - Durchfluss öffentliches Gewässer Nr. 7a, Aabach

  • Durchfluss eingedoltes öffentliches Gewässer Nr. 7b (11) Unter Bemerkungen: Anmerkung derjenigen Objekte der Ebene Einzelobjektel Linienelemente, die eine Gebäudenummer gemäss Gebäudeversicherung des Kantons Zürich aufweisen; Anmerkung ink!. Gebäudenummern z.B.: unterirdisches Gebäude Nr. 846 Reservoir Nr. 416

  • Unterstand Überdachung Nr. 435 Silo Turm Gasometer Nr. 18 Hochkamin Nr. 78 Aussichtsturm Nr. 299 (12) Unter Bemerkungen: Anmerkung der Fixpunkte z.B.: - Lagefixpunk12 Nr. 1095.637.4 (13) Unter Bemerkungen: Anmerkung von selbständigen und dauernden Rechten, welche die Liegenschaft betreffen, ohne Flächenangabe z.B.: - selbständiges und dauerndes Recht SR_ 847

Eigentum, Eigentumsform und subjektiv-dingliche Eigentumsverknüpfungen bei Erst- und Zweiterhebung: (14) Eigentümer: Eigentümer und soweit bekannt Eigentumsform. Angabe bei Alleineigentum: Name, Vorname(n) und evt!. Jahrgang oder bei subjektivdinglich verbundenem Eigentum: Hinweis auf den Eigentümer durch Angabe der Katasternummer der berechtigten Parzelle (Eigentümer von Kat. Nr. XXX).

Baudirektion des Kantons Zürich Seite 9/24 Reg. Nr. 8 Amt für Raumordnung und Vermessung Datum: 09.07.98

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Angabe bei Gesamteigentum und Miteigentum/Stockwerkeigentum: Namen, Vornamen und evt!. Jahrgang oder bei subjektiv-dinglich verbundenem Eigentum: Hinweis auf die Eigentümer durch Angabe der Katasternummern der berechtigten Parzellen, bei Miteigentum zusätzlich Quoten (Miteigentumsanteile). Bei einer grösseren Zahl von Eigentümern genügt eine Sammelbezeichnung z.8.: - Erbengemeinschaft XY

  • Flurwegberechtigte

  • einfache Gesellschaft XY

  • verschiedene Miteigentümer

  • Stockwerkeigentum (15) Unter Bemerkungen: Anmerkung von subjektiv-dinglichen Eigentumsverknüpfungen, allenfalls mit Quote z.B.: - subjektiv-dingliches Miteigentum an Kat. Nr. 1013, Antei/1/3

Keine Vorgaben bezüglich Datenverwaltung; für den Versand der Güterzettel sind Zustel/adressen (bei Stockwerkeigentum und Erbengemeinschaften die Kontaktadresse) erforderlich. Dem Grundbuchamt sind ausschliesslich Liegenschaftsbeschriebe (Flächenverzeichnisse) mit dem vorstehend definierten Inhalt zu liefern.

4.2 Mutationsakten

Das Formular Nr. 38 "Nachführungs-Tabelle" ist geeignet als Träger für den Mutationsplan und die Mutationstabeile, wobei Computerausdrucke "montiert" werden können. Anderweitige Absprachen mit dem Grundbuchamt sind möglich.

4.2.1 Mutationsplan

Form: - Kopie des Planes (der Pläne) für das Grundbuch in einem Ausschnitt (Standardformate), der eine eindeutige Orientierung ermöglicht.

  • Gemeindenamen Mutationsnummer

  • Alter und neuer Zustand der betroffenen Objekte: alle Änderungen (neue Grenzpunkte, Grenzlinien und Parzellennummern sowie die Streichungen) sind rot einzutragen.

  • Alte und neue Objektnummern (Nummern von Liegenschaften und selbständigen und dauernden Rechten): die Nummern von selbständigen und dauernden Rechten sind mit

  • Lokal- oder Strassennamen Nordrichtung und Massstab

  • Erstellungsdatum, Name und Unterschrift des Ingenieur-Geometers, sofern der Plan lose geliefert wird und nicht fest mit der zugehörigen Mutationstabelle verbunden ist.

Meliorations· und Vermessungsamt Seite 10/24 Reg. Nr. 8 Kaspar Escher-Haus, 8090 Zürich Datum: 04.07.97

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Bei der Änderung von Hoheitsgrenzen können die Mutationen in den beteiligten Gemeinden auf einem Mutationsplan zusammengefasst oder auf separaten Plänen dargestellt werden. Zusätzlich sind anzugeben: alle betroffenen Gemeinde-/ Bezirks-/ Kantonsnamen sowie alle Mutationsnummern der betroffenen Gemeinden.

4.2.2 Mutationstabelle

Form:

  • Die Mutationstabelle wird in der bewährten Matrixform geführt, oben die alten, links die neuen Liegenschaftsnummern, unten die alten, rechts die neuen Totalflächen und in der Matrix die Teilflächen. Als neue Liegenschaften können auch selbständige und dauernde Rechte und allfällige Reste belasteter Grundstücke erscheinen. Gemeindename (im Zusammenhang mit Hoheitsgrenzänderungen Gemeindenamen aller betroffenen Gemeinden) Mutationsnummer (im Zusammenhang mit Hoheitsgrenzänderungen alle Mutationsnummern der betroffenen Gemeinden)

  • flächenmässige Zu- und Abgänge der betroffenen Objekte in m2

  • allfällige Rundungsdifferenzen in m2

  • Erstellungsdatum, Name und Unterschrift des Ingenieur-Geometers

  • Nummern der alten und neuen Objekte (Liegenschaften, SR), (im Zusammenhang mit Hoheitsgrenzänderungen Unterscheidung nach betroffenen Gemeinden) Fläche in m2 der alten und neuen Objekte (Liegenschaften, SR, Rutschgebiete)

  • Summenkontrolle der Flächen der alten und neuen Objekte (Liegenschaften)

  • Platzreserve für die Eigentümerkurzbezeichnungen bei den Nummern der alten und neuen Objekte (Liegenschaften, SR) Zusätzlich empfohlen:

  • Kurzbeschrieb des Mutationsanlasses

  • Eigentümerkurzbezeichnung bei den Nummern der alten Objekte

4.2.3 Grundlagen für die Änderung von Hoheitsgrenzen

Grundlage und Voraussetzung für Änderungen der Hoheitsgrenzen ist ein Regierungsratsbeschluss. Der Genehmigungsplan stellt den alten und neuen Zustand dar. Er wird, in Absprache mit dem Meliorations-und Vermessungsamt, als Kopie des Mutationsplanes oder auf der Basis des Übersichtsplanes erstellt. Die Planausschnitte für die L+T/ V+D gemäss TVAV, Anhang B, liefert das MEVA.

Für die Mutation der Grundstücke sind Mutationsurkunden zu erstellen.

Meliorations- und Vermessungsamt Seile 11/24 Reg. Nr. 8 Kaspar Escher-Haus. 8090 Zürich Datum: 04.07.97

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4.3 Güterzettel

Den Eigentümern wird der Güterzettel zusammen mit der Mitteilung über die öffentliche Auflage einer Erst- und Zweiterhebung eingeschrieben zugestellt.

Güterzettel sind mit dern Inhalt gemäss Formular MVA 47 zu erstellen.

Gemeindename Nummer des Güterzettels (Eigentümer- Nummer) Grundeigentümer und allfällige Zustelladresse Zusammenstellung des Inhalts der Liegenschaftsbeschriebe aller Grundstücke des Eigentümers im Vermessungsgebiet, inklusive Bemerkungen (Anmerkungen); zusätzlich:

  • Parzellennurnmer von provisorischen Vermessungen oder Zuteilungsnummer bei vorangegangener Güterzusammenlegung

  • Flächen der Bodenbedeckungsarten in m2 Ort, Datum und Unterschrift des Ingenieur-Geometers Ort, Datum und Unterschrift Grundeigentümer Hinweis auf die Ausschreibung im Amtsblatt

4.4 Servitutsgewässerverzeichnis

Zuhanden des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) und des Grundbuchamtes ist für die nicht als eigene Grundstücke ausgeschiedenen öffentlichen Gewässer ein Verzeichnis der durchflossenen Grundstücke zu erstellen (Servitutsgewässerverzeichnis). Bei offenen Gewässerstrecken ist für jedes durchflossene Grundstück die Gewässerfläche in m2 anzugeben.

4.5 Perimeterplan Rutschgebiete

Für Rutschgebiete, welche nach Artikel 660a ZGB von der zuständigen kantonalen Behörde bezeichnet wurden (erstmalig oder Perimeteränderung), sind dem Grundbuchamt Übersichtspläne mit den Perimetern in geeignetem Massstab (TVAV Art. 67) abzugeben. Ein nachgeführter Perimeterplan bei den Vermessungsakten ist nicht vorgesehen, sofern er jederzeit aus dem System ausgegeben werden kann (Plananschrift, Legende).

Baudirektion des Kantons Zürich Seite 12/24 Reg. Nr. 8 Amt für Raumordnung und Vermessung Datum: 09.07.98

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5 Technische Dokumentation

5.1 Grundsätze

Auf jedem Plan und Dokument steht mindestens der Gemeindename, das zuständige Geometerbüro und ein Datum; zusätzlich auf jedem Plan der Massstal> und die Nordrichtung. Wird die Archivierung von Originalmessdaten oder Berechnungen verlangt, hat dies immer in lesbarer Form zu ertolgen (Papier, ASCII-Datei). Codierte EDV-Daten sind nicht zulässig. Für gewisse Dokumentationen wird aus Haftungsgründen, anstelle der Aufbewahrungsfrist gemäss Art. 88 TVAV (bis zur Genehmigung), eine Aufbewahrung während 10 Jahren nach der Genehmigung verlangt.

5.2 Tabelle mit Aufbewahrungsfristen und Anforderungen

Erläuterungen zur nachfolgenden Tabelle der technischen Dokumentation und der Auszüge für die Grundbuchführung gemäss TVAV Anhang B:

Entstehung/Herkunft der Dokumentation: EE (Ersterhebung) : AV93-konforme Neuerhebung (Erst- oder Zweiterhebung) ohne Verwendung vorhandener Unterlagen anerkannter Vermessungen. ER (Erneuerung) : Umarbeitung und Ergänzung bestehender anerkannter Vermessungen zur AV93. LNF (laufende Nachführung) : Nachführung in AV93-Vermessungen. PNF (periodische Nachführung) : Beispielsweise für Bereiche der Ebene Boden bedeckung (z.B. periodische Nachführung der dynamischen Waldgrenzen). ALT (Bestandteile von : Bis zur Genehmigung (Anerkennung) einer Vermessungen alter Emeuerung (auch ebenenweise) gelten die Ordnung) alten Regelungen.

Aufbewah rungsfristen: 1 Aufbewahrung bis zur Genehmigung:

  • bei Erst- und Zweiterhebungen der Informationsebene Liegenschaften bis zur Genehmigung durch den Regierungsrat

  • bei Erneuerungen (auch durch Neuerhebung einzelner Informationsebenen) bis zur Anerkennung

  • bei Mutationen bis zum Vollzug

  • bei Bestandesänderungen bis zur Fertigstellung 2 Aufbewahrung während 10 Jahren nach der Genehmigung. 3 Archivierung bis zur Neuerhebung (z.B. Zweiterhebung nach einer Zusammenlegung oder komplette Neuerhebung einer Informationsebene). Nach einer Neuerhebung ist mit der Gemeinde abzuklären, welche Dokumente historischen Wert haben (z.B. alte Nomenklaturpläne, abgelöste Grundbuchpläne etc.). Die Akten sind dem Gemeindearchiv zu übergeben. 4 Als Dokument laufend aktualisiert und auf dem neuesten Stand vertügbar.

Meliorations- und Vermessungsamt Seite 13/24 Reg. Nr. 8 Kaspar Escher-Haus. 8090 Zürich Datum: 22.04.97

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EE ER LNF PNF ALT Anforderungen, Kommentar

1 Ebene: Fixpunkte (nur LFP3 und LFP 4)

[al sofern alte Fixpunkte in neue LFP überführt werden]

1 1 - 1al - Prüfprotokolle Instrumente Eich- und Prüfprotokolle der Datenerfassungs- und Datenausgabegeräte, periodisch und vor jeder wichtigen Messkampagne.

1 1 1 - - Messanordnung (Netzplanentwurf) bestehende LFP, neue LFP, Punktnummern, Lagerungspunkte, vorgesehene Messungen, ohne apriori Zuverlässigkeits- und Genauigkeitsangaben.

- - - - - Vorschlag für Fixpunktzeichen Integriert in Netzplanentwurf.

3 3 3 3al - Messungen Eindeutige Deklarierung der Rohrnessdaten und allfälliger Korrekturfaktoren. Dokumentation als Ausdruck oder auf EDV-Datenträger in ASCII-Format.

3 3 3 3 al - Berechnungen Vollständige Berechnungsdokurnentation mit Ausgangsdaten und Resultaten und einer Beschreibung des verwendeten Berechnungsprogramms.

3 3 3 3 al - NetzplanNektorplan Geometrische Darstellung der Berechnungsergebnisse mit Messungen, Verschiebungsvektoren, Fehlerellipsen und Zuverlässigkeitsbereichen. Dieser Plan wird pro Auswertung für das betroffene Gebiet erstellt. Ein nachzuführender Netzplan (früher Polygonnetzplan) wird nicht geführt.

4 4 4 - Punktkarte/-plan Führung einer Übersichtskarte/eines Übersichts planes mit den Fixpunkten LFP1, LFP2, HFP1, HFP2 durch das kantonale Verrnessungsamt. Eine Punktkarte für LFP3 ist nicht vorgesehen, sofern sie jederzeit aus dem System mit Plananschrift und Legende ausgegeben werden kann.

1_ Aufbewahrung bis zur Genehmigung 4= als nachgeführtes Dokument verfügbar 2= Aufbewahrung während 10 Jahren . = Keine Dokumentation / keine Archivierung 3- Archivierunq bis zur Neuerhebunq

Meliorations· und Vermessungsamt Seite 14/24 Reg. Nr. 8 Kaspar Escher-Haus, 8090 Zürich Datum: 22.04.97

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EE ER LNF PNF ALT Anforderungen, Kommentar 4 4 4 4 4 - Pu nktprotokolle Für LFP3 mit sekundärer Versicherung wird ein Punktprotokolli -kroki geführt. 3 3 - 3 3 - Unternehmerbericht

2 Ebene: Bodenbedeckung

1 1 - 1 1 - Prüfprotokolle Instrumente Eich- und Prüfprotokolle der Datenerfassungs- und Datenausgabegeräte, periodisch und vor jeder wichtigen Messkampagne.

2 2 2 2 2 - originale Arbeitspläne Pläne, meist Kopien des Planes für das Grundbuch, mit der ungefähr lage richtigen Darstellung des bestehenden und des neuen Zustandes und Messdaten. Punktnummern sind von Vorteil, aber nicht zwingend.

2 2 2 2 2 - Luftbilder 2 2 2 2 2 - Messungen Eindeutige Deklarierung der Rohmessdaten und allfälliger Korrekturfaktoren. Dokumentation als Ausdruck oder auf EDV- Datenträger in ASCII-Format.

- - - - 1 - Berechnungen Keine Dokumentation; die Berechnungen sind mit den Messungen nachvollziehbar.

1 1 1 1 1 - Kontrolldokumente Kontrollzeichung; die durchgeführte Kontrolle wird protokolliert (TVAV Art. 70, 84).

2 2 2 2 2 - Einpassprotokolle Protokolle der Einpassungen bei der Auswertung der Luftbilder, beim Digitalisieren und beim Scannen.

3 3 - 3 3 - Unternehmerbericht

1- Aufbewahrung bis zur Genehmigung 4- als nachgeführtes Dokument verfügbar 2= Aufbewahrung während 10 Jahren - = Keine Dokumentation / keine Archivierung 3- Archivieruna bis zur Neuerhebuno

Meliorations- und Vermessungsamt Seite 15/24 Reg. Nr. 8 Kaspar Escher-Haus. 8090 Zürich Datum: 22.04.97

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EE ER LNF PNF ALT Anforderungen, Kommentar

3 Ebene: Einzelobjekte und Linienelemente

1 1 - 1 - Eich- Prüfprotokolle Instrumente und Prüfprotokolle der Datenerfassungs- und Datenausgabegeräte, periodisch und vor jeder wichtigen Messkampagne.

2 2 2 2 - originale Arbeitspläne Pläne, meist Kopien des Planes für das Grundbuch, mit der ungefähr lagerichtigen Darstellung des bestehenden und des neuen Zustandes und Messdaten. Punktnummern sind von Vorteil, aber nicht zwingend.

2 2 2 2 - Luftbilder 2 2 2 2 - Messungen Eindeutige Deklarierung der Rohmessdaten und allfälliger Korrekturfaktoren. Dokumentation als Ausdruck oder auf EDV-Datenträger in ASCII-Format.

- - - 1 - Berechnungen Keine Dokumentation; die Berechnungen sind mit den Messungen nachvollziehbar.

2 2 2 2 - Einpassprotokolle Protokolle der Einpassungen bei der Auswertung der Luftbilder, beim Digitalisieren und beim Scannen.

3 3 - 3 - Unternehmerbericht

4 Ebene: Höhen

1 1 - 1 - Eich- Prüfprotokolle Instrumente und Prüfprotokolle der Datenerfassungs- und Datenausgabegeräte, periodisch und vor jeder wichtigen Messkampagne.

2 2 2 2 - originale Arbeitspläne 2 2 2 2 - Luftbilder 1_ Aufbewahrung bis zur Genehmigung 4= als nachgeführtes Dokument verfügbar 2= Aufbewahrung während 10 Jahren - = Keine Dokumentation / keine Archivierung 3- Archivierunq bis zur Neuerhebunq

Meliorations· und Vermessungsamt Seite 16/24 Re9. Nr. 8 Kaspar Escher-Haus, 8090 Zürich Datum: 22.04.97

Auszüge tür die Grundbuchführung Kanton Zürich

EE ER LNF PNF ALT Anforderungen, Kommentar 2 2 2 2 - Messungen Eindeutige Deklarierung der Rohmessdaten und allfälliger Korrekturfaktoren. Dokumentation als Ausdruck oder auf EDV-Datenträger in ASCII-Format.

2 2 2 2 - Einpassprotokolle Protokolle der Einpassungen bei der Auswertung der Luftbilder, beim Digitalisieren und beim Scannen.

- - - 1 - Berechnungen Keine Dokumentation; die Berechnungen sind mit den Messungen nachvollziehbar.

3 3 - 3 - Unternehmerbericht

5 Ebene: Nomenklatur

3 3 - 3 - Nomenklaturplan Übersichtsplan mit Darstellung der genehmigten Schreibweise und Abgrenzungen der Flurnamen.

1 1 1 1 - Kontrolldokumente Kontrollzeichung im Übersichtsplanmassstab; die durchgeführte Kontrolle wird protokolliert (TVAV Art. 70, 84).

3 3 - 3 - Unternehmerbericht

6 Ebene: Liegenschaften

1 1 - 1 - Prüfprotokolle Instrumente Eich- und Prüfprotokolle der Datenerfassungs- und Datenausgabegeräte, periodisch und vor jeder wichtigen Messkampagne.

3 3 3 3 - originale Arbeitspläne (Vermessungsskizze,Feldblatt) Pläne, meist Kopien des Planes für das Grundbuch, mit der ungefähr lage richtigen Darstellung des bestehenden und des neuen Zustandes und Messdaten. Punktnummern sind von Vorteil, aber nicht zwingend. Zusätzlich werden die Definitionsbedingungen der Änderungen eingetragen.

1= Aufbewahrung bis zur Genehmigung 4_ als nach geführtes Dokument verfügbar 2= Aufbewahrung während 10 Jahren - = Keine Dokumentation / keine Archivierung 3= ArchivierunQ bis zur NeuerhebunQ

Meliorations- und Vermessungsamt Seite 17/24 Reg. Nr. 8 Kaspar Escher-Haus. 8090 Zürich Datum: 22.04.97

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EE ER LNF PNF ALT Anforderungen, Kommentar 3 3 3 3 - Luftbilder Luftbilder mit Identifikation des neuen Zustandes.

3 3 3 3 - Messungen Eindeutige Deklarierung der Rohmessdaten und allfälliger Korrekturfaktoren. Dokumentation als Ausdruck oder auf EDV- Datenträger in ASCII-Format.

1 1 1 1 - Berechnungen Die Punktberechnungen sind mit den Genauigkeits- und Zuverlässigkeitsnachweisen zu belegen.

- 3 - - - Flächenvergleich (bei Erneuerung) Gegenüberstellung der alten und neuen Liegenschaftsflächen mit Angabe der Plannummern, Parzellennummern, Differenzen und Toleranzen. Nach der Anerkennung dem Grundbuchamt abzugeben.

1 1 1 1 - Kontrolldokumente Kontrollzeichung; die durchgeführte Kontrolle wird protokolliert (TVAV Art. 70, 84), bei Mutationen mit der Unterschrift auf der Mutationstabelle.

3 3 3 3 - Einpassprotokolle Protokolle der Einpassungen bei der Auswertung der Luftbilder, beim Digitalisieren und beim Scannen.

- - - 3 - Liegenschaftsbeschrieb siehe Kap. 4.1

3 - - 3 - gemäss Güterzettel VAV Art.28, siehe Kap. 4.3

- - 3 3 - Mutationsplan und -tabelle siehe Kap. 4.2

3 3 3 3 - Unternehmerbericht

- - - 3 - Handriss/Nummernplan Es muss kein Handriss/Nummemplan als ständiges Dokument geführt werden. Der individuelle Bedarf kann frei organisiert werden.

1- Aufbewahrung bis zur Genehmigung 4_ als nachgeführtes Dokument verfügbar 2= Aufbewahrung während 10 Jahren • = Keine Dokumentation I keine Archivierung 3= Archivierunq bis zur Neuerhebunq

Meliorations- und Vermessungsamt Seite 18/24 Reg. Nr. 8 Kaspar Escher-Haus. 8090 Zürich Datum: 22.04.97

Auszüge tür die Grundbuchführung Kanton Zürich

EE ER LNF PNF ALT Anforderungen, Kommentar

7 Ebene: Rohrleitungen

- - - - - Prüfprotokolle Instrumente siehe Messungen/Berechnungen

2 2 2 2 - originale Arbeitspläne Unterlagen Leitungsbetreiber, sofern vorhanden

- - - - - Luftbilder siehe Messungen/Berechnungen

- - - - - Messungen Die Messungen werden in der Regel im Auftrag der Leitungsbetreiber ausgeführt.

1 1 1 1 - Berechnungen Die Berechnungen werden in der Regel irn Auftrag der Leitungsbetreiber durchgeführt und zur Verfügung gestellt (Koordinaten).

- - - - - Einpassprotokolle siehe Messungen/Berechnungen

1 1 1 1 - Kontrolldokumente Kontrollzeichung; die durchgeführte Kontrolle wird protokolliert (TVAV Art. 70, 84).

3 3 - 3 - Unternehmerbericht

8 Ebene: Administrative und technische Einteilungen

4 4 4 4 - p'laneinteilung Ubersichtsplan (1 :5'000/1 :10'000) rnit Plannumrnern und - perimetern der Pläne für das Grundbuch.

4 4 4 4 - Perimeterplan Rutschgebiete Ein Perimeterplan (TVAV Art. 67) über Rutschgebiete nach Artikel 660a ZGB bei den Vermessungsakten ist nicht vorgesehen, sofem er jederzeit parzellenscharf aus dem System ausgegeben werden kann (Plananschrift, Legende).

1_ Aufbewahrung bis zur Genehmigung 4_ als nachgefOhrtes Dokument verlügbar 2= Aufbewahrung während 10 Jahren - = Keine Dokumentation / keine Archivierung 3= Archivierung bis zur Neuerhebung

Meliorations- und Vermessungsamt Seite 19/24 Reg. Nr. 8 Kaspar Escher-Haus, 8090 Zürich Datum: 22.04.97

Auszüge für die Grundbuchführung Kanton Zürich

EE ER LNF PNF ALT Anforderungen, Kommentar

- originale Arbeitspläne Rutschgebiete Pläne, meist Kopien des Planes für das Grundbuch, mit der ungefähr lagerichtigen Darstellung des bestehenden und des neuen Zustandes und Messdaten. Punktnummem sind von Vorteil, aber nicht zwingend.

3 - Mutationsplan und -tabelle von HOheitsgrenzen siehe Kap. 4.2

3 - Planausschnitt mit alten/neuen Hoheitsgrenzen für die V+D I L+T siehe Kap. 4.2.3

1 1 1 1 - Kontrolldokumente Kontrollzeichnung für Planeinteilung, Hoheitsgrenzen, Perimeter Rutschgebiete. Die durchgeführte Kontrolle wird protokolliert (TVAV Art. 70, 84).

3 3 - 3 - Unternehmerbericht 1_ Aufbewahrung bis zur Genehmigung 4= als nachgeführtes Dokument verfügbar 2= Aufbewahrung während 10 Jahren • = Keine Dokumentation / keine Archivierung 3= Archivierung bis zur Neuerhebung

5.3 Registerinformationen

Die Bedeutung der Eigentümerinformationen bei der Nachführungsstelle für die Amtliche Vermessung ist unbestritten. Die Gemeinde (Nachführungsgeometer) soll die notwendigen Massnahmen treffen, damit diese Zusatzinformationen (Eigentümer, eventuell Eigentümeradresse oder Zustelladresse, Eigentumsform), mit den Grunddaten der Amtlichen Vermessung verknüpft und ausgegeben werden können.

Bis zur Ablösung durch eine EDV-Verknüpfung der verschiedenen Daten, sollen Liegenschaftsbeschriebe erstellt und nachgeführt werden. Die Dokumentation kann als Ausdruck oder in einem EDV-System erfolgen, wenn die Ausgabe jederzeit möglich ist.

Die Liegenschaftsbeschriebe sind gemeindeweise einheitlich, mit dem Inhalt wie für das Grundbuchamt zu erstellen (vgl. Kap 4.1) und mit den Eigentümerinformationen zu ergänzen.

Kaspar Escher-Haus. 8090 Zürich Datum: 22.04.97

Auszüge für die Grundbuchführung Kanton Zürich

Weitere (optionale) Angaben:

Ursprungsparzellen (übertragen von .... ) Angabe der berechtigten Grundstücke bei subjektiv dinglicher Eigentumsverknüpfung Flurname zusätzlich zu Strassennarne Polizeinurnrner und Strassennarne zu Gebäuden Flächen der Objektarten der Ebene "Bodenbedeckung" Unter Bernerkungen: Anrnerkung der Stammparzelle(-n) bei selbständigen und dauernden Rechten z.B.: - Stammparzelfe Kat. Nr. 160 - Stammparzelfe Kat. Nr. 648 Unter Bemerkungen: Anmerkung der subjektiv-dinglichen Eigentumsverknüpfungen, allenfalls mit Quote z.B.: - subjektiv-dingliches Miteigentum an Kat. Nr. 1013, Anteil 113 Mutationsnummer der letzten Änderung bezüglich der Ebenen "Bodenbedeckung" oder "EinzelobjekteILinienelemente" Mutationsnummer und Datum bei Untergang des Grundstücks

Baudirektion des Kantons Zürich Seite 21/24 Rag. Nr. 8 Amt für Raumordnung und Vermessung Datum: 09.07.98

Auszüge tür die Grundbuchführung Kanton Zürich

6 Anhang: Muster Liegenschaftsbeschrieb

6.1 Darstellung der Situation (schematisch)

-r----o------ -""1 Loren I I

D N I

@ (Silo) I I

1 : 500

(Überdachung) SR 847 I

D {Unterstand)

Zürichstrasse 379

Meliorations· und Vermessungsamt Seite 22/24 Reg. Nr. a Kaspar Escher-Haus, 8090 Zürich Datum: 22.04.97

»ro <J) 3 1! -", C:' :;' r- e N ~ '" 3 e, ::u-a 00 0 c 3", 0 , 0.", Gemeinde Musterdorf 0 KaI.Nr. 648 0 räi' D CD ::J (f) en' IQ

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Flächenverzeichnis Parz. Nr. 0 :::- ::J (5' <0_ Mut. Nr. :T Q) e G) Q) Ci) IPlanNr. 12 0 CO ~ ;;: Grundprol. ;:r (I) Q.e "'N < C, .. von: Grundregisler 3 ":er auf: Grundbuch Datum: '" O n C- ::Te C Eigentümer Lokalname bezw. Strasse Gebäude, Kulturart Assek. od. Gewasser Nr. IFlächeninhalt ha a mZ ::!. ., C: <0 0- e :T

Jj ",e Zürichslrasse 9 11 Meier Anna Barbara, 1933 Anteill/2 a.::J

Meier Hans Jakob, 1936 Anteil 1/2 B Q), :::- CD'"

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- ,- g (J) ..co o ro Gemeinde' Musterdorf 0 Kat. Nr. SR 847 CD (J" tI) C: '"fit ö' a. Flächenverzeichnis Parz, Nr. ::J ,0. ::J CD" Mut.Nr. C Cl "'ö o' a. N Grundprolo Grundregister 1602 @ PlanNr. 12 0 CD (f)

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.- auf: Grundbuch Datum: :Te: 3 "" 0. c lokalname bezw. Strasse Assek.od. Flächeninhalt 0. OJ S:g. Eigentümer Gebäude, Kulturart Gewässer Nr. ha a m' e .., C: e: :T '" CD ::J ",e: 13 10 Bernasconi Giuseppe. 1968 (jJ) Zürichs(rasse

Gebäude Landwirtschaft 512 0. .CD '" ;U ., '"

» Nebengebäude 526 } 0 <D (") 3

.'" (f) Gartenanlage. Hausum- ;:r (;' '" it '" schwung }0 :T

'" Fliessgewässer 7a .3 'e:'"" '"); CD .!:!

Bemerkungen: Durchfluss öffentliches Gewässer Nr. 7a Aabach Druckdalum: 09.07.98 0 unterirdisches Gebäude Nr. 846 } 11 0" ru ~ Silo Turm Gasometer Nr. 18 -'" c. ".o o 20000·695· 2604 KDMl45065 (N K Nr lJ8a/3::kl) (ZH)

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