Einsprache gegen die Ausstellung einer Erbbescheinigung
Rubrum
Obergericht des Kantons Zürich II. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: LF240086-O/U vereinigt mit LF240084-O
Mitwirkend: Oberrichterin lic. iur. E. Lichti Aschwanden, Vorsitzende, sowie Gerichtsschreiberin lic. iur. D. Tolic Hamming
Verfügung vom 27. Februar 2025
in Sachen
Berufungskläger
gegen
Berufungsbeklagter
vertreten durch Rechtsanwältin Dr. iur. X._____,
betreffend Einsprache gegen die Ausstellung einer Erbbescheinigung im Nachlass von C._____, geboren am tt. September 1935, von D._____, gestorben am tt.mm.2024 in E._____, zuletzt wohnhaft gewesen in E._____,
Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichtes des Bezirksgerichtes Horgen vom 2. August 2024 (EN240186)
Dispositiv
1.
Das vorliegende Verfahren wird mit dem Verfahren LF240084 zwischen denselben Parteien betreffend den Nachlass von C._____ (gestorben am tt.mm.2024) vereinigt und als dadurch erledigt abgeschrieben.
2.
Schriftliche Mitteilung an die Parteien und an F._____, … [Adresse], je gegen Empfangsschein.
Obergericht des Kantons Zürich II. Zivilkammer
Die Gerichtsschreiberin:
lic. iur. D. Tolic Hamming
versandt am: